Verwirrspiel um Obdachlosen: Freispruch für Jugendliche

Verleumdungsvorwurf

Eine Jugendliche hatte bei der Polizei behauptet, ein Mann habe sie und andere Jugendliche in der Nähe des Eisenstädter Kulturzentrums bedroht.

Vor Gericht musste sich eine Jugendliche verantworten.

Vor Gericht musste sich eine Jugendliche verantworten.

© BVZ/Kirchmeir

Eine zweite damals anwesende Jugendliche gab später bei der Polizei an, ihre Freundin habe den Vorfall erfunden. Daraufhin wurde die Jugendliche angezeigt und von der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage angeklagt.

Vor Gericht blieb die Jugendliche dabei: Sie seien tatsächlich am 10. Oktober 2023 in unmittelbarer Nähe des Kulturzentrums Eisenstadt bedroht worden. Ein fremder Mann habe gerufen: „Ich stech' euch ab!“

Gegenüber der Stadtpolizei Eisenstadt schilderte sie einen Mann, dessen Beschreibung auf einen damals amtsbekannten Obdachlosen passte.

Obdachloser hatte Alibi

Dieser hatte allerdings ein Alibi: Er war zeitgleich bei einer Zugfahrt von Wien nach Eisenstadt auffällig geworden und hatte einen Polizeieinsatz am Bahnhof Eisenstadt ausgelöst.

Die andere Jugendliche erklärte vor Gericht, sie habe an diesem Tag keine Drohung gehört.

Eine unabhängige Zeugin gab hingegen an, sie habe sehr wohl einen Mann beobachtet, der zornig, bedrohlich und aggressiv aufgetreten war. Sie habe die Worte „Ich stich...“ gehört.

Der Prozess war im Jänner vertagt worden, weil Richterin Birgit Falb noch einen zweiten Polizisten einvernehmen wollte, der damals mit einem Kollegen die Ermittlungen geführt hatte.

Diese Zeugeneinvernahme fand am vergangenen Freitag auf Antrag des Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verteidiger beantragte Freispruch

„Ich bin der Meinung, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde“, sagte der Verteidiger danach abschließend. „Ein Spatz sitzt hier...“

Die Jugendliche habe über einen Mann berichtet, der ihr und den anderen Jugendlichen nachgegangen sei und gedroht habe „Ich stich' euch ab“, so der Verteidiger. „Wer das war, das weiß man nicht“, fügte er hinzu.

„Ich glaube, es kam zu einer Verkettung von unglücklichen Missverständnissen“, schloss der Verteidiger sein Plädoyer und ersuchte um einen Freispruch.

Richterin Birgit Falb sprach die Jugendliche von den gegen sie erhobenen Vorwürfen frei.

„Es ist ein Freispruch aus verschiedenen Gründen“, erklärte die Richterin. Es ließe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, dass die Jugendliche eine Falschaussage und Verleumdung begangen habe.

Die Jugendliche habe jedenfalls nicht den damals amtsbekannten Obdachlosen verleumdet. „Das war vermutlich ein Missverständnis“, sagte die Richterin.

Die Jugendliche habe aber auch nicht einen weiteren unbekannten Mann verleumdet. „Es ist davon auszugehen, dass vor dem Kulturzentrum eine Drohung stattgefunden hat“, verwies die Richterin auf die Aussage der unbeteiligten Zeugin.