Gewaltexzess im Bezirk Oberpullendorf: Vier Verantwortliche

24-Jähriger verletzt

Ein 24-Jähriger wurde in einen Hinterhalt gelockt und verletzt. Vier an diesem „Gewaltexzess“ Beteiligte mussten sich vor Gericht verantworten.

Ein Beteiligter wurde verurteilt, drei erhielten eine Diversion.

Ein Beteiligter wurde verurteilt, drei erhielten eine Diversion.

© BVZ/Kirchmeir

In der Nacht von 1. auf 2. April 2023 heckten einige junge Leute aus dem Bezirk Oberpullendorf einen perfiden Plan aus. Weil ein 24-Jähriger angeblich eine der Beteiligten sexuell belästigt hatte, wollten sie sich an ihm rächen.

Der 24-Jährige wurde mitten in der Nacht in einen Hinterhalt gelockt und musste Faustschläge ins Gesicht einstecken. Er erlitt schwere Gesichtsverletzungen.

Der Prozess gegen die zwei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 17 und 19 Jahren hatte im Dezember begonnen. Am 30. Jänner wurden die Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

Zeugin: Freundin erzählte von Belästigung

Befragt wurde eine 18-jährige Frau, die an dem Treffen der Beteiligten damals teilgenommen hatte. Sie berichtete, dass die 18-jährige Angeklagte ihr erzählt hatte, sie sei von dem 24-Jährigen belästigt worden.

„Sie sagte, sie habe sich mit ihm getroffen, und er habe sie im Intimbereich angegriffen. Das wollte sie nicht“, berichtete die Zeugin. Die Gruppe habe dann geplant, dem 24-Jährigen „eine Abreibung zu verpassen“.

Die 17-jährige Beteiligte sollte den Mann zu einem Treffpunkt locken. Geplant sei gewesen, glaube sie, so die Zeugin, „dass sie ihn hauen oder irgendwas machen werden“.

Sie sei zwar mitgegangen, habe aber „nichts gesehen“.

Richterin: „Gewaltexzess am Tatort“

„Ich bin der Meinung, dass es am Tatort zu einem Gewaltexzess kam“, sagte Richterin Birgit Falb abschließend. Es sei in der Gruppe aber nicht abgesprochen gewesen, dass das Opfer Faustschläge ins Gesicht bekommen sollte.

Man sei in der Gruppe offenbar davon ausgegangen, dass das Opfer eine „Watsche oder Ohrfeige“ erhalten sollte. Das sei, so die Richterin, eine Misshandlung. Somit könne seitens der jungen Frauen von einem Misshandlungsvorsatz ausgegangen werden.

Die beiden weiblichen Angeklagten übernahmen die Verantwortung für die Tat. Daraufhin wurde eine milde Form der Erledigung des Strafverfahrens gewählt: Das Verfahren wird auf eine Probezeit von einem Jahr vorläufig eingestellt. Die jungen Frauen müssen je 100 Euro Kostenbeitrag ans Gericht bezahlen.

Den ersten Faustschlag hatte in der Nacht von 1. auf 2. April 2023 ein 18-jähriger Lehrling dem Opfer versetzt. Der Lehrling wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, ein Schuldspruch wurde auf eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten, außerdem muss der junge Mann, der bereits wegen anderer Vorfälle Diversionen erhalten hatte, eine Psychotherapie machen.

Ein 19-jähriger Mittäter, der dem Opfer den zweiten Faustschlag versetzt hatte, erhielt eine Diversion. Er muss 100 Stunden lang in einer gemeinnützigen Organisation arbeiten.