Informationsfreiheit: Was heißt das für Bürger und Amt?

Aus für Amtsgeheimnis

Ab sofort kann jeder und jede Auskunft zur Verwendung von Steuergeldern, zu Verträgen oder Projekten der öffentlichen Hand verlangen. Wie es funktioniert, und was sich jetzt ändert.

Die Ämter öffnen ihre Aktenschränke ...

Die Ämter öffnen ihre Aktenschränke ...

© Shutterstock, Nirat.pix

Mehr Arbeit bringt der Herbst im Landhaus, in Bezirkshauptmannschaften und in manchen Gemeindestuben auf jeden Fall: Weil das sperrige Wort Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG, in den Gemeindestuben Einzug gehalten hat. Wie viele und welche Anfragen jetzt eintrudeln werden, das weiß noch niemand so genau zu sagen.

Deutet man die Botschaften der Opposition, werden es aber so einige Fragen sein. Aber nur der Reihe nach: Was hat es mit dem IFG eigentlich auf sich? Beschlossen wurde das Ende des Amtsgeheimnisses im Vorjahr, jetzt steigt die Transparenz mit mehr öffentlich zugängigen Infos (siehe Info unten).

Und vor allem können Bürgerinnen und Bürger selbst Auskunft verlangen. Das Spektrum ist ganz schön breit: Alle Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden ab 5.000 Einwohnern müssen ebenso „mitspielen“ wie Fonds, Stiftungen oder Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, ausgenommen sind börsennotierte Gesellschaften.

Anträge leicht gemacht

Einen solchen Antrag kann jeder und jede stellen – kostenlos und einfach mittels formloser Anfrage. Beispiele für Informationen von allgemeinem Interesse sind – ganz klassisch – die Verwendung öffentlicher Gelder, etwa in Form von Verträgen, bei Bauprojekten oder Zuschlägen für Auftragnehmer.

Vier Wochen Zeit: Im Zuge dieser Frist müssen Anfragen beantwortet werden; bei besonders komplizierten Fällen kann um weitere vier Wochen verlängert werden. Bei ausbleibender Antwort kann Beschwerde eingereicht werden, die vor das Verwaltungsgericht oder den Verfassungsgerichtshof führt.

So sieht's die Landespolitik:Dass natürlich auch Politikerinnen und Politiker Fragen stellen dürfen, eröffnet neue Möglichkeiten (und Fronten). Begrüßt wird das Gesetz im Burgenland von allen Fraktionen, selbst von der FPÖ, die im Nationalrat dagegen gestimmt hat.

Der blaue Klubchef Norbert Hofer hat angekündigt, mit Musteranfragen in den Sozialen Medien Werbung zu machen. Auch ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl sieht es als Aufgabe „Fragen von öffentlichem Interesse zu stellen“, Klubkollege RH-Ausschuss-Sprecher Thomas Steiner erwartet sich, dass „Verheimlichungen aufgebrochen“ werden. Aber „ohne die Verwaltung lahmzulegen“, wie beide Oppositionsparteien sagen.

Gegen das Gesetz als „politischen Spielball“ verwehrt sich SPÖ-Klubchef Roland Fürst, zugleich erwartet er „einen Kulturwandel in der Verwaltung“. Der grüne Klubobmann Wolfgang Spitzmüller sieht das Gesetz als Erfolg und meint: „Information ist ab sofort ein Recht!“

Das IFG bringt Pflichten mit

Behörden müssen von sich aus Gutachten, Tätigkeitsberichte, Studien sowie Verträge über 100.000 Euro veröffentlichen, online auf www.data.gv.at

Das gilt mit 1. September, bereits vorhandene Daten müssen proaktiv nicht rückwirkend veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es auch bei Sicherheitsfragen, personenbezogenen Daten oder Geschäftsfgeheimnissen.