Gewalttätige Jugendbande: Gericht urteilte über Taten
Teilweise Freisprüche
Durch Gewalttätigkeiten fielen Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren auf. Sie nahmen anderen Kleinigkeiten weg, schlugen zu und drohten.
Von den fünf angeklagten Jugendlichen erhielten zwei eine Diversion, zwei einen Schuldspruch unter Vorbehalt des Ausspruchs der Strafe und der Erstangeklagte eine teilbedingte Haftstrafe.
© BVZ/Kirchmeir
Der Prozess hatte bereits Ende April begonnen, damals war einer der Beteiligten, ein 17-jähriger Jugendlicher aus dem Bezirk Eisenstadt, aufgrund seines Geständnisses schuldig gesprochen worden.
Fünf weitere Mitangeklagte wurden noch einmal vorgeladen und nahmen am Dienstag, 28. Mai 2024, neuerlich auf der Anklagebank Platz.
Zunächst ging es um Schmierereien, die im WC des Einkaufszentrums Fischa-Park in Wiener Neustadt aufgefallen waren. Im Verdacht, diese angebracht zu haben, standen zwei 15-jährige Schüler aus dem Raum Wiener Neustadt.
Zu den Schmierereien wurde ein Security-Mitarbeiter befragt, der am fraglichen Tag im Fischa-Park Dienst gehabt hatte. „Wieso entstand der Verdacht, dass die Beschuldigten das machten?“, fragte Richterin Gabriele Nemeskeri.
Der Security-Mitarbeiter berichtete, dass er die Burschen zunächst aus einer WC-Zelle „gestampert“ habe, in der sie sich gemeinsam befunden hätten. In dieser WC-Zelle seien kurz zuvor antisemitische Beschmierungen festgestellt und entfernt worden. Wenig später seien bei den Pissoirs ähnliche Schmierereien entdeckt worden.
Security zu Schmierereien im Fischa-Park
„Nahmen Sie die beiden hinten bei den Pissoirs wahr?“, fragte die Richterin. „Nein“, sagte der Zeuge. „Ich sah sie draußen beim Rauchen.“ Er habe bei den Jugendlichen weder Dosen mit Farbe noch Farbspritzer bemerkt.
Für einen der 15-Jährigen war der Prozess kurz nach dieser Zeugenaussage zu Ende. Er hatte die Verantwortung für eine Körperverletzung übernommen, die er am 14. Dezember 2023 begangen hatte, als er einen anderen Jugendlichen schlug, weil dieser über ihn „gelästert“ haben soll.
Der 15-Jährige wurde vom Vorwurf, im Fischa-Park Schmierereien angebracht zu haben, im Zweifel freigesprochen und erhielt für die Körperverletzung eine Diversion: Das Verfahren gegen ihn wurde auf zwei Jahre Probezeit vorläufig eingestellt, ein Bewährungshelfer soll den Schüler begleiten. „Wir sind der Ansicht, dass Sie noch eine Chance verdient haben“, meinte die Richterin.
Opfer durchsucht, Geldbetrag abgenommen
Seinem 15-jährigen Mitangeklagten wurde auch eine Straftat im Bezirk Eisenstadt vorgeworfen. Gemeinsam mit dem Erstangeklagten, der im Februar 2024 verhaftet wurde, soll er zwei Jugendliche durchsucht haben, einem der Opfer wurde dann ein geringer Geldbetrag abgenommen.
Am ersten Verhandlungstag hatte sich der 15-Jährige dazu nicht schuldig bekannt. Er wurde ebenfalls vom Vorwurf der Verhetzung im Zusammenhang mit den angeklagten Schmierereien freigesprochen und erhielt für den Vorwurf des minderschweren Raubes eine Schuldspruch unter Vorbehalt des Ausspruchs einer Strafe auf zwei Jahre Probezeit.
Ein weiterer angeklagter 15-jähriger Schüler war dabei, als eine ganze Gruppe im März 2023 im Bezirk Eisenstadt auf einen Jugendlichen losging, der zuvor Böller in deren Richtung geworfen hatte.
Richterin: „Wie ihr miteinander umgeht, ist erschreckend“
Der Erstangeklagte soll den Burschen damals geschlagen und ihm ein Feuerzeug entwendet haben. Ein Zeuge aus der Gruppe der „Angreifer“ berichtete, er habe damals den Erstangeklagten „weggeschubst“ und dem Opfer zugerufen: „Lauf nach Hause!“ Vorher habe das Opfer noch einen „Kick kassiert“.
„Wie ihr miteinander umgeht, ist erschreckend“, sagte die Richterin. „So kann das nicht weitergehen.“
Der Schüler aus dem Bezirk Eisenstadt erhielt wegen einer versuchten Nötigung im Zusammenhang mit der Herausgabe der Böller einen Schuldspruch unter Vorbehalt des Ausspruchs einer Strafe auf drei Jahre Probezeit. Er meldete gegen dieses Urteil ein Rechtsmittel an.
Ein 16-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Wiener Neustadt erhielt eine Diversion. Er muss 60 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen, weil er einen Tatbeitrag geleistet hatte, als der Erstangeklagte den Jugendlichen schlug, der den Böller geworfen hatte. Der 16-Jährige hatte dem 17-Jährigen seine Handschuhe gegeben, offenbar, weil dieser keine Spuren hinterlassen wollte.
17-Jähriger veröffnete „Steckbrief“
Dem 17-Jährigen, der im Vorjahr wegen eines minderschweren Raubes verurteilt worden war, wurden mehrere Straftaten vorgeworfen. Verhaftet wurde er, weil er am 14. Februar 2024 einen „Steckbrief“ eines 16-jährigen Schülers aus dem Bezirk Eisenstadt veröffentlicht mit Gewalt gedroht hatte.
In der Nacht zuvor waren sich der 16-Jährige und eine Jugendliche in der Disco James Dean in Eisenstadt nähergekommen. Danach soll die Jugendliche dem Erstangeklagten erzählt haben, sie sei von dem 16-Jährigen vergewaltigt worden.
„In der Früh schrieb mich ein Freund des Erstangeklagten an, dass ich ihn auf Instagram adden soll“, berichtete der 16-Jährige. „Da sah ich in seiner Story, dass 50 Euro Kopfgeld auf mich ausgesetzt waren, meine Adresse und wo ich in die Schule gehe.“
Opfer: „50 Euro Kopfgeld waren auf mich ausgesetzt“
Danach kam es zu einem Telefonat zwischen dem 16-Jährigen und dem 17-Jährigen. Dieser bedrohte den Jüngeren mit dem Umbringen. „Er wird mich schlagen und wenn ich zur Polizei geben, wird er aus Rache meine Mutter vergewaltigen, und dass seine Freunde kommen und mich zusammenschlagen“, berichtete der 16-Jährige über dieses Gespräch.
Er sei von vielen Freunden auf die Instagram-Story angesprochen worden. „Sie fragten mich, ob das stimmt“, sagte der 16-Jährige.
Der 16-Jährige wurde, wie auch andere jugendliche Zeugen, nicht im Gerichtssaal sondern in einem extra Zimmer einvernommen. Die Einvernahme wurde über Video in den Gerichtssaal übertragen. Die Jugendlichen hatten vorab angegeben, sie hätten Angst vor dem Erstangeklagten.
„Ich wollte mich entschuldigen“, sagte der Erstangeklagte zu dem 16-jährigen Zeugen. „Es tut mir von tiefem Herzen leid. Sollten wir uns einmal begegnen, es wird nichts passieren. Ich hatte kein Recht, das zu tun. Ich hoffe, du kannst mir verzeihen.“
Der 17-Jährige wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon 12 Monate bedingt. Er wurde nach der Verhandlung aus der Haft entlassen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.