Bezirk Oberwart: 21-Jähriger soll mit Falschgeld bezahlt haben

Achtfach vorbestraft

Ein 21-jähriger, bereits achtfach vorbestrafter Mann aus dem Bezirk Oberwart soll im Februar 2024 zweimal mit gefälschten Banknoten bezahlt haben.

Der 21-Jährige wurde aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal gebracht.

Der 21-Jährige wurde aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Wegen dieses und anderer Delikte musste sich der 21-Jährige am 3. September 2024 vor Gericht verantworten. Er teilte sich die Anklagebank mit einem 24-jährigen Freund, der am 16. Februar vor laufender Handykamera versucht haben soll, einem Reh den Kopf abzuschneiden.

Der 21-Jährige ist der Justiz im Burgenland bekannt. Aktuell verbüßt der Beschäftigungslose eine siebenmonatige Haftstrafe, die vom Bezirksgericht Oberwart verhängt worden war. Weitere Eintragungen in seinem Strafregister beziehen sich auf versuchte Erpressung und Raub, Sachbeschädigung und Körperverletzung, Falschaussage, gefährliche Drohung und Verleumdung.

„Insgesamt haben Sie acht Vorstrafen“, informierte die Richterin den Angeklagten. Der Strafrahmen erhöhe sich dadurch bei ihm um die Hälfte.

Der 21-Jährige soll am 9. Februar in einer Tankstelle in Jabing und am 16. Februar in einer Pizzeria in Oberwart jeweils mit einem gefälschten 50-Euro-Schein bezahlt haben. „Ich war bei der Tankstelle, kaufte Red Bull u nd Chips und zahlte in bar. Mit echtem Geld“, sagte dazu der Angeklagte.

„Ich weiß nicht, wie Falschgeld ausschaut“

In der Pizzeria sei er am 16. Februar nicht gewesen. „Ich weiß nicht mal, wie Falschgeld ausschaut“, sagte der 21-Jährige. Die Richterin hielt ihm einen Chat vor, in dem der Angeklagte an einen Freund schrieb: „Ich habe kein Geld, nur Falschgeld.“

„Das habe ich geschrieben, damit er mich nicht nervt“, so der Angeklagte. Die Polizei fand auf seinem Handy Fotos und Videos, auf denen Geldscheine zu sehen sind. Auf einem Bild sieht man die Hände des Angeklagten beim Geldzählen.

„Ich liebe Geld. Ich mag Geld“, sagte der 21-Jährige dazu. Die Geldscheine, die er auf dem Foto zählt, seien „alle original, von der Bank abgehoben“, sagte der Häftling, der zuvor angegeben hatte, arbeits- und einkommenslos zu sein.

Am 16. Februar war er am Steuer des Autos des 24-jährigen Mitangeklagten gesessen, obwohl er gar keinen Führerschein hat. „Soll ich einen Betrunkenen fahren lassen?“, meinte der 21-Jährige auf die Frage der Richterin, warum er sich ans Lenkrad gesetzt hatte.

Bei dieser nächtlichen Fahrt kam es zu einer Kollision mit einem Reh. „Ich wusste zuerst nicht, was passiert ist“, schilderte der 21-Jährige den Unfall. „Ich fuhr mit 100, auf einmal machte es tack.“

Nach Kollision zu Unfallstelle zurückgekehrt und Reh mitgenommen

Zunächst fuhr der 21-Jährige weiter, dann wendete er das Auto und kam zur Unfallstelle zurück. „Kennzeichen und Kühlergrill lagen auf der Straße“, so der 21-Jährige. Dann sei der 24-Jährige auf die Idee gekommen, das Wild in den Kofferraum „zu schmeißen“.

„Warum nahmen Sie es mit?“, fragte die Richterin den 24-Jährigen.

„Ich wollte es nicht auf der Straße liegen lassen, dass nicht jemand draufkommt, dass wir das waren“, sagte dieser.

Die Männer brachten das Reh in ein Waldstück, dort schnitt der 24-Jährige dem Tier in den Hals. „Damit es nicht leiden muss“, meinte der 24-Jährige. Der 21-Jährige filmte die Aktion.

„Er wollte es schlachten“, sagte der 21-Jährige. „Es war aber schon tot.“

Er habe die Szene dokumentiert, dass „klar ist, dass nicht ich reingestochen habe“.

Der 24-Jährige wurde im Zweifel vom Vorwurf des Eingriffs in fremdes Jagdrecht und der Tierquälerei freigesprochen.

Der Prozess gegen den 21-Jährigen wurde zur Einvernahme von Zeugen vertagt.