Kunde rastete aus und verletzte Werkstatt-Mitarbeiter

Bezirk Mattersburg

Wegen eines Vorfalls am 27. Oktober 2024 in einer Werkstatt im Bezirk Mattersburg musste sich jetzt ein 47-jähriger Akademiker aus Niederösterreich am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Der 47-jährige Akademiker übernahm die Verantwortung für sein aggressives Verhalten in der Werkstatt.

Der 47-jährige Akademiker übernahm die Verantwortung für sein aggressives Verhalten in der Werkstatt.

© BVZ/Kirchmeir

Der Akademiker wollte in der Werkstatt sein Auto umbauen lassen. Doch der Auftrag wurde nicht so erledigt, wie er sich das vorgestellt hatte. „Das zog sich über zweieinhalb Monate und hat nicht funktioniert“, berichtete der Verteidiger.

Am 27. Oktober des Vorjahres machte der Akademiker seinem Ärger über den nicht erledigten Auftrag Luft. Er stellte den 36-jährigen Werkstatt-Mitarbeiter zur Rede und wurde immer wütender.

Schließlich trat er heftig gegen einen Werkstattwagen, der dabei beschädigt wurde. Doch damit nicht genug: Er attackierte den Werkstatt-Mitarbeiter auch körperlich. „Es kam zu einer Rangelei, beide fielen zu Boden“, sagte die Staatsanwältin. Der Werkstatt-Mitarbeiter dürfte bei der Auseinandersetzung gegen einen Heizkörper gestürzt sein, jedenfalls brach er sich eine Rippe.

Kurze Zeit nach dem Streit konnte sich der Akademiker mit der Werkstatt zwar einigen und erhielt eine Anzahlung von 3.000 Euro zurück. Jedoch wurde danach doch noch Anzeige erstattet, als der Rippenbruch im Krankenhaus diagnostiziert wurde.

Und so musste sich der Akademiker am 27. Jänner 2025 vor Gericht verantworten. „Ja, das ist richtig“, sagte er zu den Vorwürfen. „Ich bekenne mich schuldig.“

„Ihnen platzte der Kragen und Sie traten gegen den Werkstattwagen?“, erkundigte sich die Richterin. „Für mich war es ein leichter Tritt“, sagte der Angeklagte. Dass er dem Werkstatt-Mitarbeiter eine Rippe gebrochen habe, könne er „nicht ausschließen“. „Ich nehme diese Schuld auf mich“, sagte er.

„Fünf Wochen lang musste ich täglich Schmerzmittel nehmen“, berichtete der Werkstatt-Mitarbeiter. Sein Anwalt Florian Astl machte 1.000 Euro Schmerzensgeld und 750 Euro für den beschädigten Werkstattwagen geltend.

Der Angeklagte hatte 500 Euro in bar mitgebracht, die er dem Werkstatt-Mitarbeiter übergab.

Die Richterin bot dem Angeklagten eine Diversion an: Er muss 2.000 Euro Geldbuße und 250 Euro Pauschalkosten bezahlen. Der Werkstatt-Mitarbeiter erhält von dem Akademiker außerdem noch weitere 200 Euro Schmerzensgeld und 100 Euro für den Werkstattwagen.

Sind alle Zahlungen erledigt, so wird das Strafverfahren gegen den Akademiker eingestellt.