Amtsleiter vor Gericht: Baubescheide eigenmächtig ausgestellt?

Amtsmissbrauch-Vorwurf

Sieben Jahre lang soll ein Amtsleiter aus dem Burgenland Baubescheide ausgestellt haben, ohne die Genehmigung der amtierenden Bürgermeister einzuholen.

Der suspendierte Amtsleiter widersprach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

Der suspendierte Amtsleiter widersprach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

© BVZ/Kirchmeir

Die Staatsanwaltschaft erhob wegen dieses Verdachts Anklage wegen Amtsmissbrauchs. Am Donnerstag, 19. März 2026, begann der Prozess gegen den seit 2024 suspendierten 61-jährigen Amtsleiter. Dieser bekannte sich nicht schuldig.

Die Richterin kündigte gleich zu Prozessbeginn an, dass Zeugen erst an weiteren Verhandlungstagen befragt werden würden und der Zeitpunkt eines Urteils noch nicht absehbar sei.

Bauprojekte sollen in der burgenländischen Gemeinde ohne Bewilligung des Bürgermeisters und später der Bürgermeisterin ausgefertigt worden sein. Teilweise soll es trotz einer Bausperre eine Baufreigabe gegeben haben.

Umbau einer Scheune brachte Stein zum Rollen

Stein des Anstoßes war 2024 der Umbau einer Scheune in ein Einfamilienhaus. Auch in diesem Fall hatte die Bürgermeisterin den Baubescheid nicht unterschrieben.

Bauakten von 2017 bis 2024 wurden daraufhin geprüft. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, der Amtsleiter habe die Amtsgeschäfte nicht korrekt nach dem burgenländischen Baugesetz geführt und Bauwerber sowie die Gemeinde geschädigt. Es finde sich nirgends ein Hinweis, dass die Bürgermeister eingebunden gewesen seien, so die Staatsanwältin.

„Ist es lebensnah, wenn Bürgermeister über Jahre hinweg Bauakten nicht zur Kenntnis nehmen?“, fragte der Verteidiger. Für den Zeitraum von 2021 bis 2024 würden 23 Bauakten in der Anklage erwähnt. „Die Bürgermeisterin kannte diese nicht?“, wunderte sich der Verteidiger.

Angeklagter: „War ein kleiner Dirigent“

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe sich als „Assistent und Sekretär“ der Bürgermeister und des Gemeinderates gesehen. „Ich war so ein kleiner Regisseur, ein kleiner Dirigent eines Orchesters, der die meisten Instrumente selber spielen musste“, meinte er.

Die Bürgermeisterin sei „zuständig, verantwortlich, haftbar“. Er habe sich „nur als Hilfsorgan, als weisungsgebundener Bediensteter“ gesehen. Die Bürgermeisterin habe immer „im Rahmen der Gesetze“ gehandelt.

„Der Antrag auf Bewilligung von Bauvorhaben wurde immer auf den Tisch der Bürgermeisterin gelegt?“, fragte die Richterin. „Natürlich“, sagte der Angeklagte. „Etwas anderes hätte sie sich nicht gefallen lassen.“

Er sei jeden Baubescheid mit der Bürgermeisterin „durchgegangen“, sie habe dann gesagt: „Du kannst die Richtigkeit der Ausfertigung bestätigen.“

Der Vorgänger der Bürgermeisterin habe einzelne Bescheide unterschreiben wollen.

Buchhaltungsbelege zu Bescheiden wurden unterschrieben

Die Buchhaltungsbelege für die Gebührenverrechnung von Baubescheiden habe jeder Bürgermeister unterschrieben. Bis 2020 sei das handschriftlich geschehen, dann digital. „Die Buchhalterin war vorsichtiger als ich“, sagte der Angeklagte. „Sie sagte, sie verbucht es erst nach nachweislicher Freigabe durch die Bürgermeisterin.“

Dass die Belege unterschrieben in die Buchhaltung gelangten, sei „der Nachweis, dass die Bürgermeister alle Bescheide sahen“, so der Angeklagte. Die Bürgermeisterin hätte „sofort gesagt, wer hat das genehmigt?“, wenn ihr ein Beleg zu einem Bescheid vorgelegt worden wäre, den sie nicht kannte. „Sie war immer hellwach“, sagte der Angeklagte.

Er habe „keinem Bürgermeister das Haxl stellen“ wollen. „Usus war, dass die Bürgermeister die Bescheide mündlich bewilligten“, sagte der suspendierte Amtsleiter. „Ich war nur der, der die Ausfertigung bestätigte.“

Bescheide ohne Unterschrift? „Das war die Grauzone“

„Warum gab man den Bescheid nicht mit Unterschrift des Bürgermeisters in den Bauakt?“, fragte die Richterin. „Das war die Grauzone“, sagte der Angeklagte. Das sei „so gewachsen im Laufe der Jahrzehnte“.

Einige Bescheide seien in der Zwischenzeit „saniert“ worden, berichtete er. Das habe er von den Bauwerbern gehört. „Die Bürgermeisterin sagte: Sicher ist sicher.“

Er wisse nicht, warum die Bürgermeisterin behauptete, keine Baubewilligungen erteilt zu haben. Sie habe sich „schützen“ und ihn „zum Deppen machen“ wollen, meinte der 61-Jährige.

Der Prozess wurde am Nachmittag mit der Befragung des Angeklagten zu den einzelnen Bauakten fortgesetzt.