Essen rationiert? Eltern wird Quälen der Kinder vorgeworfen

Behörde schritt ein

Eine 26-jährige Frau und ihr 32-jähriger Ex-Mann sollen ihre kleinen Söhne hungrig zu Bett geschickt, geschlagen, beschimpft und „gröblich vernachlässigt“ haben.

Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig, ihr Ex-Mann gar nicht.

Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig, ihr Ex-Mann gar nicht.

© BVZ/Kirchmeir

Im März 2024 nahm die zuständige Behörde in Neusiedl am See den Eltern die Kinder ab. Am Montag, 18. Mai 2026, begann am Landesgericht Eisenstadt ein Strafverfahren gegen das mittlerweile geschiedene Paar.

„Quälen und Vernachlässigen“ ihrer beiden Söhne, geboren 2020 und 2021, wirft die Staatsanwaltschaft der 26-jährigen vierfachen Mutter und ihrem 32-jährigen Ex-Mann vor. Die Kinder seien „gröblich vernachlässigt, angeschrien und beschimpft“, das Essen „streng rationiert“ worden.

Die kleinen Buben hätten Anzeichen einer Mangelversorgung gezeigt, sie hätten eine Essstörung entwickelt und seien sprachlich und sozial nicht am Stand der üblichen kindlichen Entwicklung gewesen. Verletzungen seien nicht adäquat versorgt, die Kinder nicht ausreichend gepflegt worden, so die Staatsanwältin.

Die Mutter gab nur zu, die Kinder angeschrien und beschimpft zu haben, wenn sie stritten und rauften. Der jüngere Sohn, zum Zeitpunkt der angeklagten Straftaten im Alter von zwei bzw. drei Jahren, habe, so die Angeklagte, „keine fünf Minuten sitzen können“, er sei „überall raufgeklettert“ und habe „keine Grenzen akzeptiert“.

Sie selbst sei ab einem Alter von drei Jahren vom Jugendamt betreut worden. Damals sei sie „von meiner Familie weggekommen“, berichtete die Angeklagte. „Mein erster Sohn kam kurz vor meinem 18. Geburtstag, beim zweiten Kind war ich obdachlos gemeldet“, berichtete die Frau. Sie sei von der MA11 in Wien, später von den Jugendwohlfahrtsträgern in den Wohnsitzbezirken in Niederösterreich und im Bezirk Neusiedl betreut worden.

Die Wohnverhältnisse der Familie waren offenbar ständig prekär, mehrfach musste man umziehen. Als sich das Paar Ende August 2023 trennte, habe es in der Wohnung im Bezirk Neusiedl keinen Strom und keine Heizung mehr gegeben, so die Angeklagte. Da sei sie mit den Kindern ausgezogen.

Verletzungen habe sie „gleich gemeldet“ und vom Arzt anschauen lassen. Aktenkundig ist, dass der jüngere Sohn eine Platzwunde am Kopf und eine Brandverletzung erlitt. Kurz vor der Abnahme stellte man im Kindergarten rote Striemen an seinem Hals fest.

Die Striemen seien entstanden, weil der kleine Bub von seinem Bruder am Weg in den Kindergarten an der Jacke zurückgehalten worden sei. Eine weitere von der Behörde festgestellte Verletzung an den Oberschenkeln sei eigentlich ein „Windelpilz“, so die Mutter.

Ohrfeigen habe sie den Kindern nicht gegeben. „Schlug Ihr Ex-Mann zu?“, fragte die Richterin. „Ich sage nur ja. Und seine Eltern genauso“, antwortete die Angeklagte. „Das ist neu“, bemerkte die Richterin.

Im Herbst 2023 war das Paar getrennt, die Buben hielten sich besuchsweise immer wieder beim Vater auf. Der 2020 geborene Sohn habe sich nach so einem Aufenthalt beschwert, dass er nur Brot, Salz und Wasser zu essen bekommen habe, so die Mutter.

„Sie sollen Essensentzug als Erziehungsmaßnahme eingesetzt haben?“, hielt ihr die Richterin vor. „Die Buben spielten mit dem Essen. Es hieß, ich soll Grenzen setzen“, sagte dazu die Angeklagte.

„Was war der Grund für die Abnahme der Kinder?“, fragte die Richterin ihren Ex-Mann, der sich nicht schuldig bekannt hatte. Aus seiner Sicht habe es keinen Grund dafür gegeben, meinte der 32-Jährige. Die Buben - nur von einem sei er der leibliche Vater - seien „lebensfroh, fröhlich und glücklich“ gewesen.

Sein eigener Erziehungsstil sei „normal“ gewesen, seine Ex-Frau „aufbrausend, überfordernd“.

Der ältere Sohn hatte angegeben, der Angeklagte habe ihn am „Kopf und überall“ gehaut. „Das kann ich mir nicht erklären“, sagte der Angeklagte. Einmal habe er mitbekommen, dass die Mutter „den Buben Ohrfeigen“ gab.

Bei der Polizei hatte er von „g'scheiten Watschen“ gesprochen, die er zweimal im Monat beobachtet habe. „Das habe ich nicht angegeben“, widersprach der Angeklagte.

Er selbst habe die Kinder nicht geschlagen. Es sei auch nicht richtig, wie von seiner Ex-Frau in einer Einvernahme geäußert, dass er die Kinder mit „Panzertape“ fixierte, damit sie ruhig sitzen blieben.

„Mit Panzertape habe ich nur die Windel befestigt“, so der Angeklagte.

„Mussten die Kinder ohne Essen ins Bett, wenn sie schlimm waren?“, fragte die Richterin. „Nein“, sagte der Angeklagte.

Die Buben sollen nach der Abnahme Essen „regelrecht verschlungen“ haben, so die Richterin. „Sie haben normal gegessen“, behauptete der Angeklagte.

Von ihrem neuen Lebenspartner, berichtete er, seien seine Ex-Frau und die Kinder „eingesperrt“ worden. „Und da riefen Sie nicht die Polizei?“, wunderte sich die Richterin. „Soweit dachte ich nicht. Ich erzählte es dem Jugendamt“, sagte der Angeklagte.

Die Angeklagte bekam nach Abnahme ihrer Söhne ihr viertes Kind. Dieses ist nun eineinhalb Jahre alt und lebe bei ihr, wie sie vor Gericht angab. Ihr erster Sohn lebt wie die beiden heute sechs und fünf Jahre alten Buben nicht bei ihr. Letztere sehe sie alle acht Wochen für eine Stunde - unter Aufsicht.

Der Prozess wurde auf Juli vertagt.