15-Jähriger wegen Raubs an 13-Jährigem verurteilt

Tat an Bushaltestelle

Ein 15-Jähriger schlug einen 13-Jährigen zusammen und raubte dessen Rucksack. Ein 14-Jähriger war der Tippgeber. Jetzt standen die jungen Täter vor Gericht.

Ein 14-Jähriger und ein 15-Jähriger mussten sich wegen eines Raubüberfalls vor Gericht verantworten.

Ein 14-Jähriger und ein 15-Jähriger mussten sich wegen eines Raubüberfalls vor Gericht verantworten.

© BVZ/Kirchmeir

Ein 13-jähriger Schüler war am 8. Jänner 2025 im Bezirk Eisenstadt am späteren Nachmittag mit dem Bus unterwegs zu einem Treffen mit einem Freund. An der Bushaltestelle erwartete ihn ein ihm nicht näher bekannter 15-Jähriger. Dieser schlug gleich zu und rannte mit dem Rucksack des Opfers weg.

Wegen dieser Straftat musste sich der 15-Jährige am 11. Juni 2025 am Landesgericht Eisenstadt vor einem Jugendschöffensenat verantworten. Auf der Anklagebank nahm auch ein 14-Jähriger Platz: Er hatte dem 15-Jährigen verraten, dass der 13-Jährige „schwach“ und ein leichtes Opfer sei und wo dieser aus dem Bus steigen würde.

Staatsanwältin: „So etwas darf Kindern nicht passieren!“

„Schon zu Weihnachten und Silvester hatte es zwischen den Angeklagten Gespräche gegeben: Den ziehen wir mal ab, er ist ein leichtes Opfer“, sagte die Staatsanwältin und verwies darauf, dass man bei dieser Tat „im Bereich der Schwerstkriminalität“ sei. „So etwas darf Kindern nicht passieren!“, sagte die Staatsanwältin. „Das ist kein Spaß.“

Am 8. Jänner 2025 wollte sich der 13-Jährige mit zwei Jugendlichen, darunter der gerade erst 14 gewordene jüngere Angeklagte, auf einem Spielplatz im Bezirk Eisenstadt treffen. Der 14-Jährige informierte seinen 15-jährigen Schulkollegen: „Er hat vier Vapes“, schrieb er dem Älteren und nannte den Ort der Bushaltestelle, wo der 13-Jährige aussteigen würde.

15-Jähriger schlug vier Mal mit der Faust zu

„Es ging rasch und gewaltsam“, schilderte die Staatsanwältin die folgende Tat. Der 15-Jährige umklammerte das Opfer, nahm es in den Würgegriff, schlug vier Mal mit der Faust zu und entriss dem 13-Jährigen dessen Rucksack mit Bluetooth-Kopfhörern, iPad und E-Zigarette.

Das Handy wollte er dem 13-Jährigen auch noch wegnehmen, doch dieses befand sich unter dem Körper des am Boden Liegenden.

Der 13-Jährige erlitt durch den Angriff Verletzungen an einem Schneidezahn und an der Oberlippe.

Täter saß zwei Wochen lang im Gefängnis

Der 15-Jährige sei zum Zeitpunkt der Tat nicht zur Schule gegangen und habe keinen geregelten Tagesablauf gehabt, sagte dessen Verteidigerin. Nach dem Raub kam er in Untersuchungshaft. Nach zwei Wochen wurde er unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Unter anderem musste er Tagespläne ans Gericht übermitteln.

Derzeit besuche er wieder die Schule, gab der 15-Jährige vor Gericht an. Er plane, im kommenden Schuljahr seinen Mittelschulabschluss zu erlangen.

„Rauchen, Drogen, Tage im Bett“

Der 14-Jährige hatte den Älteren in der Schule kennengelernt. Dessen Lebenswandel habe ihrem Mandanten imponiert, so die Verteidigerin. „Rauchen, Drogen, Boxtraining, Mädchen, Tage im Bett verbringen: Da kam er sich selbst langweilig auf und schaute zu dem Älteren auf“, schilderte sie die Situation des Schülers.

Um die Gunst des Älteren zu erlangen, präsentierte der Jugendliche den 13-Jährigen als leichtes Opfer.

Er habe es, so der 15-Jährige vor Gericht, auf die starken E-Zigaretten des 13-Jährigen abgesehen gehabt. „Die geben einen Nikotin-Rauschschock“, sagte der Angeklagte.

„Nur weil man E-Zigaretten will, raubt man ihn aus?“, schüttelte die Richterin den Kopf. „Wo führt das hin...“

„Sie waren nach der Tat 14 Tage in Haft. Wie war das?“, fragte sie den 15-Jährigen. „Nicht schön“, bestätigte dieser.

Angeklagter: „Abziehen und Ausrauben war normal“

Er sei vor der Tat „mit nicht so netten Leuten“ unterwegs gewesen: „Da war das Abziehen und Ausrauben jeden Tag normal“, behauptete er.

Beide Angeklagten bekannten sich schuldig.

Diversion und Schuldspruch

Der 14-Jährige erhielt als Beitragstäter eine Diversion. Er muss 50 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und 100 Euro an das Opfer bezahlen.

Der 15-Jährige wurde wegen des Verbrechens des Raubes schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und muss an das Opfer 400 Euro bezahlen. Ein Bewährungshelfer wird dem Jugendlichen zur Seite gestellt, außerdem muss er Drogentests abliefern und Therapien fortsetzen.

Das Urteil ist rechtskräftig.