Beschlossene Sache: SPÖ und Grüne fixieren „Schuldenbremse“ fürs Land
Aus dem Landtag
Maximal 600 Millionen Euro Schulden bis 2028: Im Landtag wurde das rot-grüne Haushalts-Stabilitätsgesetz beschlossen. FPÖ und ÖVP stimmten nicht mit und kritisierten die Budgetpolitik.
© Gregor Hafner, Hafner Gregor
Konkret schreibt das heute beschlossene Gesetz fest, dass der Darlehensstand im öffentlichen Haushalt bis Ende 2028 nicht mehr als 600 Millionen Euro betragen darf. Die ÖVP wollte das Gesetz in der Verfassung sehen und war beim vorliegenden Beschluss nicht dabei, auch die FPÖ wiederholte ihre Kritik an der Handhabung der Landesfinanzen.
In seiner Landtagsrede verwies SPÖ-Finanzsprecher Jürgen Dolesch auf „die schwierige Ausgangssituation nach Jahren der Coronapandemie und einer verfehlten Finanz- und Wirtschaftspolitik der ÖVP-geführten Bundesregierung“. Mit dem von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und den Regierungsparteien vorgelegten Haushalts-Stabilitätsgesetz sollen „verbindliche Spielregeln für eine verantwortungsvolle Budgetpolitik“ geschaffen werden, und zwar mit einer „klaren Begrenzung der Gesamtverschuldung“.
Dies sei keine Absichtserklärung, sagte Dolesch, sondern eine gesetzlich verankerte Budgetpolitik „mit Augenmaß“. Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung und Bildung hätten dabei weiterhin Priorität . FPÖ und ÖVP würden „keine verantwortungsvolle Budgetpolitik, sondern Angstmacherei“ betreiben, kritisierte Dolesch.
Stabilität entstehe nicht in Broschüren, sondern durch Struktur und Konsequenz, betonte wiederum FPÖ-Abgeordnete Michelle Whitfield. Das Gesetz lasse „zu viel Spielraum für Schätzungen“ und ermögliche zu viele Ausnahmen dort, wo es „politisch heikel wird“, meint sie. Whitfield fordert Transparenz und klare Definitionen. Vor allem müsse definiert sein, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung drohen. Transparenz brauche es über die ausgelagerten Bereiche sowie über die Finanzierung, lautet die Stoßrichtung der FPÖ.
ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl drängte auf „Verbindlichkeit“ mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung: „Schuldenbremse, das klingt beruhigend und verantwortungsvoll. Aber sie ist nur dann etwas wert, wenn sie verbindlich ist, und das gibt es nur im Verfassungsrang.“ Die jetzige Variante sei hingegen lediglich ein „stilles Geständnis, dass die bisherige Finanzpolitik an ihre Grenzen gestoßen ist“, so Strobl.
Auch Grünen-Klubchef Wolfgang Spitzmüller übte Kritik - allerdings an der Finanzpolitik der Bundesregierung; er betonte, dass das Burgenland gut investiere: „Wir schauen, dass wir die Budgetgrenzen nicht überreizen und sparen nicht am falschen Ende.“ Er forderte außerdem die Einführung einer Erbschafts- sowie einer Schenkungssteuer und die Anhebung der Grundsteuer: „Das sind die Hausaufgaben, die der Bund machen muss.“