Der Handwerkerbonus ist zurück: Mehrere 1.000 Euro Förderung möglich

Ab 1. April

Das Land und die Wirtschaftskammer gehen mit der Neuauflage des Handwerkerbonus Hand in Hand. Unterstützung gibt’s für Arbeitsleistungen in Haus und Wohnung sowie für energie-effiziente Sanierung. Das kurbelt natürlichauch die heimische Wirtschaft an.

Noch mehr Maßnahmen in Planung: Landesrat Heinrich Dorner und Wirtschaftskammer-Präsident Andreas Wirth (v.l.) sind sich einig.

Noch mehr Maßnahmen in Planung: Landesrat Heinrich Dorner und Wirtschaftskammer-Präsident Andreas Wirth (v.l.) sind sich einig.

© Wolfgang Millendorfer

Gerade die Bauwirtschaft steht seit Jahren im Fokus, wenn sich die Auswirkungen von Krisen, Teuerung und hohen Kreditzinsen an praktischen Beispielen zeigen. Nach zwei Jahren Pause war die Zeit für die Wiedereinführung des Handwerkerbonus also reif: Zu Pandemiezeiten eingeführt und laufend nach oben geschraubt, war die Maßnahme des Landes allseits als „Win-Win-Situation“ für Private wie Betriebe anerkannt.

Die Neuauflage wurde nach der Einigung von Land und Wirtschaftskammer nun von Landesrat Heinrich Dorner und Kammer-Präsident Andreas Wirth präsentiert. Fünf Millionen Euro umfasst das Förderbudget des Landes.

Auf Basis der bisherigen Modalitäten kann der Bonus ab 1. April wieder beantragt werden (alle Details dazu unten). Bei Handwerksleistungen werden 25 Prozent übernommen (maximal 7.000 Euro), bei Maßnahmen zur Steigerung der Energie-Effizienz werden für Arbeit und Material ebenfalls 25 Prozent gefördert (bis zu maximal 10.000 Euro). Voraussetzung ist die Durchführung mit burgenländischen Unternehmen.

„Der Handwerkerbonus funktioniert!“

Aktuell gehe es der Baubranche schlecht, bilanzierte Wirtsschaftskammer-Präsident Wirth bei der Präsentation zu den bekannten Problemen: „Die seit 2021 andauernde Rezession spitzt sich heuer extrem zu. Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind bereits zu spüren.“ Nach einem 1,5-prozentigen Minus der Branche im Vorjahr, wird für 2024 ein Minus von 3,5 prognostiziert.

Deshalb sei man an die Landesregierung herangetreten, und die Gespräche seien sehr konstruktiv verlaufen, sagt Wirth. Den negativen Auswirkungen der Zins- und Teuerungskrise wolle man gezielt entgegenwirken, hielt auch Landesrat Dorner fest: „Durch eine effiziente Maßnahme wie diese soll der Arbeitsmarkt in den Branchen Handwerk, Bauwirtschaft und Handel im Burgenland belebt werden.“

Der Handwerkerbonus ist zurück: Mehrere 1.000 Euro Förderung möglich

© Wolfgang Millendorfer

Und: Es werde nicht die einzige gemeinsame Initiative bleiben; weitere Ergebnisse der laufenden Gespräche zwischen Landesregierung und Wirtschaftskammer werden schon bald zu Tragen kommen, wird in Aussicht gestellt. Es gehe nämlich nicht nur um spürbare Unterstützung für die Häuslbauer und bei Sanierungsmaßnahmen, sondern vor allem auch um Arbeitsplätze in der Branche.

Bei der letzten Auflage des Handwerkerbonus wurden laut Land rund 7.000 Anträge gezählt. Die Neuauflage startet heuer mit 1. April und läuft bis zum Jahresende.

Alle Infos zum Handwerkerbonus

Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für handwerkliche Arbeitsleistungen ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember durchgeführt werden. Förderwürdig sind Leistungen wie die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten und Blitzschutz, die Erneuerung von Fassaden, der Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten mit wasserdurchlässigem Material, Beschattungsmaßnahmen sowie Installationen.

Bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (thermische Sanierung), beim Einbau einer Rückstauklappe im Kanal, bei Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage sowie von privaten Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude und Maßnahmen der Blackout-Prävention im Hausstromnetz (z.B. Errichtung eines Notstrom-Einspeiseanschlusses, Einbau eines Netztrennschalters oder einer Blackoutbox etc.) wird auch das Material gefördert.

Wichtig: Die Arbeitsleistungen müssen von Unternehmen mit Sitz im Burgenland ausgeführt werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Bei Handwerkerleistungen: 25 Prozent der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), maximal 7.000 Euro

Bei der Durchführung von Maßnahmen zur nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs: 25 Prozent der Kosten für Arbeit und Material bis maximal 10.000 Euro.
Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro ohne Umsatzsteuer betragen.

75 Prozent der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal je 400 Euro
Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht gewährt.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin/ vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden. Förderungsanträge können ab 1. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.

Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden unter anderem Arbeitsleistungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen, Einfriedungen, Pools etc.), Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.) sowie die Errichtung bzw. Reparatur von Gas- oder Öl-Heizungen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Förderungsanträge sind gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen mittels Onlineformular einzureichen oder an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.
Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Handwerkerbonus gibt es im Internet unter www.burgenland.at/handwerkerbonus bzw. www.burgenland.at/hwb.