Mattersburg: Falschparker verletzte Polizistin

Bedingte Haftstrafe

Direkt vor der Polizeiinspektion in Mattersburg war ein 67-jähriger Pensionist auf eine Polizistin losgegangen. Mit seinem Auto rammte er die Beamtin und fügte ihr Verletzungen zu. Am Freitag, 6. Februar 2026, wurde der Pensionist verurteilt.

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung musste der Pensionist vor Gericht.

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung musste der Pensionist vor Gericht.

© BVZ/Kirchmeir

Der Vorfall hatte sich am Samstag, 29. November, vormittags ereignet. Der Pensionist hatte sein Auto auf der Bushaltestelle gegenüber der Polizeiinspektion in Mattersburg geparkt, das fiel einer Polizistin auf, zumal mehrere Autos dort standen und die Autos unbesetzt waren.

Die Polizistin fotografierte die Situation, fuhr mit ihrem Dienstfahrzeug eine Runde durch die Innenstadt und kehrte zur Polizeiinspektion zurück. Wie sie nach dem Prozess gegenüber der BVZ schilderte, sei der Pensionist zu diesem Zeitpunkt mitten auf der Fahrbahn gestanden.

„Ich blieb stehen, fragte ihn, was er braucht, und er sagte, ich hätte ihn fotografiert“, so die Polizistin zur BVZ. „Er schimpfte und sagte, er darf dort stehen“, erinnerte sie sich an die Situation. Außerdem habe der Lenker angekündigt, er werde die Strafe nicht bezahlen.

„Man darf dort verweilen, wenn kein Bus zu erwarten ist“, hatte der Angeklagte vor der Richterin angegeben. „Es war Samstagvormittag, da fahren noch Busse“, habe sie erwidert, so die Polizistin.

Richterin: „Hätten Sie nicht wegfahren können?“

„Hätten Sie nicht wegfahren können? Da bekommen Sie maximal ein Organstrafmandat“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor.

„Ich schaltete das Blaulicht ein, weil der Mann mitten auf der Fahrbahn stand und ich den Verkehr dahinter warnen wollte“, schilderte die Polizistin gegenüber der BVZ den weiteren Verlauf. „Ich sagte, er soll mir einen Ausweis zeigen, damit ich weiß, mit wem ich es zu tun habe“, setzte sie fort. „Er sagte, er zeigt mir gar nichts.“

„Ich sagte, geben Sie mir die Dienstnummer“, behauptete der Angeklagte vor Gericht. „Das wollte sie nicht. Da sagte ich, na, dann bekommen Sie den Führerschein auch nicht.“

„Warum sind Sie so aufmüpfig?“, wunderte sich die Richterin. „Genieren Sie sich nicht?“

Angeklagter: „Ich geniere mich“

„Doch, ich geniere mich“, sagte der Angeklagte. „Er ist ein Hitzkopf“, meinte der Verteidiger. „Im Prinzip tut es mir leid, dass ich die Nerven verloren habe. Punkt“, stellte der Angeklagte fest.

„Die Dienstnummer war nie ein Thema“, widersprach die Polizistin im Gespräch mit der BVZ der Darstellung des Angeklagten. „Wenn ich eine Amtshandlung habe, bin ich verpflichtet, die Dienstnummer zu zeigen, wenn danach verlangt wird.“ So stehe es in den Vorschriften.

In dem Moment, als sie mit ihrem Funkgerät Kollegen zur Unterstützung rufen wollte, sei der Pensionist in sein Auto gestiegen und habe dieses in Bewegung gesetzt. Er rammte mit der Stoßstange die Beamtin, diese kam zu Sturz und verletzte sich am Handgelenk und am Knie. Diese Verletzung hatte eine Arbeitsunfähigkeit und einen elftägigen Krankenstand zur Folge.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Vor Gericht wurde die Polizistin nicht als Zeugin befragt, weil der Angeklagte im wesentlichen geständig war. „Ich werde die Stadt meiden“, kündigte der Pensionist an. „Wären Sie bereit, sich bei der Beamtin zu entschuldigen?“, fragte die Richterin. „Das werden wir hinbringen“, erklärte der Angeklagte, stand auf, hielt der hereingerufenen Polizistin die Hand hin und murmelte „Tschuldigung“.

Der Verteidiger hatte sich für seinen Mandanten eine Diversion - also eine Erledigung des Strafverfahrens ohne Vorstrafe - gewünscht. „Das machen wir aus generalpräventiven Gründen nicht“, sagte dazu die Richterin. „Man muss die Beamten schützen.“ Und den Angeklagten belehrte sie: „Sie müssten aufgrund Ihres Alters gescheiter sein.“

Sechs Monate bedingt und mehrere Zahlungen

Der 67-Jährige, bislang unbescholten, wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An die Polizistin muss er 1.215 Euro bezahlen. Weitere knapp 2.000 Euro bekommt die Finanzprokuratur und an das Gericht muss der Angeklagte 500 Euro Pauschalkosten überweisen.

„So etwas kommt nicht mehr vor!“, ermahnte die Richterin den Angeklagten abschließend. „Ja, wird so sein“, meinte dieser, und sein Anwalt kündigte an, man werde das Urteil akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.