Eisenstadt: Frau zeigte Ex wegen Vergewaltigung an
Strafe nur für Drohung
Wegen der Vergewaltigung und Bedrohung einer Eisenstädterin musste sich ein Wiener vor Gericht verantworten.
Der 30-jährige Wiener wurde aus der Untersuchungshaft in den Verhandlungssaal gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Der Wiener, ein Notstandshilfebezieher mit 60.000 Euro Schulden, gab am 20. November 2024 vor Gericht an, er strebe eine Karriere im Kampfsport an. Drei Vorstrafen wegen Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsentziehung sind in seinem Strafregister eingetragen.
Vorgeworfen wurde ihm, seine Ex-Freundin, eine Eisenstädterin, am 9. Juni dieses Jahres in einem Telefonat bedroht und am 8. Juli in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben.
„So wie es aussieht, kam er mit dem Beziehungsende nicht zurecht“, meinte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe seiner Ex-Freundin zahlreiche Nachrichten geschickt und ihr gedroht. „Als das erfolglos blieb, ging er zu ihr in die Wohnung, wo es zum sexuellen Übergriff kam“, sagte die Staatsanwältin.
Anwältin der Eisenstädterin forderte 11.780 Euro Schadenersatz
„Meine Mandantin ist eine junge, selbstbewusste Frau und geriet in Beziehung mit dem Angeklagten“, berichtete die Privatbeteiligtenvertreterin. Die Eisenstädterin habe versucht, die Beziehung diplomatisch zu beenden, doch dieser Versuch habe für sie eine dramatische Wende genommen.
Der Angeklagte soll der jungen Frau während des Übergriffs Mund und Nase zugehalten haben. „Durch den Druck auf das Gesicht starb eine Zahnwurzel ab, sie benötigte eine Zahnkrone“, berichtete die Privatbeteiligtenvertreterin. Sie machte 11.780 Euro für ihre Mandantin geltend, die sehr belastet sei und in psychologischer Behandlung stehe.
Der Wiener hatte die Eisenstädterin im Februar dieses Jahres kennengelernt. Die Frau hatte angegeben, versucht zu haben, ab Mai oder Juni die Beziehung wieder zu beenden. „Wir haben die Beziehung beidseitig beendet“, sagte der Angeklagte.
Angeklagter: „War nicht der perfekte Freund“
„Ich sage nicht, dass ich der perfekte Freund war“, meinte er. „Ich hatte viele Affären. Ich bin sicher kein Engel, aber vergewaltigt habe ich meine Ex nicht.“
In einem Telefonat, das aufgezeichnet und im Gerichtssaal vorgespielt wurde, hatte er die Eisenstädterin mit groben Worten beschimpft und angekündigt, dass sie und eine Freundin in Wien auf der Straße nicht mehr sicher sein würden.
Im Schlafzimmer der Frau wurden Blutspuren gefunden
„Es tut mir leid, Frau Richterin. Ich weiß, wie sich das anhört“, sagte der Angeklagte im Gerichtssaal. Blutspuren, die nach dem Vorfall am 8. Juli im Schlafzimmer der Frau von der Polizei festgestellt wurden, seien darauf zurückzuführen, dass seine Ex-Freundin ihn beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr an diesem Morgen in die Lippe gebissen habe, so der Angeklagte.
„Sie war ziemlich bissig“, sagte der 30-Jährige. „Vielleicht hat sie sich auch selber auf die Lippe oder Zunge gebissen, im Eifer des Gefechts“, meinte er. Der Wiener bestritt, der Eisenstädterin den Kopf nach unten gedrückt und ihr Mund und Nase zugehalten zu haben.

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„Ihre Ex-Freundin hat danach gleich ihre Mutter angerufen“, sagte die Richterin. „Die Mutter verständigte die Polizei und sie kam ins Krankenhaus und wurde untersucht.“
„Kann sein, dass sie zu weinen begann“, sagte der Angeklagte. Nach dem Sex habe es Streit gegeben.
Wiener war zehn Tage lang untergetaucht
„Man hat Sie gesucht, Sie stellten sich nicht dem Verfahren“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Ich wollte ja zur Einvernahme gehen“, behauptete der Angeklagte. „Das Problem ist, ich bin die Pflegeperson meiner Mama. Und der Anwalt sagte, ich kann zu 99% damit rechnen, dass ich in U-Haft genommen werde.“
Der Wiener war zehn Tage lang untergetaucht, am 18. Juli wurde er festgenommen. Vor Gericht gab er zu, sich bei Freundinnen versteckt zu haben.
Den Schöffen wurde auch die auf Video aufgezeichnete Einvernahme des mutmaßlichen Opfers zur Kenntnis gebracht. Danach berieten Richter und Schöffen über das Urteil.
Der Wiener wurde im Zweifel vom schwerwiegenden Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und nur hinsichtlich der gefährlichen Drohung schuldig gesprochen. Die Strafe - vier Monate Haft - hat er bereits in der Untersuchungshaft verbüßt. Daher wurde der Wiener nach der Urteilsverkündung aus der Justizanstalt entlassen.
Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.