Nach Konflikt auf A3 bei Siegendorf: Lenker zerschlug Seitenscheibe
Über Fahrstil empört
Audi-Fahrer und Suzuki-Fahrer uneins über Fahrstile. Audi-Fahrer wurde jetzt verurteilt.
Der 41-jährige Angeklagte hatte sich nur am ersten Verhandlungstag dem Gerichtsprozess gestellt. Dem zweiten Verhandlungstag blieb er unentschuldigt fern.
© BVZ/Kirchmeir
Am 5. Dezember 2023 waren die beiden Autofahrer zur frühabendlichen Stoßzeit auf der Autobahn A3 in Richtung Ungarn unterwegs gewesen. Der 41-jährige Audi-Fahrer, ein Ungar, ärgerte sich offenbar über das Fahrverhalten eines 37-jährigen Mannes mit Wohnsitz in Niederösterreich.
Zum „Showdown“ kam es schließlich bei einer roten Ampel nahe Siegendorf: Der Audi-Fahrer stieg aus und schlug mit einem Kopfstoß beim Suzuki die Seitenscheibe ein.
Am ersten Verhandlungstag, Mitte Februar 2024, hatte der wegen mehrerer Delikte angeklagte Audi-Fahrer behauptet, er sei am 5. Dezember bei Siegendorf ausgerutscht und aus Versehen mit dem Kopf gegen die Seitenscheibe des Suzuki geknallt.
Der Prozess musste damals vertagt werden, weil der Suzuki-Fahrer und seine Freundin nicht zur Zeugeneinvernahme gekommen waren.
Audi-Fahrer kam nicht zum Prozess
Am 5. April 2024 wurde der Prozess fortgesetzt, allerdings diesmal ohne den 41-jährigen Angeklagten, der unentschuldigt nicht gekommen war.
Richterin Karin Knöchl führte das Strafverfahren in Abwesenheit des Angeklagten durch, da diesem nachweislich die Ladung zum Gerichtstermin bereits am 11. März ausgefolgt worden war.
Die Freundin des Suzuki-Fahrers berichtete, dass der Angeklagte versucht habe, sie auf der A3 „in die Leitplanken abzudrängen“. Auch habe er sich mit seinem Audi vor den Suzuki gesetzt und abrupt abgebremst. „Mein Partner musste immer schnell reagieren, damit nichts passierte“, sgte die Zeugin.
Über eine Strecke von zehn Kilometern habe sich dieses Verhalten mehrfach wiederholt.
Suzuki-Fahrer: „Es kam zu einer Strafbremsung“
„Es kam zu einer Strafbremsung“, berichtete der Suzuki-Fahrer. Der Audi-Fahrer habe ihn geschnitten und versucht, den Suzuki nach rechts abzudrängen.
Vor der roten Ampel bei Siegendorf sei der Audi-Fahrer ausgestiegen. „Er gestikulierte und schlug die Scheibe mit dem Kopf ein“, sagte der Suzuki-Fahrer.
Die Richterin wies darauf hin, dass der Angeklagte am ersten Prozesstag ausgesagt habe, er sei ausgerutscht.
Der Suzuki-Fahrer lachte laut und schüttelte den Kopf: „Es war Absicht!“, sagte er. „Es ist zu hundert Prozent auszuschließen, dass er ausrutschte.“
Audi-Fahrer drohte: „Zerschlage dir das Gesicht“
Der 41-Jährige habe dann auch noch gedroht dass er ihm, so der Suzuki-Fahrer, „das Gesicht zerschlagen“ werde.
Der in Ungarn wegen Raubes und auch in Österreich vorbestrafte 41-jährige Angeklagte wurde nun in Abwesenheit wegen gefährlicher Drohung und vorsätzlicher Sachbeschädigung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Für den am Suzuki verursachten Schaden muss er 227 Euro bezahlen.
Angeklagt war er auch wegen Nötigung durch Abbremsen und Abdrängen auf der Autobahn und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer worden. Zu diesen Vorwürfen erging ein Freispruch.
Richterin: „Es hat fahrtechnische Auseinandersetzungen gegeben“
„Es hat fahrtechnische Auseinandersetzungen gegeben, ich gehe davon aus, dass man sich geschnitten hat“, erläuterte die Richterin das Urteil. Sie könne nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen, dass durch den Audi-Fahrer „eine bewusste Nötigung stattfand“, wie vom Suzuki-Fahrer und dessen Freundin geschildert.
Der Angeklagte habe aber offenbar „die Nerven verloren“, so die Richterin, und vorsätzlich das Seitenfenster des Suzuki eingeschlagen. Und er habe den Suzuki-Fahrer und seine Freundin verbal bedroht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.