Bespuckt, beraubt, beleidigt? 18-Jährige attackierten 15-Jährigen

Bezirk Neusiedl

Zwei 18-Jährige sollen im Jänner 2024 am Bahnhof Bruckneudorf einen 15-Jährigen angegriffen haben. Einiges Aufsehen erregte ein auf Snapchat geteiltes Video von erniedrigenden Handlungen.

Die beiden 18-jährigen Angeklagten bekannten sich zu den Vorfällen am Bahnsteigvor Gericht nicht schuldig.

Die beiden 18-jährigen Angeklagten bekannten sich zu den Vorfällen am Bahnsteigvor Gericht nicht schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Wegen Raubes und anderer Delikte mussten sich die beiden 18-Jährigen am 22. Mai 2024 vor Gericht verantworten.

Am 18. Jänner 2024 war es am Bahnsteig Nr. 3 in Bruckneudorf zu einem zufälligen Zusammentreffens des damals 15-Jährigen mit den beiden 18-Jährigen gekommen. Der Jüngere bat die beiden Älteren um eine Zigarette, diese antworteten, er müsse diese bezahlen.

Der 15-Jährige erwiderte, er habe kein Geld. „Daraufhin beleidigten sie ihn und forderten ihn auf, sich auszuweisen“, schilderte die Staatsanwältin den weiteren Verlauf. Der 15-Jährige habe seine Bankomatkarte vorgewiesen, die Älteren versuchten, ihm diese zu entreißen.

Die 18-Jährigen sollen den 15-Jährigen aufgefordert haben, „um die Ecke zu gehen“, wo es keine Überwachungskameras gebe. Sie sollen auf ihn eingeschlagen, ihn durchsucht und ihm die Geldbörse entrissen haben.

„Sie zeichneten Teile des Vorfalls am Handy auf“

„Sie bespuckten und beleidigten ihn und zeichneten Teile des Vorfalls am Handy auf“, so die Staatsanwältin.

Eines von zwei aufgezeichneten Videos wurde am Snapchat-Account des einen 18-Jährigen für 24 Stunden teteilt.

Er habe, sagte einer der Angeklagten, ein Schüler, am 18. Jänner 2024 mit seinem Freund einen „Doppler“ Wein getrunken. Über den 15-Jährigen habe er sich geärgert, weil er gehört habe, dass dieser „Mädchen belästigt“. „Ich wollte ihn zur Rede stellen“, sagte der Schüler. „Wir wollten ihm einfach nur ein bisschen Angst machen, dass er kein Mädchen mehr belästigt.“

„Wir wollten ihn nicht abziehen...“

Es sei ihm und seinem Freund nicht darum gegangen, „ihn abzuziehen, also zu berauben“, sagte der 18-Jährige. Mit dem Video, das er von dem Vorfall aufnahm, habe er sich „als Held darstellen“ wollen. Er habe es einer Freundin geschickt und in seine „private Snapchat-Story“ gestellt, wo es „ein paar Leute aus der Schule sahen“.

„Lustig ist das nicht“, ermahnte ihn Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri.

Die beiden bei dem Vorfall aufgenommenen Videos wurden im Verhandlungssaal gezeigt. „Ich schäme mich für den Sch...“, sagte dazu der Zweitangeklagte, der wegen seiner vier Vorstrafen in Untersuchungshaft genommen wurde.

Der Untersuchungshäftling gab an, am 18. Jänner zusätzlich zu dem Alkohol Tabletten konsumiert zu haben. „Ich bin süchtig, ich kriege das ohne Therapie nicht mehr hin“, gab er vor Gericht zu.

„Ich breche dir den Kiefer“

Die Staatsanwältin wies ihn darauf hin, dass im Video zu hören sei: „Ich kann boxen, Mann, ich breche dir den Kiefer.“

„Das war nicht ernst gemeint, das war nur zum Angst machen“, meinte der Untersuchungshäftling.

Der mittlerweile 16-jährige, von den 18-Jährigen attackierte Lehrling sagte vor Gericht: „Einer von beiden nahm mir die Geldbörse aus der Hosentasche und sie schauten rein. Sie meinten, sie wollten Geld haben.“

Er habe sich die Geldbörse zurückgeholt, da hätten die beiden begonnen zu boxen. Er habe die Schläge abwehren können und keinen physischen, sehr wohl aber psychischen Schaden erlitten: „Ich traue mich bis heute nicht auf Bahnhöfe, weil ich wusste, dass sie am Bahnhof sind. Im Bus fühle ich mich sicherer.“

Opfer: „Ich schämte mich, dass so etws passiert ist“

Auch die sozialen Medien meide er. „Ich schämte mich, dass so etwas passiert ist, Es war nicht sehr leiwand.“

Wegen des Veröffentlichen des Videos wurden die 18-Jährigen auch wegen Cybermobbings angeklagt.

Dazu erfolgte aber ein Freispruch, weil das Video nur 24 Stunden zu sehen gewesen war. Auch war der Jugendschöffensenat der Ansicht, dass kein Raub vorlag, sondern „nur“ eine gefährliche Drohung. Es sei nicht nachweisbar, so die Richterin, dass die 18-Jährigen dem 15-Jährigen Geld rauben wollten.

Der Schüler wurde zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Sein vierfach vorbestrafter Freund erhielt sechs Monate Haft unbedingt - er wurde nicht nur wegen gefährlicher Drohung, sondern auch wegen des Diebstahls eines Messers und eines Spotify Gutscheins im Wert von insgesamt 39 Euro verurteilt. Diese beiden Gegenstände hatte er Ende Jänner bei der Kassa eines Supermarktes vorbeigeschmuggelt und war beim Verlassen des Geschäftslokals angehalten worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.