Nötigung am Parkplatz: Wiener verurteilt

Ein 65-jähriger Wiener geriet auf einem Parkplatz vor einem Diskontmarkt in Parndorf mit einem anderen Kunden in Konflikt. Jetzt wurde der Wiener wegen Nötigung verurteilt.

Wegen eines Konflikts um eine Parklücke in Parndorf musste ein Wiener vor Gericht. Als Verteidiger stand ihm Florian Astl (rechts) zur Seite.

Wegen eines Konflikts um eine Parklücke in Parndorf musste ein Wiener vor Gericht. Als Verteidiger stand ihm Florian Astl (rechts) zur Seite.

© BVZ / Kirchmeir

Der Prozess rund um einen Parkplatzstreit am 21. März 2026 hatte bereits im Juli dieses Jahres begonnen. Am 30. September 2026 wurden die Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Zuvor wollte der 65-jährige Angeklagte aber noch etwas loswerden: „Ich wollte nicht verhindern, dass das andere Fahrzeug in den Parkplatz fährt. Ich wollte eine Kollision verhindern“, erklärte er. Wie der 43-jährige Fußgänger in die Parklücke kam, wisse er nicht.

Befragt wurde der Sohn des Angeklagten, der damals im März am Beifahrersitz gesessen war. Man habe gewartet, bis ein anderes Auto ausgeparkt habe. „Das nächste: Der Herr stand und hielt die Stoßstange“, so der 21-jährige Burgenländer.

„Er kam zu meiner Seite, schlug mit rotem Kopf auf die Windschutzscheibe, diese splitterte“, so der Zeuge weiter. Der Fremde habe „durchs Fenster gebrüllt“ und sei dann weggegangen.

Der 43-jährige Fußgänger rief die Polizei, auch die Rettung kam. Beim Wiener wurde ein Alkoholtest gemacht.

Polizistin: „Es war ein typischer Einsatz“

„Es war ein typischer Einsatz: Unfall zwischen PKW und Fußgänger“, sagte eine der Polizistinnen, die damals auf den stark frequentierten Parkplatz gerufen worden waren. Der Wiener sei gleich auf sie zugestürmt und habe alles erklären wollen.

Als sie das Auto des Wieners kontrollierte, sei ihr aufgefallen, dass das Pickerl abgelaufen war. Aus den Überwachungskameras am Parkplatz wurden die Videoaufnahmen gesichert, die dem Gericht als Beweismittel vorgelegt wurden.

„Der Angeklagte sagte, ein Mann wollte die Parklücke reservieren, er fuhr rein und der Mann haute aus Zorn gegen die Scheibe, es kam aber zu keinem Kontakt“, schilderte die zweite Polizistin die Aussage des Wieners vor Ort, die auch in einem Amtsvermerk protokolliert wurde. Außerdem habe der Wiener seinem Kontrahenten vorgeworfen, zu lügen.

Absichtlich auf den Passanten zugefahren?

Vor Gericht hatte der Angeklagte behauptet, er habe gegenüber den Polizistinnen niemals davon gesprochen, dass er den Fußgänger gesehen habe. „Ich habe kein Interesse, etwas Falsches aufzunehmen“, sagte die Polizistin dazu. „Der Angeklagte redete viel mit uns, er war sehr nervös, auch wegen der beschädigten Scheibe.“

„Kommt es öfter vor, dass Leute in Parndorf um einen Parkplatz streiten?“, fragte die Staatsanwältin. „Leider sehr oft“, antwortete die Polizistin.

Freispruch zur Körperverletzung

Der Wiener wurde wegen des Vorwurfs der Nötigung schuldig gesprochen. Zum Vorwurf der Körperverletzung erfolgte ein Freispruch. Das Urteil lautete auf drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. An den 43-Jährigen muss der Wiener 100 Euro für den psychischen Schock bezahlen.

Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, der Angeklagte gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.