19-Jährige nach Gewalt-Exzess im Winter jetzt verurteilt
Zwei Opfer
Im Jänner und Februar 2024 hatten zwei 19-Jährige zwei Männer durch Schläge und Tritte verletzt. Jetzt wurden sie am Gericht in Eisenstadt verurteilt.
Die beiden 19-jährigen Angeklagten bekannten sich schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Am Dienstag, 25. Juni 2024, mussten sich die beiden jungen Erwachsenen am Landesgericht Eisenstadt vor Jugendrichterin Birgit Falb verantworten. Ende Februar waren sie verhaftet worden, einer der beiden kam aufgrund seiner Vorstrafen und Tatbegehungsgefahr aus der Untersuchungshaft gar nicht mehr frei.
Dieser junge Mann war erst am 3. Oktober 2023 verurteilt worden, weil er einen ehemaligen Mitschüler in der Nähe des Domplatzes in Eisenstadt völlig grundlos mit der Faust auf den Kopf geschlagen und ihn bedroht hatte. Jugendrichterin Birgit Falb verurteilte ihn damals zu acht Monaten Freiheitsstrafe, davon sieben Monate bedingt. Der 19-Jährige beteuerte, er werde sich wohlverhalten.
„Ich kann mich noch gut daran erinnern, was Sie alles versprochen haben“, hielt die Richterin dem rückfälligen 19-Jährigen nun vor.
„Es tut mir leid, dass ich mich nicht daran gehalten habe“, antwortete dieser.
Die nunmehr angeklagten Straftaten hatte er mit einem bislang völlig unbescholtenen Gleichaltrigen begangen. Die beiden hatten sich erst vor einigen Monaten kennengelernt. „Mir ging es nicht gut, das in Kombination mit Drogen...“, versuchte der Mittäter zu erklären, warum er straffällig geworden war. „Wir haben uns gegenseitig deppert gemacht“, fügte er hinzu.
Auf Unterstandslosen eingedroschen
Gemeinsam waren sie Mitte Jänner 2024 auf einen Unterstandslosen losgegangen und hatten ihm mehrfach an drei verschiedenen Tatorten in Eisenstadt Schläge und Tritte versetzt. Gefilmt wurden diese Übergriffe von einem 16-jährigen Jugendlichen, der im Februar selbst zum Opfer der Angeklagten wurde.
Grund für diese Gewalttat: Der 16-Jährige hatte eine Beziehung mit einer Jugendlichen begonnen, die zuvor auch bereits mit den beiden Angeklagten liiert gewesen war.
„Er wollte keinen Konflikt, er wurde von Ihnen gezüchtigt!“, hielt die Richterin den beiden Angeklagten vor. „Ich war nicht gut drauf“, begründete der bislang unbescholtene Angeklagte die Eifersuchtstat.
„Jeder hat im Leben einmal Liebeskummer“, ermahnte ihn die Richterin. „Deshalb läuft man nicht herum und schlägt Leute nieder.“
Von den Gewalttaten wurden Videos aufgezeichnet
Als abstoßend bezeichnete sie die Videoaufnahmen von den Gewalthandlungen, die sich gegen den Unterstandslosen gerichtet hatten. Dieser sei durch Drogen und Alkohol beeinträchtigt und wehrlos gewesen. Man sehe in den Videoszenen, so die Richterin, wie der eine Angeklagte zwölf Mal auf das Gesicht des am Boden Liegenden hinschlage. Der andere habe dem Unterstandslosen 13 Faustschläge zugefügt und mit dem Fuß gegen dessen Kopf getreten.
„Sie haben Glück, dass er dabei nicht schwerer verletzt wurde“, sagte die Richterin.
„Was bringt Sie dazu, so hinzuhauen?“, fragte die Richterin den vorbestraften 19-Jährigen. „Ja, also, ich habe ein Gewaltproblem“, sagte dieser. „Wenn man sich die Videos anschaut, glaubt man, Sie sind ein anderer Mensch“, wunderte sich die Richterin. Vor Gericht mache der junge Mann einen „ganz normalen“ Eindruck.
Nach Verurteilung rasch rückfällig geworden
Bald nach der Verurteilung im Oktober 2023 hatte er wieder begonnen, Drogen zu konsumieren. Die Lehre brach er ab, auch an die Vereinbarung, regelmäßig zur ambulanten Drogentherapie zu gehen und die Ergebnisse von Harntests bei Gericht abzuliefern, hielt er sich bald nicht mehr. Dann habe er den anderen 19-Jährigen kennengelernt, „wir hatten gegenseitig keinen guten Einfluss“, sagte der Angeklagte.
Im Jänner 2024 begingen die beiden Angeklagten einen Einbruchsdiebstahl in einem Wohnhaus, wo sie eine Cannabisplantage vermuteten. Sie nahmen ein Handy, eine Tabakdose und 40 Euro Münzgeld mit. Außerdem gaben sie Cannabis an Minderjährige weiter.
Zwei Wochen im Gefängnis: „Eine heftige Lehre“
Der bislang unbescholtene 19-Jährige beteuerte, die zweiwöchige Untersuchungshaft sei ihm „eine heftige Lehre“ gewesen. „Nach der Entlassung merkte ich, dass ich den Moment draußen bewusster genießen kann“, sagte er. Er wolle jetzt die Gesellenprüfung machen und öfter ins Fitnessstudio, jedoch Stress aus dem Weg gehen.
Die Staatsanwältin hatte die Anklageschrift zu Beginn des Prozesses als „gewaltintensiv“ bezeichnet und die Angeklagten ermahnt: „Es ist wohl nicht das richtige Vorgehen, durch die Straßen und Gassen zu ziehen und die Fäuste einzusetzen, um Leute zur Rede zu stellen. Das ist strafbar.“
Staatsanwältin: Konsequenzen trägt man später
In ihren Schlussworten wies die Staatsanwältin darauf hin, dass die Opfer nur durch Glück vor schwereren Verletzungen verschont geblieben seien. „Im Moment schlägt man zu, die Konsequenzen trägt man später - auch das Opfer“, erwähnte sie. Hätten die Schläge und Tritte Ärgeres verursacht, etwa schwere Kopf- oder Wirbelsäulenverletzungen, dann würden den Angeklagte hohe Strafen drohen: „Das begleitet Sie ein Leben lang“, warnte die Staatsanwältin.
Der bislang unbescholtene Angeklagte wurde nun zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und die ambulante Drogenentwöhnungstherapie fortsetzen.
Sein Freund bleibt im Gefängnis: Er wurde zu 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt, außerdem muss er jene sieben Monate Haft verbüßen, die im Oktober 2023 bedingt ausgesprochen worden waren. Unmittelbar nach Entlassung aus der Haft soll der 19-Jährige eine stationäre Drogenentwöhnungstherapie antreten.
„Die Delikte sind extrem unschön, aber die Folgen sind moderat“, sagte die Richterin. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.