Mit 100er-Kopien in Bar bezahlt: Falschgeld-Prozess

Täter wechselte

Ein 35-jähriger, siebenfach vorbestrafter Mann zahlte in einer Bar in Eisenstadt mit Falschgeld. Vor Gericht stellte sich heraus, dass ihm ein anderer Barbesucher die Blüten gegeben hatte.

Der 35-jährige Angeklagte, verteidigt von Florian Astl (rechts), musste vielfach ermahnt werden, weil sein Redefluss nicht zu stoppen war.

Der 35-jährige Angeklagte, verteidigt von Florian Astl (rechts), musste vielfach ermahnt werden, weil sein Redefluss nicht zu stoppen war.

© BVZ/Kirchmeir

„Ich bin ein bissl aufgeregt“, teilte der Angeklagte am Dienstag, 31. März 2026, der Richterin am Landesgericht Eisenstadt mit. Sein Redefluss war kaum zu bremsen. „Ich frage, Sie antworten auf meine Frage“, erklärte ihm die Richterin die Spielregeln. „Dürfte ich ein bissl was...?“, versuchte es der Angeklagte trotzdem. „Nein. Jetzt nicht!“, wies ihn die Richterin zurecht.

Und auch das trug sie dem Angeklagten auf: „Egal, was die Zeugen sagen, Sie fallen ihnen nicht ins Wort!“

„Wenn sie die Wahrheit sagen...“, versprach der Angeklagte. „Auch wenn sie nicht die Wahrheit sagen!“, ermahnte ihn die Richterin.

Zwei Vorfälle hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten vor. Am 21. September 2025 soll er in einem Eisenstädter Lokal mit einer gefälschten Geldnote bezahlt haben. Am 7. Oktober 2025 soll er einem anderen Mann durch einen Faustschlag die Nase gebrochen haben.

Der Angeklagte, vertreten durch Verteidiger Florian Astl, bekannte sich nicht schuldig. Den gefälschten Hunderter habe ihm ein flüchtig Bekannter in die Hand gedrückt, den anderen Mann habe er nicht vorsätzlich verletzt.

„Mit dem Falschgeld habe ich absolut nichts zu tun“, beteuerte der Angeklagte danach. „Ich erzähle die Geschichte.“

Die Richterin wollte aber zuerst die Sache mit der Körperverletzung klären. Diese ereignete sich in einer Wohnung in Eisenstadt, die der Angeklagte eher zufällig betreten haben will: „Ich wollte bei der Nebentür einen Bekannten besuchen, der öffnete aber nicht.“

Die Wohnung gehört einer jungen Frau, die damals Besuch von einem 29-jährigen Bekannten hatte. „Er ist mir aufdringlich und aggressiv rübergekommen“, so der Angeklagte. Er hatte dem 29-Jährigen sein Feuerzeug geborgt, das habe dieser eingesteckt.

„Ich habe ihn irgendwie, nicht mit der Faust. Es war absolut keine Absicht! Ich war nüchtern, Frau Rat, stocknüchtern, will ich anmerken“, sprudelte es aus dem 35-Jährigen vor Gericht heraus. „Es war ein Reflex. Tschuldigung.“

Der 29-Jährige erlitt einen unverschobenen Nasenbeinbruch, das Blut spritzte. Außerdem soll ihm der Angeklagte die Finger einer Hand verdreht haben.

„Vielleicht hat er aus Zorn, ich weiß es nicht, ich bin da gleich gegangen, in die Wand oder Tür reingehaut“, mutmaßte der Angeklagte. „Ich kann nur sagen, ich habe ihn nicht berührt.“

„Die Stimmung war etwas komisch. Ein Streit lag in der Luft“, schilderte der 29-Jährige die Situation am 7. Oktober. „Es war von mir nicht super, dass ich ihm das Feuer nicht zurückgeben wollte“, gab er zu. Er habe den anderen auch beschimpft. Mit dem Schlag habe er aber nicht gerechnet.

„Ich sagte: Hau rein. Das bedeutet: Mach's gut, so in der Art. Das sage ich oft zu Menschen“, erzählte der 29-Jährige. „Das war keine Aufforderung, dass er mich schlägt. In meinen Kreisen ist es so, dass man sich so verabschiedet und nicht ins Gesicht schlägt.“

1.000 Euro Schadenersatz habe er bereits von der Mutter des Angeklagten bekommen.

„Es war kein gutes Setting“, berichtete die Wohnungsbesitzerin. Der Angeklagte habe dem 29-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen, bestätigte sie die Angaben des Verletzten.

Zum Thema Falschgeld gab der Angeklagte an, er habe dieses am 21. September von einem 40-jährigen Bekannten bekommen. „Ich hatte keine Ahnung, dass er ein Betrüger ist“, so der Angeklagte. Man habe gemeinsam ein Lokal aufgesucht, der 40-Jährige habe Bier bestellt und ihm einen Hunderter in die Hand gedrückt. „Er sagte, ich soll zahlen“, so der Angeklagte.

„Als die Kellnerin kommt, gebe ich ihr den Hunderter. Er kommt nicht mehr zurück vom WC, muss geflüchtet sein“, meinte er. „Wieso soll er geflüchtet sein?“, wunderte sich die Richterin. „Er muss gewusst haben, dass das Geld nicht original ist“, meinte der Angeklagte. „Er flüchtete prophylaktisch?“, staunte die Richterin.

Die Kellnerin kam mit Securitys zurück, später war dann die Polizei vor Ort. „Sie sagten, das Geld ist falsch. Damit habe ich niemals gerechnet“, beteuerte der Angeklagte.

Zwei Kellnerinnen wurden als Zeuginnen befragt. Der Angeklagte habe ihr einen 100-Euro-Schein gegeben, so eine 23-jährige Barkeeperin. Sie habe ihm das Wechselgeld zurückgegeben. Später habe eine Kollegin gemeint, „ich soll das Geldbörsel checken, ob ich Falschgeld finde“.

Tatsächlich hatte der Angeklagte bei ihr mit einem gefälschten Hunderter bezahlt.

So war es auch bei einer zweiten Bestellung bei einer anderen Bar-Mitarbeiterin. „Er bezahlte mit einem Fake 100 Euro-Schein“, sagte die 21-jährige Barkeeperin. „Ich bemerkte gleich, dass er Fake war. Er fühlte sich komisch an und es stand Copy drauf.“

Sie forderte den Gast auf, mit echtem Geld zu zahlen, und gab ihm die Blüte zurück. „Zuerst sagte er, dass ich das ausgewechselt habe“, berichtete die Barkeeperin. Später wurde in der Nähe der Bar ein gefälschter Hunderter am Boden gefunden.

Mit dem Auftritt des 40-jährigen Bekannten des Angeklagten nahm der Prozess eine überraschende Wendung. „Ich hatte dieses Mustergeld. Das habe ich ihm geschenkt. Das war's“, packte er aus. „Zum Zahlen“, zischelte der Angeklagte, den die Richterin vorsichtshalber in die Zuschauerreihen gesetzt hatte, um die Zeugen nicht zu irritieren. „Jetzt ist Ruhe!“, ermahnte ihn der Verteidiger.

„Er fragte, ob ich ihm Geld borgen kann. Ich gab ihm 10 Euro und das“, sagte der 40-Jährige. „Wenn wir über Mustergeld reden, reden wir über Falschgeld?“, vergewisserte sich die Richterin. „Es stand Muster drauf“, meinte er. Tatsächlich waren die beiden 100-Euro-Blüten, die der 40-Jährige dem Angeklagten gegeben hatte, mit „Prop Copy“ beschriftet.

„Ich bekam es von einem 18-Jährigen, er tat mir leid. Ich wollte es wegschmeißen“, meinte der 40-Jährige. Die Richterin erinnerte den 40-Jährigen daran, dass dieser bereits 2019 wegen Falschgeldbesitzes ein Strafverfahren gehabt habe. Jetzt droht ihm ein neuerlicher Falschgeldprozess. „Das überlebe ich nicht“, meinte der 40-Jährige. „Na, ist wurscht. Jeder stirbt mal“, fügte er noch hinzu.

Eine Einvernahme als Beschuldigter bei der Kriminalpolizei steht ihm jetzt bevor.

Für den 35-Jährigen war der Vorwurf des Zahlens mit Falschgeld vom Tisch. Hingegen wurde er wegen des Faustschlags zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vorhaft seit 3. März 2026 wird dem Angeklagten angerechnet.

Sie habe, so die Richterin, dem Angeklagten geglaubt, dass dieser nicht bemerkt hatte, dass er mit Falschgeld zahlte. Hingegen sei die Schilderung des Vorfalls am 7. Oktober „vollkommen unglaubwürdig“ gewesen. „Ich gehe davon aus, dass Sie einfach zugeschlagen haben“, so die Richterin.

Nach Beratung mit seinem Verteidiger ersuchte dieser für seinen Mandanten um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.