Geldstrafe für Winzer, der Polizisten verleumdete
Misshandlung behauptet
„Der Polizist hat mich geschlagen!“, behauptete ein burgenländischer Winzer am 4. Juni 2026 auf seiner Facebookseite und nannte den Namen eines Exekutivbeamten. Dafür muss der Winzer jetzt 1.600 Euro Strafe zahlen.
Der verurteilte Winzer muss an den verleumdeten Polizisten eine Entschädigung bezahlen.
© BVZ / Kirchmeir
Der Winzer wurde wegen Verleumdung angeklagt und hatte vor Gericht zugegeben, das Posting verfasst und ein Foto von einem Hämatom am Oberschenkel veröffentlicht zu haben. Sein Sohn habe das Posting aber rasch wieder gelöscht.
Am Tag, bevor das Facebook-Posting veröffentlicht worden war, hatte bei dem Winzer ein Polizeieinsatz stattgefunden, an dem auch jener Polizist teilnahm, der am nächsten Tag Opfer der Verleumdung wurde. Am Freitag, 2. Oktober 2026, wurde vor Gericht der betroffene Polizist als Zeuge im Verleumdungsprozess gegen den Winzer einvernommen.
„Ich bekam das Posting als Screenshot von einem Arbeitskollegen auf WhatsApp zugeschickt“, berichtete der Polizist. Das Facebook-Posting sei öffentlich einsehbar gewesen. Er habe, so der Polizist, seine Vorgesetzten informiert.
Polizist wurde Alkoholisierung vorgeworfen
In einem zweiten Facebook-Posting sei er von dem Winzer bezichtigt worden, bei dem Polizeieinsatz am 3. Juni 2026 alkoholisiert gewesen zu sein. Als ihm diese Behauptung bekannt wurde, habe er gleich einen Alkomattest gemacht, so der Polizist.
„Ich wurde von vielen Personen auf die Postings angesprochen“, sagte der Polizist. Den Winzer kenne er seit mehr als 30 Jahren.
„Warum machte der Angeklagte das?“, fragte die Richterin den Polizisten. „Vielleicht wegen der Amtshandlung vom Vortag. Da wurde ich wüst beschimpft“, antwortete dieser.
Er verlangte eine Entschädigung in der Höhe von 1.400 Euro, weil er privat und dienstlich angegriffen worden sei und damit rechnen müsse, bei anderen Amtshandlungen auf die Vorwürfe angesprochen zu werden.
Winzer hat mehr als 2.000 Facebook-Freunde
„2.186 Freunde sind auf Ihrem Facebook-Profil erfasst und dieses ist immer noch öffentlich“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Für 2.186 Menschen war das Posting also sichtbar.“
„Das sind Menschen auf der ganzen Welt“, erwiderte der Angeklagte. „90% davon haben Interesse an meinem Wein.“
Im Zeitraum des Polizeieinsatzes und der Veröffentlichung der Postings sei er „im Delirium gewesen.“
„Ich war nur körperlich vorhanden“
„Ich war drei, vier Tage nicht vorhanden, nur körperlich“, sagte der Angeklagte.
„Am 5. Juni 2026 um 7 Uhr waren Sie nüchtern. Da machte die Polizei bei Ihnen einen Alkovortest“, hielt ihm die Richterin vor. „Da kann man bei einem Tatzeitpunkt am 4. Juni um 16 Uhr nicht von voller Berauschung ausgehen.“
„Ahso?“, wunderte sich der Angeklagte.
„Das Ganze war wahrscheinlich nur 15 Minuten lang gepostet“, sagte der Verteidiger. „Die Behörde hatte noch nicht einmal Kenntnis und leitete nichts zur Verfolgung des Betroffenen in die Wege.“ Dadurch sei der Polizist keiner Verfolgungsgefahr ausgesetzt gewesen. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch.
Polizist bekommt Entschädigung
Der Winzer wurde jedoch schuldig gesprochen und zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt, davon 800 Euro bedingt. Nach dem Mediengesetz muss er als Medieninhaber seines Facebook-Profils an den Polizisten 700 Euro bezahlen.
„Der Vorwurf, den Sie tätigten, ist derart massiv, dass eine schwere Schuld vorliegt“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Die schutzwürdigen Interessen des Polizisten seien aufgrund der Namensnennung verletzt worden.
Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.