Standgebühren kassiert, aber nicht abgeliefert?

Bei Jahrmärkten

Vier Gerichtstermine, kein Urteil: Der Prozess um das Verschwinden von Standgebühren gestaltet sich mühsam. Jetzt wird der Angeklagte psychiatrisch begutachtet.

Der 52-jährige Angeklagte sagte: "Nach der letzten Verhandlung fiel ich in ein tiefes Loch."

Der 52-jährige Angeklagte sagte: "Nach der letzten Verhandlung fiel ich in ein tiefes Loch."

© BVZ/Kirchmeir

Dem 52-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe von März 2022 bis Juli 2025 als Inkassoberechtigter bei Jahrmärkten Standgebühren eingehoben, aber diese nicht bei der zuständigen Gemeinde abgeliefert, sondern für sich behalten.

Bereits im Jänner 2026 sollte dieser Sachverhalt am Landesgericht Eisenstadt geklärt werden, aber der Angeklagte blieb dem Termin unentschuldigt fern. Die Richterin setzte einen neuen Termin an und ließ den Angeklagten durch die Polizei vorführen. Dieser gab damals an, wegen Todesfällen in der Familie sei er nicht in der Lage, dem Prozess zu folgen.

Ende Februar klappte es dann endlich: Der Angeklagte nahm den neuerlichen Prozesstermin wahr und stand Rede und Antwort. In 22 Kuverts habe er das Geld in der Gemeinde deponiert, nämlich in der Eingangslade der Finanzabteilung.

Dort trafen die Beträge jedoch nie ein. Der Schaden beläuft sich laut Gemeinde auf 15.300 Euro. Der Prozess wurde vertagt. Zeugen aus der Gemeinde sollten befragt werden.

Der neue Prozesstermin wurde für 27. März angesetzt. Mit Verspätung tauchte der Angeklagte im Gericht auf. Er leide an psychischen Störungen, gab der 52-Jährige an. Einer Verhandlung könne er jedenfalls nicht folgen. „Nach dem letzten Termin fiel ich in ein tiefes Loch“, sagte der Angeklagte.

„Sie sind der Meinung, dass Sie heute nicht verhandlungsfähig sind?“, fragte die Richterin. „Ganz sicher“, bestätigte der Angeklagte. „Fahren Sie mit dem Auto?“, fragte die Richterin. „Ich bin heute mit dem Auto hergefahren“, sagte der Angeklagte. „Das werde ich den Behörden melden“, kündigte die Richterin an.

Sollte der Angeklagte tatsächlich in so schlechter psychischer Verfassung sein, dann dürfe er auch nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Richterin wird jetzt ein psychiatrisches Gutachten einholen lassen, um den psychischen Zustand des Angeklagten zu klären. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.