Neues Weingesetz soll Streit um „perfekten Wein“ schlichten
Velich versus Weinbauamt
Selten schafft es eine Weinbau-Fachdiskussion in die breite öffentliche Aufmerksamkeit. Beim verbalen Duell Roland Velich gegen Bundesweinbauamt (BAWB) war das schon der Fall.
Weingut Moric. Philosophen lassen ihre Gedanken in Bücher fließen, Roland Velich in Weinflaschen.
© Archiv-Foto: BVZ/Kaiser
Der Großhöfleiner Winzer vom Weingut Moric hatte kritisiert, dass ausgerechnet seinem Lutzmannsburger Blaufränkisch „Alte Reben“ 2023 zweimal die Prüfnummer verweigert worden war, nachdem das BAWB ihn als „fehlerhaft“ ausgeschieden habe.
Die Ironie dabei (und Grund für die breite Diskussion): Genau dieser Wein erhielt als erster österreichischer Wein alle 100 Punkte des weltweit führenden Wein-Guides „James Suckling“. Von dort bekam Velich Rückendeckung: Ein Video des „James Suckling“-Senior Editors Stuart Pigott wurde viral, in dem der Weinexperte die österreichische Weinwelt nicht mehr verstand.
Defensiv reagierte daraufhin der Leiter des Bundesweinbauamts (BAWB) mit Sitz in Eisenstadt, Rudolf Dorner: „Es ist für die qualitative österreichische Weinwirtschaft erschütternd, dass dieser einzelne Mensch unser gutes Weingesetz in Frage stellt.“
Besagtes Weingesetz beauftragt das BAWB zur biochemischen und eben auch sensorischen Prüfung eingereichter Weine. Stellt das Labor sowie der Gaumen der Prüfkommission keine Fehler fest, bekommt der Wein eine Prüfnummer und darf den Namen „Burgenland“ führen. Die Krux: Die Kommission prüft auch, ob das Geschmacksprofil zur Sorte und Region passt. Ist das für die Mehrheit in der Prüfkommission nicht der Fall, gibt es keine Prüfnummer, keine Regionsbezeichnung und keine Klassifizierung als Qualitätswein.
Genau das soll ironischerweise dem nach „James Suckling“ eben „perfekten“ Wein passiert sein. „Soll“, betont das Fachmagazin „Vinaria“ und spricht von einer im Vorfeld der Weinmesse VieVinum inszenierten Diskussion. Regie soll dabei die PR-Agentur eines ORF-Stiftungsrates geführt haben - und nur sozusagen ein Sturm im Weinglas sein: Velichs 100 Punkte-Blaufränkisch habe ja letztendlich eine Prüfnummer bekommen.
Burgenlands Weinbauverbands-Präsident Andreas Liegenfeld bemüht sich im BVZ-Gespräch um eine Versachlichung der Diskussion: Das Weingesetz stehe ohnehin aufgrund einer EU-Richtlinie derzeit vor einer Novelle. In den nächsten Tagen treffen sich die Agrar-Beauftragten der drei Regierungsparteien, spätestens mit Jahreswechsel soll das neue Gesetz verabschiedet werden.
„Die sensorische Prüfung gehört reformiert - und wird es auch“, betont Liegenfeld: Die Prüfkommission soll verkleinert, professionalisiert und mit Sachverständigen-Status ausgestattet werden. Ebenso sollen die Erzeugervereinigungen, die die Regionalen Weinkomitees ersetzen werden, ein Produktblatt für ein regionstypisches Geschmacksprofil erstellen. Das könne auch in Velichs Sinne passieren: „Wir wollen und müssen da reformieren, damit wir breiter werden in der Definition von Herkunftswein“, so Liegenfeld: „In diesem Produktdatenblatt kann etwa auch definiert werden, dass Wein etwa auch reduktive Noten haben kann.“
Hineinreden lasse sich der Gesetzgeber dabei nicht, schließt Liegenfeld: „Ein Gesetz macht im Endeffekt immer noch der Nationalrat, nicht der Weinbauverband und nicht ein einzelner Winzer.“