18-Jähriger attackierte Sportvereins-Obmann
Unter Alkoholeinfluss
Schnaps, Bier und Wein hatte ein 18-Jähriger getrunken, als er auf einem Sportplatz im Bezirk Eisenstadt Unruhe stiftete. Wegen schwerer Körperverletzung stand der junge Erwachsene jetzt vor Gericht.
Der 18-jährige Angeklagte wurde nicht verurteilt sondern soll den Konflikt per Tatausgleich lösen.
© BVZ/Kirchmeir
Am 28. Februar 2026 war der 18-jährige Lehrling mit seinen Freunden auf dem Sportplatz aufgetaucht. Wegen ihres Benehmens wurde die Gruppe vom Areal geschickt.
Doch anstatt sich zu beruhigen, randalierte der 18-Jährige am Parkplatz weiter. Er sprang gegen ein Auto, worauf der Obmann des Sportvereins einschritt. Er stellte den betrunkenen jungen Mann zur Rede und forderte ihn auf, die Tätlichkeiten zu unterlassen.
Daraufhin ging der 18-Jährige auf den Vereinsobmann los und stieß ihn zu Boden. Der Vereinsobmann erlitt eine Brustkorbprellung und eine Knochenabsprengung an einem Finger.
2,44 Promille wurden gemessen
Die Polizei wurde gerufen, bei dem 18-Jährigen wurde eine Alkoholisierung von 2,44 Promille gemessen.
Er habe, gab der 18-Jährige am Donnerstag, 25. Juni 2026, am Landesgericht Eisenstadt an, damals ab 11 Uhr Alkohol konsumiert. „Schnaps, Bier, Wein - alles“, habe er getrunken.
Dann sei er mit seinen Freunden im Taxi zum Sportplatz gefahren. „Da ging es weiter“, sagte der Angeklagte.
An den Vorfall mit dem Vereinsobmann könne er sich nicht mehr erinnern. Entschuldigt habe er sich bei dem Opfer des Angriffs noch nicht, er habe nicht gewusst, wie er den Vereinsobmann kontaktieren könne.
Alkohol konsumiere er seit dem Vorfall nur mehr in Maßen. „Vielleicht ein Bier“, sagte der Lehrling. „Nicht, dass ich so angesoffen war...“
Tatausgleich bei Neustart geplant
Vom Gericht erhielt der 18-Jährige noch einmal eine Chance. Er wurde nicht verurteilt, sondern muss mit Unterstützung von Neustart einen Tatausgleich durchführen. Geplant ist, dass er sich mit dem Opfer trifft und entschuldigt.
„Ich möchte Ihnen mitgeben, dass Sie darauf schauen, beim Alkohol nicht über die Stränge zu schlagen“, sagte die Richterin abschließend.