Morddrohung mit Messer? Ehemann freigesprochen
Gattin unglaubwürdig
Mit einem „30 Zentimeter langen Messer“ habe ihr Ehemann sie am 27. August 2026 bedroht, behauptete eine Rumänin vor Gericht. Weil sie sich in Widersprüche verstrickte, sprach die Richterin den Angeklagten frei.
Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt.
© BVZ / Kirchmeir
„Es ist kein Freispruch im Zweifel“, sagte die Richterin am Ende des Strafprozesses am Montag, 28. September 2026, im Saal 7 des Landesgerichts Eisenstadt. Sie hatte sich für die Befragung der Ehefrau des Angeklagten viel Zeit genommen, am Schluss stand fest: „Die Zeugin war komplett unglaubwürdig“, so die Richterin.
Anlass für den Prozess war ein Vorfall vom 27. August 2026 in der Wohnung des Paares im Bezirk Eisenstadt. Die Frau hatte damals die Polizei gerufen und behauptet, ihr 41-jähriger Ehemann habe sie soeben mit einem Küchenmesser bedroht.
Mit Küchenmesser Semmel bestrichen?
Dieses Küchenmesser habe ihr Mann zuvor benützt, um Butter auf eine Semmel zu streichen.
Als die Polizei kam, lag das Messer am Küchentisch. Wie unbenützt und sauber.
„Er wollte mich umbringen“, sagte die Ehefrau des Angeklagten vor Gericht. „Ich töte dich gleich, ich bin der Chef hier“, soll der 41-Jährige gesagt haben. „Ich hatte Angst, zitterte und lief um mein Handy“, schilderte die Frau die Situation.
Mit den Händen zeigte sie, wie groß das Küchenmesser gewesen sei. „30 Zentimeter“, meinte sie. „Schmiert sich Ihr Mann die Semmel immer mit so einem großen Messer?“, erkundigte sich der Verteidiger des Angeklagten, Florian Astl. „Ja“, bestätigte die Zeugin. „Das stelle ich mir etwas unpraktisch vor“, meinte der Verteidiger.
Messer lag blitzblank am Küchentisch
Nachdem sie die Polizei gerufen hatte, habe sie das Messer abgewischt und in die Küchenschublade gelegt, behauptete die Frau. „Die Polizei hielt fest, dass das Messer am Küchentisch aufgefunden wurde“, sagte der Verteidiger. „Ich legte es auf den Tisch, damit die Polizei ein Foto machen kann“, sagte die Zeugin.
Der Angeklagte hatte sich zu dem Vorwurf der gefährlichen Drohung mit dem Messer nicht schuldig bekannt. Er gab an, dass er seiner Frau 2025 30.000 Euro bezahlt habe, weil diese damit drohte, ihn bei der Polizei anzuzeigen.
Sie habe ihren Ehemann damals anzeigen wollen, so die Zeugin, „weil er kein Geld zum Essen und für die Familie gab“. „Er wollte nichts für die Familie machen“, sagte die Frau. Und im selben Atemzug: „Er wollte mich immer schlagen.“
Schläge oder nur Versuch?
„Bei der Polizei sagten Sie, Ihr Ehemann habe sie dreimal geschlagen“, hielt die Richterin ihr vor.
„Ja. Zuhause. In Rumänien“, antwortete die Frau. „Sie sagten gerade, er versuchte es nur“, erinnerte sie die Richterin. „Wenn ich nicht weggelaufen wäre, hätte er mich schlimm geschlagen“, meinte darauf die Frau. Und dann: „Lassen wir es so, er hat es versucht...“
„Ist Ihnen klar, dass das eine Falschaussage ist?“, ermahnte sie die Richterin. „Das ist strafbar. Sie werden eine Strafanzeige bekommen“, kündigte die Richterin an.
„Sie will sich finanziell etwas herausschlagen“, sagte der Verteidiger und beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Prozess war wenige Minuten später zu Ende, der Angeklagte wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen.
„Ich gehe davon aus, dass die Zeugin versucht, sich für die Scheidung in eine gute Ausgangsposition zu bringen“, erklärte die Richterin abschließend.