Totes Baby: Junge Mutter verurteilt, Familie freigesprochen
Urteil und Freisprüche
Der zweite Prozesstag dauerte bis weit nach Mitternacht. Erst dann stand fest: Schuldspruch für die 18-Jährige, Freisprüche für ihre Angehörigen.
Am Donnerstagmorgen waren die fünf Angeklagten wieder in den Schwurgerichtssaal gebracht worden.
© BVZ / KIrchmeir
16 Stunden lang dauerte am Landesgericht Eisenstadt am Donnerstag, 22. Oktober 2026, der zweite Prozesstag gegen fünf Angeklagte aus Rumänien, denen vorgeworfen worden war, für den Tod eines Neugeborenen verantwortlich zu sein. Die Leiche des Babys war am 18. Jänner 2026 am Parkplatz einer Autoraststätte bei Nickelsdorf gefunden worden. Die Tat soll am Tag davor begangen worden sein.
Die Geschworenen sprachen schließlich die 18-jährige Hauptangeklagte mit acht zu null Stimmen der Tötung ihres Kindes unmittelbar nach der Geburt schuldig. Für diese Ausnahmesituation gilt eine besondere gesetzliche Privilegierung: Die Strafe ist geringer als bei einem Tötungsdelikt unter anderen Umständen.
Die bei der Geburt des Kindes erst 17-Jährige wurde zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten - die Mutter, die Schwester, der Bruder und der Schwager der 18-Jährigen - wurden mit jeweils acht zu null Stimmen freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, die junge Frau bei der Tat unterstützt zu haben.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Alle Angeklagten hatten sich nicht schuldig bekannt. Die 18-Jährige hatte behauptete, das Baby sei bereits während der Geburt gestorben.
Kriminalbeamte berichteten
Der Prozesstag hatte mit den Zeugenaussagen von Kriminalbeamten begonnen, die nach dem Fund der Babyleiche mit den Ermittlungen befasst gewesen waren.
Zwei Männer hatten das tote Baby am Tag nach dessen Geburt hinter einem Trafohäuschen nahe der Autoraststätte bei Nickelsdorf gefunden und die Polizei verständigt.
Sofort habe man begonnen, die Videos aus den Überwachungskameras der Tankstelle zu sichten, sagte einer der Kriminalbeamten. Ein grauer Mercedes Vito wurde als verdächtiges Fahrzeug identifiziert. Über das Kennzeichen wurde der rumänische Zulassungsbesitzer ausfindig gemacht.
Anfang März 2026 wurde der Minivan von München nach Eisenstadt überstellt und gründlich untersucht. Mit speziellen Methoden konnten Blutanhaftungen sichtbar gemacht werden.
"Teilweise lag Schnee, die Temperatur war am Gefrierpunkt", berichtete ein Tatortbeamter über die Stelle, wo das tote Baby gefunden worden war. "Es war dreckig und gatschig, Urin und teilweise Kot befanden sich in der Umgebung." Hinter dem Trafohäuschen, wo die Leiche abgelegt worden war, würden viele Menschen ihre Notdurft verrichten.
Gewand mit Blut gefunden
Eine Reinigungskraft hatte im blutverschmierten WC im Tankstellenshop an diesem Morgen bereits sauber gemacht. Blutiges Gewand hatte sie in einem blauen Müllsack entsorgt, die Tatortbeamten holten diesen Sack wieder aus dem Abfallcontainer. Sogar ein Teil der Nabelschnur des Babys wurde entdeckt.
Auch blutdurchtränkte Schaumstoffmatratzen fand man in dem Container nahe dem Trafohäuschen.
Nach den Zeugeneinvernahmen verlas die vorsitzende Richterin die Aussagen der Angeklagten, die getrennt voneinander befragt worden waren. Nicht für die Ohren der Öffentlichkeit bestimmt war die Aussage der Erstangeklagten, die zum Zeitpunkt der Geburt erst 17 Jahre und damit nicht volljährig gewesen war.
Mutter bekam von Geburt nichts mit
Die Mutter hatte am ersten Prozesstag viele Male beteuert, sie habe nicht bemerkt, dass ihre Tochter schwanger war. Sie habe auch nichts vom Geburtsvorgang im Minivan mitbekommen, mit dem die Familie in Richtung Deutschland unterwegs war. "Sie sagte, sie habe die Periode bekommen", meinte die Mutter. "Sie hat nicht geschrien, das Baby hat nicht geschrien", sagte die Mutter.
Auch die Schwester der Hauptangeklagten behauptete: "Niemand hat gewusst, dass meine Schwester schwanger ist." Am ersten Prozesstag war erwähnt worden, dass das Kind möglicherweise einer Vergewaltigung durch einen verheirateten Mann entstammte.
Die beiden angeklagten Männer gaben nur an, sie haben von der Geburt erst durch die Polizei erfahren. Weiter wollten sie keine Angaben machen.