Spatenstich für 20 neue Häuser in Halbturn

OSG-Wohnbauprojekt

In der Budapester Straße in Halbturn entstehen neun Bungalows und elf Doppelhäuser. Mit dem Spatenstich am Montag fiel der offizielle Startschuss für das Wohnbauprojekt der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG).

Baumeister Anton Holzer (BPM), Geschäftsführer Gartner-Schiener Bau Hannes Gartner, GR Günter Engelbert, GV Robert Mayer, GR Gerhard Hendl, Vizebürgermeister Gerald Knöbl, OSG Geschäftsführer Alfred Kollar, GR Andrea Winkler, Bürgermeister Markus Ulram, GV Anita Rongits, OSG Vorstandsmitglied Matthias Stuppacher, Baumeister Manfred Haring (OSG), GV Irene Hoffmann-Thury und GR Manuel Leopold

Baumeister Anton Holzer (BPM), Geschäftsführer Gartner-Schiener Bau Hannes Gartner, GR Günter Engelbert, GV Robert Mayer, GR Gerhard Hendl, Vizebürgermeister Gerald Knöbl, OSG Geschäftsführer Alfred Kollar, GR Andrea Winkler, Bürgermeister Markus Ulram, GV Anita Rongits, OSG Vorstandsmitglied Matthias Stuppacher, Baumeister Manfred Haring (OSG), GV Irene Hoffmann-Thury und GR Manuel Leopold

© Klaus Zwinger

Der Spatenstich fand am Montag im Beisein von Bürgermeister Markus Ulram, Vizebürgermeister Gerald Knöbl, OSG-Geschäftsführer Alfred Kollar und Gartner-Schiener Bau-Geschäftsführer Hannes Gartner sowie zahlreichen Gemeindevorständen und Gemeinderäten statt. Die OSG errichtet dort neun Bungalows, darunter ein Einzelbungalow, sowie elf Doppelhäuser, darunter ein Einzelhaus.

Zwei Bauabschnitte

Gebaut wird in zwei aufeinanderfolgenden Abschnitten. Der erste umfasst drei Reihenhäuser und acht Bungalows. Die Bauarbeiten führt die Gartner-Schiener Bau aus, die Planung übernahm BPM Bauprojektmanagement GesmbH aus Oberwart.

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Ausstattung und Konditionen

Die Häuser entstehen in Niedrigenergiebauweise mit Ziegelmauerwerk und Dreifachverglasung. Beheizt werden sie über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Fußbodenheizung, auf den Dächern entsteht eine Photovoltaikanlage mit rund 3,24 kWp pro Haus. Übergeben werden die Häuser schlüsselfertig.

Vergeben werden sie im Miet-Kauf-Modell: In den ersten fünf Jahren gilt ein Nutzungsvertrag, danach besteht das Recht auf Eigentum, ein sofortiger Erwerb ist ebenfalls möglich.