Kokain-Deal im Burgenland: Vier Jahre Haft
10. Vorstrafe
Vor einem Jahr soll ein 47-jähriger neunfach Vorbestrafter in Großpetersdorf Kokain an einen Komplizen übergeben haben. In Hainburg soll das Suchtgift gebunkert worden sein. Jetzt wurde der Dealer - nicht rechtskräftig - zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte beschuldigte Polizisten, ihn zu Unrecht "zu verfolgen".
© BVZ/Kirchmeir
Weil sich der 47-Jährige darüber beschwert hatte, er werde aus „rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven“ zu Unrecht von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, betonte der Staatsanwalt am 20. Mai 2025 in seinem Anklagevortrag, dass die Anklagebehörde zur Objektivität verpflichtet sei. „Es wird mehr eingestellt als angeklagt“, informierte der Staatsanwalt.
Die Anklagebehörde sei verpflichtet, „Belastendes und Entlastendes“ zu prüfen. Die Behauptung einer ungerechtfertigten Verfolgung sei im Fall des 47-Jährigen, der aus dem Kosovo stammt, widerlegt, so der Staatsanwalt.
Weitergabe von 1 Kilo Kokain
Vorgeworfen wurde dem 47-Jährigen, er habe insgesamt einen Kilo Kokain weitergegeben. Die erste Übergabe soll im Mai oder Juni 2024 in Großpetersdorf stattgefunden haben. Weitere Übergaben sind mit November 2024 datiert.
Der 47-Jährige soll das Kokain an einen 66-jährigen Mann aus der Slowakei übergeben haben, der das Suchtgift in einem Haus in Hainburg bunkerte. Bei einer Hausdurchsuchung in diesem Haus wurden 700 Gramm Kokain gefunden. Der 66-Jährige belastete den 47-Jährigen zunächst schwer, ruderte dann aber in seiner Zeugenaussage vor Gericht zurück.
„Ich wurde bei der Festnahme geschlagen. Bis heute habe ich Schmerzen“, behauptete der Angeklagte. Der Polizist, der ihn geschlagen habe, „verfolgt mich“, so der 47-Jährige weiter. „Ich habe nie im Leben Drogen verkauft“, gab er sich unschuldig.
Verbotener Weise mit Autos gehandelt
Der in Österreich acht Mal und in der Slowakei einmal Vorbestrafte war erst im Mai 2024 aus der letzten Haft entlassen worden. Danach soll er wieder in den Autohandelt eingestiegen sein, obwohl ihm das nach einem Konkurs 2018 von der Gewerbebehörde untersagt worden war.
„Wovon soll ich leben?“, meinte dazu der Angeklagte. Der Sozialversicherung habe er seine Einkünfte aus dem Autohandel nicht gemeldet.
„Sie verfügten über drei Wohnungen in Wien, aber kein geregeltes Einkommen“, wunderte sich die Richterin. „Es war billig“, erwiderte der Angeklagte.
Chateinträge zum Stichwort „Kokain“
Am Handy des 47-Jährigen hatten die Kriminalbeamten verdächtige Chateinträge gefunden, in denen von Kokain die Rede war. „Ich hatte Streit mit diesem Mann, er hob am Telefon nicht ab“, kommentierte der Angeklagte die Nachrichten. „Ich meinte, dieser Mann handelt mit der Scheiße.“
„Das schrieben Sie aber nicht“, hielt ihm die Richterin vor.
Der 47-Jährige wurde weiters beschuldigt, seine Ex-Freundin geschlagen zu haben. Auch wurde ihm vorgeworfen, bei einer polizeilichen Einvernahme falsch ausgesagt zu haben. Er hatte behauptet, für eine Firma gearbeitet zu haben, obwohl er zum fraglichen Zeitpunkt im Gefängnis war. „Ich habe nicht gelogen“, bestritt der Angeklagte auch diesen Vorwurf.
Angeklagter warf Polizei „Manipulation“ vor
Immer wieder beschuldigte er die Polizisten, seine Aussagen falsch protokolliert zu haben. „Das ist ein Fehler. Das ist manipuliert“, sagte er, als ihm der Staatsanwalt die Ermittlungsergebnisse zur Körperverletzung der Ex-Freundin vorhielt.
„Von wem?“, hakte der Staatsanwalt nach. „Ich weiß nicht. Polizei?“, antwortete der Angeklagte.
Der 66-Jährige wurde als Zeuge aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er behauptete, das in der Wohnung in Hainburg vorgefundene Kokain „von einem Freund in Bratislava“ bekommen zu haben. „Er hat mir 350 Gramm Kokain gegeben und mich gebeten, es auf 700 Gramm zu strecken“, sagte der Zeuge.
In Hainburger Wohnung befand sich Kokain-Depot
„Sie sagten, die Wohnung wurde nur zu dem Zweck angemietet, Kokain zu strecken, aufzubewahren und auszuliefern“, hielt ihm die Richterin seine eigene Aussage vor.
„Bei der Polizei war ich unter Druck, da sagte ich das aus“, druckste der Zeuge herum. Er habe sich um seine Mutter gesorgt, die seine Hilfe benötige. „Ich hätte es wahrscheinlich auch zugegeben, wenn sie wollten, dass ich jemanden umgebracht habe.“
„Das ist nicht das, was man erzählt, wenn man sofort wieder enthaftet werden möchte“, sagte dazu die Richterin.
Der 47-jährige Angeklagte wurde schließlich wegen der Weitergabe von 300 Gramm Kokain und zu den weiteren angeklagten Fakten zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.