Schwiegervater mit „Abschlachten“ bedroht?

Prozess mit Hürden

Hatte der Angeklagte am ersten Prozesstag auf dem Ausschluss der Medien bestanden, so glänzte das mutmaßliche Opfer am zweiten Prozesstag mit Abwesenheit.

Zum zweiten Prozesstag erschien der Angeklagte ohne Anwalt.

Zum zweiten Prozesstag erschien der Angeklagte ohne Anwalt.

© BVZ/Kirchmeir

Ein Strafprozess wie ein Hürdenlauf: Am ersten Prozesstag Ende August 2026 hatte der Angeklagte, ein 31-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberwart mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, dagegen protestiert, dass Medienvertreter im Gerichtssaal anwesend waren.

Die Richterin erklärte ihm damals, dass der Prozess öffentlich sei. Der Angeklagte blieb stur und kündigte an, sich einen Anwalt nehmen zu wollen. Die Richterin vertagte damals den Prozess.

Bei Aufruf kein Angeklagte da

Als die Richterin am 25. September 2026 den Angeklagten kurz nach 10 Uhr in den Gerichtssaal rief, trat dieser nicht ein. Ebenfalls nicht anwesend war der Schwiegervater des Angeklagten, das mutmaßliche Opfer.

Die Richterin erreichte den Zeugen telefonisch und erklärte ihm, dass ihm die Ladung elektronisch zugestellt worden sei. Das sei dem Mann auch per Mail kundgetan worden. Der Zeuge gab an, dass sein „ID Austria“-Zugang gesperrt sei. Die Richterin empfahl ihm, die Zustellung von Behördenschreiben zu ändern.

Neun Minuten nach 10 Uhr folgte dann der Angeklagte dem neuerlichen Aufruf der Richterin. Er erschien ohne Anwalt und gab an, dass am Weg nach Eisenstadt „viel Stau“ gewesen sei.

Ein Antrag des Angeklagten auf Verfahrenshilfe war zwischenzeitlich abgewiesen worden, zumal bei dem vorgeworfenen Delikt keine Anwaltspflicht besteht. Die Anwesenheit der Medienvertreterin nahm der Angeklagte diesmal wortlos zur Kenntnis.

Der Angeklagte gab an, Vater von zwei Kindern zu sein und mit seiner Frau in Scheidung zu leben.

Vorgeworfen wurde ihm, dem Vater seiner Frau zweimal mit dem „Abschlachten“ gedroht zu haben. Er werde dem Schwiegervater „die Kehle durchschneiden“, er im April und Juni 2026 auf Arabisch angekündigt haben.

Bett war nicht mehr da: Schwiegersohn ärgerte sich

„Ich habe das nicht gesagt“, ließ der Angeklagte den Dolmetscher übersetzen. Einmal habe er sich darüber geärgert, dass der Schwiegervater Möbel aus der alten in die neue Wohnung transportiert hatte.

„Ich ging nach Hause und fand das Bett nicht“, berichtete der Angeklagte vor Gericht. Er sei nach der anstrengenden Arbeit müde gewesen und habe schlafen wollen.

Seine Gattin berichtete, dass die Nachmieterin wegen der Räumung der Wohnung Druck gemacht habe. Deshalb habe ihr Vater die Möbel abtransportiert. Es könne auch sein, dass ihr Ehemann die groben Worte als „Rüge oder Beschimpfung“ geäußert habe und dies zwischenzeitlich wieder vergessen habe. Ihr Vater habe Anzeige erstattet, offenbar, weil er wollte, dass sein Schwiegersohn ihn in Ruhe lässt.

Der Prozess wurde neuerlich vertagt. Beim nächsten Mal soll der Schwiegervater seine Version der Dinge schildern.