Letzter Joint? Fünf Tage vor dem Prozess...

18-Jähriger dealte

Ein 18-Jähriger im letzten Lehrjahr wurde wegen Drogendelikten verurteilt: Er kaufte und verkaufte Cannabis und konsumierte dieses selbst, seit er 14 wurde.

Der 18-jährige Angeklagte bekannte sich Drogendeals und Drogenkonsum reumütig schuldig.

Der 18-jährige Angeklagte bekannte sich Drogendeals und Drogenkonsum reumütig schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Von vier verschiedenen Dealern hatte der Lehrling aus dem Bezirk Neusiedl Cannabis gekauft. Einen Teil konsumierte er selbst, einen Teil verkaufte er an andere Suchtgiftkonsumenten weiter. Dazu war der 18-Jährige bei der Verhandlung am 31. Oktober 2024 geständig.

Angeklagt wrude er unter anderem wegen des Verkaufs von 2,6 Kilogramm Cannabis. 126 Gramm der Droge wurden bei ihm gefunden, als die Drogenfahnder eine Hausdurchsuchung durchführten.

„Man wollte einem Freund helfen, etwas mitnehmen, wenn man schon selber fährt“, sagte der Angeklagte. Er sah aber ein, dass auch diese Form der Unterstützung unter „Dealen“ fällt.

Die Richterin wollte wissen, wann der Angeklagte das letzte Mal Drogen konsumiert habe. „Seit die Kieberer bei mir waren, nehme ich nichts mehr“, behauptete der 18-Jährige.

18-Jähriger wurde zu seinem letzten Drogenkonsum befragt

Die Richterin ermahnte ihn, wirklich alles zuzugeben, und der Verteidiger erklärte, dass sich die Situation des jungen Mannes nicht verbessern würde, wenn im Nachhinein bekannt würde, dass es einen Drogenkonsum zwischen der Anzeige durch die Polizei und der Gerichtsverhandlung gegeben hatte. „Du hast dann schon einen Vermerk im Strafregister, wenn es zu einem neuen Verfahren kommt“, erklärte der Anwalt.

Daraufhin gab der Angeklagte zu: „Ja, vorigen Samstag war das letzte Mal.“ Fünf Tage vor dem Strafprozess hatte er den letzten Joint geraucht.

Zehn bis fünfzehn Gramm Cannabis habe er wöchentlich konsumiert, seit er 14 wurde, berichtete der Lehrling. Wenn er auf das Cannabis verzichtete, habe er unter Schlafproblemen gelitten. „Schauen Sie, dass Sie davon wegkommen“, empfahl ihm die Richterin.

5.200 Euro muss der Lehrling bezahlen

Der 18-Jährige wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurden 5.200 Euro für verfallen erklärt. Diesen Betrag muss der 18-Jährige an den Staat bezahlen - es ist ein Teil jener Summe, mit der er sich durch den Drogenverkauf bereichert hat.

Außerdem muss sich der 18-Jährige während der dreijährigen Probezeit einer Suchtgifttherapie mit monatlichen Harnkontrollen unterziehen. Vorteil für den Lehrling: Die Strafe scheint in seinem Leumundszeugnis nicht auf, weil er zwar nicht mehr als Jugendlicher, aber als junger Erwachsener gilt. Den Betrag von 5.200 Euro kann er innerhalb von fünf Jahren in Raten bezahlen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an.