Taxler stritten: Windschutzscheibe eingeschlagen

8.400 Euro Schaden

Am 18. September 2024 drosch ein 42-jähriger Taxifahrer mit Wagenheber und Abschlepphaken auf das Taxi eines Mitbewerbers ein. Das brachte ihm eine Strafe wegen Sachbeschädigung ein.

Der 42-jährige Taxifahrer gab zu, das Auto eines anderen Taxlers beschädigt zu haben.

Der 42-jährige Taxifahrer gab zu, das Auto eines anderen Taxlers beschädigt zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Der 42-Jährige war damals im Dienst gewesen. Er ärgerte sich darüber, dass ihm ein anderer Taxifahrer einen attraktiven Standplatz und damit Kundschaft weggenommen hatten.

Außer sich vor Wut griff der Taxifahrer nach seinem Wagenheber und nach dem Abschlepphaken und schlug damit auf das andere Taxi ein. Der Schaden war enorm: 8.423 Euro kostete die Reparatur. Dazu kamen noch Standkosten, weil das beschädigte Taxi 29 Tage lang nicht für Fahrten benützt werden konnte, sowie Reinigungskosten, weil die Glassplitter von der Windschutzscheibe bis in die Klimaanlage eingedrungen waren.

Aus Wut Taxi ruiniert

Am 10. September 2025 musste sich der Taxifahrer wegen des Vorwurfs der schweren Sachbeschädigung am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Er gab zu, die Tat aus Wut begangen zu haben.

Der bereits zweifach vorbestrafte Taxifahrer wurde schuldig gesprochen und zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An die Taxifirma, bei der er den Schaden verursacht hatte, muss er 4.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.