"Das Baby wurde brutal erschlagen"
Mordprozess
Eine rumänische Familie muss sich wegen des Mordes an einem Neugeborenen verantworten. Die Babyleiche war am 18. Jänner 2026 bei Nickelsdorf gefunden worden.
Auf der Anklagebank sitzen die 18-jährige Hauptangeklagte, ihre Schwester und deren Lebensgefährte, ihr Bruder und ihre Mutter.
© BVZ / Kirchmeir
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, begann am Landesgericht Eisenstadt der Schwurprozess gegen die mittlerweile 18-jährige Rumänin, die am 17. Jänner kurz nach 22 Uhr ihr neugeborenes Kind getötet haben soll. Ihre Mutter, ihre Schwester, ihr Bruder und ihr Schwager sollen sie bei der Tat unterstützt haben.
"Um 21.55 Uhr hält der Minivan an der Tankstelle, um 22.25 Uhr fährt die Reisegruppe ab. In diesen 30 Minuten stirbt ein neugeborenes Baby, ein gesundes, voll entwickeltes Mädchen, das gelebt und geatmet und wenige Minuten zuvor das Licht der Welt erblickt hat", sagte die Staatsanwältin im Anklagevortrag.
Das Baby sei mehrfach gewürgt und gegen eine harte Kante geschlagen worden. "Es wurde brutal erschlagen", sagte die Staatsanwältin. Die Leiche sei hinter einer Trafostation abgelegt worden, wo zwei Zeugen das getötete Baby am nächsten Tag um die Mittagszeit fanden. Da befand sich die rumänische Familie schon in München.
Ausnahmezustand bei Geburt
Die damals jugendliche Erstangeklagte soll ihr neugeborenes Kind unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs getötet haben. Aufgrund des damit verbundenen Ausnahmezustands sieht das Gesetz für die 18-Jährige eine besondere Privilegierung vor. "Das Grunddelikt ist trotzdem eine vorsätzliche Tötung", betonte die Staatsanwältin.
Die Angehörigen sollen einen Beitrag zur Tat geleistet haben. "Sie wirkten mit, ermöglichten und erleichterten den Tötungsvorgang", sagte die Staatsanwältin. Die Obduktion der Babyleiche habe ergeben, dass das Kind "definitiv gelebt hat", führte sie weiter aus. "Die Lungen waren mit Luft gefüllt."
Die Erstangeklagte habe angegeben, dass das Baby durch einen unglücklichen Geburtsvorgang ums Leben gekommen sei. Dem würden aber die Sachverständigen-Gutachten widersprechen. "Verletzungen an Kopf und Hals zeigen ein gewaltsames Einwirken", so die Staatsanwältin. Die Obduktion habe einen Schädelbasisbruch vom Scheitel bis zur Kopfbasis nachgewiesen. Gestorben ist das Kind an einer Atem- und Gehirnlähmung.
Videoaufnahmen zeigen Szenen auf Parkplatz
Videoaufnahmen von den Überwachungskameras der Tankstelle waren nach dem Auffinden der Babyleiche gesichert und ausgewertet worden. Neben den fünf Angeklagten soll sich auch ein "älterer, dickerer Mann" im Auto befunden haben, über dessen Identität sich die Familie in Schweigen hüllte.
Die Videoaufnahmen zeigen, wie die Staatsanwältin bekanntgab, die damals 17-jährige Erstangeklagte, wie sie "völlig gekrümmt und geschwächt" mit einer Tragetasche aus dem Auto steigt. "Die Mutter weist ihr den Weg in Richtung Trafostation", berichtet die Staatsanwältin. Nach vier Minuten soll die 17-Jährige wieder zum Auto zurückgekehrt sein.
Hätte man das Neugeborene in eine Babyklappe gelegt, würde es heute noch leben, sagte die Staatsanwältin. Hingegen sei es erschlagen und "wie Abfall" abgelegt worden.
"Lebensfremd" sei es, so die Staatsanwältin, dass im Auto keiner den Geburtsvorgang bemerkt habe. Vor allem die Mutter der Erstangeklagten, die selbst sechs Kinder zur Welt gebracht hatte, und die 22-jährige Schwester, Mutter von zwei Kindern, müssten Bescheid gewusst haben. Die Angaben der Angeklagten seien "Schutzbehauptungen".
Angeklagte aus ärmlichen Verhältnissen
Die Angeklagten stammen aus ärmlichen Verhältnissen, aus einem bildungsfernen Umfeld. Die Schwester der Erstangeklagten und deren Mutter gaben an, in Deutschland gebettelt zu haben.
Dieter Gschiel, Verteidiger der Erstangeklagten, brachte für seine Mandantin vor, diese habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und könnte sich nicht genau erinnern. Die damals Jugendliche sei von einem verheirateten Mann schwanger geworden, es soll zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Die junge Frau habe dies als "große Schande" empfunden und die Schwangerschaft vor ihrer Familie verborgen.
Sie habe auch die einsetzende Geburt vor den anderen verheimlicht. "Nach ihrem Empfinden hat das Kind nicht geatmet, sich nicht bewegt, nicht geschrien", sagte der Anwalt. Am Weg zur Trafostation sei ihr das Kind aus der Hand gerutscht und sei mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen.
Die Verteidiger der weiteren vier Angeklagten gaben an, ihre Mandanten hätten von Schwangerschaft, Geburt und Tötung nichts bemerkt und beantragten Freisprüche.
Zur Befragung der Erstangeklagten schloss die vorsitzende Richterin die Öffentlichkeit aus.
Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt.