Standgebühren nicht bei Gemeinde abgeliefert: Urteil
Veruntreuung
Sechs Verhandlungstermine brauchte es, bis das Verschwinden von 15.000 Euro für Jahrmarkt-Standgebühren geklärt war: Der Ex-Mitarbeiter einer burgenländischen Gemeinde wurde Ende Oktober 2026 verurteilt.
Der Angeklagte blieb dabei: Er habe das Geld in Kuverts gesteckt und in der Poststelle abgegeben.
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Fast ein ganzes Jahr lang beschäftigte dieser Fall das Landesgericht Eisenstadt: Zum ersten Verhandlungstermin im Jänner war der 52-jährige Angeklagte nicht erschienen, dann behauptete er, nicht verhandlungsfähig zu sein. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte das Gegenteil.
Am Freitag, 30. Oktober 2026, wurde das Urteil gesprochen: Der Gemeindemitarbeiter hat sich der Veruntreuung schuldig gemacht. Er wurde zu 1.920 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. An die geschädigte Gemeinde muss er 9.000 Euro bezahlen.
Der dienstfrei gestellte Mitarbeiter war von 2022 bis Mitte 2025 für das Einkassieren von Standgebühren bei Jahrmärkten zuständig gewesen. Irgendwann fiel auf, dass keine Einzahlungen auf das Gemeindekonto mehr erfolgten. Der Mitarbeiter wurde zur Rede gestellt, dann wurde Anzeige erstattet.
Geld in 22 Kuverts abgeliefert?
Vor Gericht behauptete der Angeklagte nach langem Hin und Her, er habe das Geld in 22 Kuverts in der Gemeinde deponiert, nämlich im Fach der Finanzabteilung in der Poststelle.
Am 30. Oktober wurde ein Mitarbeiter der Poststelle als Zeuge befragt. "Mir fiel nicht auf, dass er ein Kuvert für die Finanzabteilung hinterlegte", sagte der Gemeindebedienstete. "Normal legt man nicht Geld so offen ins Postfach", meinte er. Wenn er es bemerkt hätte, dann hätte er dem Kollegen geraten, das Geld direkt in die Finanzabteilung zu bringen.
Auswertungen des Zugangschips des Angeklagten hatten ergeben, dass dieser nie unmittelbar im Zeitraum von Jahrmärkten die Poststelle betreten hatte.
"Es ist ganz, ganz seltsam, dass zwei Jahre lang nicht auffiel, dass Geld fehlt", wunderte sich der Angeklagte. Die Richterin bezeichnete das als juristisch unerheblich.
"Machte es schlampig"
"Weil ich das schlampig machte, gestehe ich eine Teilschuld ein", sagte der Angeklagte zu Prozessende. Er habe sich aber nicht bereichert, sondern im Gegenteil auf "Tausende Euro verzichtet", weil er Bereitschaftsdienste nicht verrechnet habe. "Ich bin einer, der eher gibt als nimmt", meinte der Angeklagte.
Die Richterin sprach ihn schuldig, zumindest 9.000 Euro veruntreut zu haben. Der Gemeindemitarbeiter muss 1.920 Euro Geldstrafe bezahlen und an die Gemeinde 9.000 Euro überweisen. Mit den restlichen Ansprüchen wurde die Gemeinde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
"Ich bin überzeugt, dass Sie die Gelegenheit genützt und das Geld genommen haben", sagte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.