230 km/h auf A6: Lenkerin verursachte tödlichen Unfall

7 Monate Haft

Am 27. Dezember 2024 war eine 31-jährige Lenkerin mit 200 km/h bei Parndorf in ein Auto gerast. Eine 54-jährige Frau aus der Slowakei starb. Dieser Unfall und die Ereignisse danach standen im Mittelpunkt eines Strafprozesses, der am Montag, 28. April 2025, nun im Landesgericht Eisenstadt stattfand.

Die Lenkerin und ein Beifahrer mussten sich vor Gericht verantworten.

Die Lenkerin und ein Beifahrer mussten sich vor Gericht verantworten.

© BVZ/Kirchmeir

Angeklagt wurden eine 31-jährige Frau mit ungeklärter Staatsbürgerschaft und ein 29-jähriger russischer Staatsbürger.

Die beiden waren am 27. Dezember 2024 mit zwei weiteren Personen mitten in der Nacht von Wien nach Bratislava gefahren. Am Rückweg raste die Frau mit bis zu 230 km/h über die A6. Bei Parndorf kollidierte der von der 31-Jährigen gelenkte BMW um 3:30 Uhr mit einem VW, der durch die Wucht des Anpralls gegen die Leitschiene geschleudert wurde und sich mehrmals um die eigene Achse drehte.

54-jährige Slowakin starb an der Unfallstelle

Eine 54-jährige Slowakin wurde aus dem Auto geschleudert. Sie verstarb an der Unfallstelle.

Der 29-jährige Beifahrer der 31-jährigen Lenkerin hatte gegenüber der Polizei am Unfallort behauptet, er sei am Steuer gesessen. Dabei ist er nicht einmal im Besitz eines Führerscheins.

Später besann er sich eines Besseren und zog bei der Polizei seine Behauptung zurück. Er wurde wegen Begünstigung angeklagt.

Der mit der 31-jährigen Frau verwandte Verteidiger gab zunächst an, dass seine Mandantin sich nicht schuldig bekennen würde. „Es ist ungeklärt, wer das Fahrzeug gelenkt hat“, behauptete der Anwalt.

„Ich bin überrascht“, sagte darauf die Richterin und wies darauf hin, dass der Verteidiger sie angerufen und um ein „schnelles Verfahren“ ersucht habe. Auch die Staatsanwältin war von einem Geständnis der Hauptangeklagten ausgegangen. „Deshalb habe ich alle DNA-Proben auf Eis gelegt“, so die Staatsanwältin.

Beifahrer beschuldigte die Hauptangeklagte

Zunächst wurde der 29-Jährige befragt. Am Steuer sei die 31-Jährige gesessen, gab er an. „Wir waren vorher in Bratislava, eine Runde machen. Wir waren auf der Tanke, dann fuhren wir wieder zurück, weil nichts mehr offen hatte“, schilderte er den Zweck des nächtlichen Unfalls.

Im Schock habe er die Schuld am Unfall auf sich genommen, so der Angeklagte. „War es nicht so, dass Sie gebeten wurden?“, fragte die Richterin. „Nein, nein, ich wurde nicht gebeten“, sagte der Angeklagte.

Entgegen den Ankündigungen des Verteidigers bekannte sich auch die 31-jährige Frau schuldig. „Ich hatte gesagt, ich weiß es nicht, ob ich gefahren bin“, erzählte sie. Sie sei nach dem Unfall in einem „Schockzustand“ gewesen.

Lenkerin hatte Gaspedal völlig durchgetreten

Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Frau vor dem Unfall den BMW auf bis zu 230 km/h beschleunigt hatte. Dabei hatte sie das Gaspedal komplett durchgetreten.

„Ich kann mir nicht erklären, warum so schnell gefahren wurde“, sagte dazu die Angeklagte.

Die Richterin fragte sie mehrmals, ob sie die Verantwortung für den Tod der Frau übernehme, die aus dem VW geschleudert wurde.

„Wie die Frau ums Leben kam, weiß ich nicht“, sagte die Angeklagte. Immer wieder verwies sie auf einen Folgeunfall: Ein weiterer Lenker hatte nicht mehr rechtzeitig bremsen können und war in den VW geprallt.

Laut Zeugenaussagen hatten zu diesem Zeitpunkt bereits alle Personen die beschädigten Autos verlassen.

Unfall-Lenkerin war nicht mehr am Unfallort, als Polizei eintraf

Die Lenkerin hatte sich noch vor Eintreffen der Polizei von der Rettung ins Krankenhaus Eisenstadt bringen lassen. „Wir bekamen erst später durch Recherchen ihre Daten“, berichtete ein Kriminalbeamter in seiner Zeugenaussage vor Gericht.

Der verkehrstechnische Sachverständige ging davon aus, dass der BMW bei der Kollision mit fast 200 km/h unterwegs war.

„Ich fuhr mit 115 km/h auf der rechten Fahrspur, auf einmal kam ein Aufprall“, erinnerte sich der 39-jährige Lenker des VW. „Die Frauen fingen zu schreien an, dass eine Frau fehlt und wir nach ihr schauen sollen“, so der Slowake. Er habe die noch im Auto sitzenden Frauen „rausgeschmissen“ und sie aufgefordert, sich hinter den Leitplanken in Sicherheit zu begeben.

Tragischer Weise hatte die durch den Unfall getötete Frau nach Angaben der Mitfahrenden nur kurz ihren Sicherheitsgurt geöffnet. „Ihr war warm“, sagte eine Frau, die damals ebenfalls in dem VW gesessen war. Sie hatte wie der Lenker und eine weitere Beifahrerin durch den Unfall Verletzungen erlitten.

„Es macht mir bis heute zu schaffen, dass ein Mensch ums Leben kam“, sagte die 31-Jährige.

Teilbedingte Strafe für die Lenkerin - nicht rechtskräftig

Die Richterin sprach beide Angeklagten schuldig. Der 29-Jährige wurde wegen Begünstigung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und kündigte an, dieses Urteil anzunehmen.

Die 31-jährige, bereits vorbestrafte Angeklagte erhielt wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eine Haftstrafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt.

„Nachdem Sie einräumten, dass Sie das Fahrzeug lenkten, besteht kein Zweifel mehr, dass Sie den Unfall verursachten“, sagte die Richterin. „Bei dieser Geschwindigkeit ist ein grob fahrlässiges Verhalten anzunehmen.“ Die 31-Jährige habe den Tod der Frau und die Verletzungen von fünf weiteren Personen zu verantworten.

Die 31-Jährige meldete Berufung an. Die Staatsanwältin will gegen die Strafhöhe berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.