120.000 Euro für Wohnung: Freispruch für „verliebte Frau“

Parndorf

Eine 65-jährige Ungarin, die in Kärnten lebt, stand wegen schweren Betruges vor Gericht. Sie soll einen Arzt verleitet haben, ihr 120.000 Euro für eine Wohnung zu überweisen.

Am Landesgericht Eisenstadt erfolgte für die Angeklagte schließlich ein Freispruch im Zweifel.

Am Landesgericht Eisenstadt erfolgte für die Angeklagte schließlich ein Freispruch im Zweifel.

© BVZ/Kirchmeir

Am ersten Prozesstag im April 2024 hatte sich die Angeklagte nicht schuldig bekannt. Weil die Überweisungen in der Höhe von 20.000 und zweimal 50.000 Euro im Juli 2020 von einer Bank in Parndorf aus erfolgt waren, fand der Prozess am Landesgericht Eisenstadt statt.

Am zweiten Verhandlungstag, dem 23. Juli, wurde noch ein Freund des angeblich betrogenen Arztes einvernommen. Nach weiteren Zeugeneinvernahmen erfolgte das Urteil.

Vorgeworfen wurde der Frau, sie habe dem verheirateten Arzt vorgegaukelt, die mit seinem Geld finanzierte Wohnung sei ein gemeinsames Investment. Man werde die in Kärnten befindliche Wohnung gemeinsam vermieten, sie werde sich darum kümmern.

Doch schlussendlich verkaufte die Frau im April 2022 die Wohnung wieder und behielt sich das Geld. Vor Gericht erzählte die Angeklagte, sie habe den Arzt, einen ehemaligen Schulfreund, bei einem Klassentreffen im Jahr 2018 getroffen, da habe es „wieder gefunkt“. In weiterer Folge sei sie mit ihm nach Barcelona, Abu Dabi, Thailand und Athen gereist und 2020 habe man über den Wohnungskauf gesprochen.

„Er hat mir die Wohnung als Geschenk gekauft“, behauptete die Frau im April 2024 vor Gericht. Der Arzt wiederum hatte angegeben, mit der Frau sei vereinbart gewesen, dass sie die Wohnung treuhändig für ihn hält, sich um die Vermietung kümmere und die Mieteinnahmen mit ihm teile.

2022 forderte der Arzt dann die 120.000 zurück. Als die Frau nicht zahlte, erstattete er Anzeige wegen Betrugs.

Per Videokonferenz wurde am 23. Juli ein in Schweden lebender Arzt als Zeuge befragt. Er sei, sagte der 74-Jährige, ein guter Freund des angeblich betrogenen Arztes. Dieser habe ihm von einem Investment in eine Wohnung erzählt, das gemeinsam mit der ehemaligen Schulfreundin durchgeführt werden sollte.

Die beiden hätten ihn in Thailand besucht, so der Zeuge, die Frau sei ihm zuverlässig erschienen.

„Es war eine Liebe, eine heiße Liebe“

Die Richterin fragte die Angeklagte, ob das mutmaßliche Betrugsopfer vermögend gewesen sei. „Nach meinen Kenntnissen war er vermögend, aber wir haben nie über das Geld gesprochen“, so die Angeklagte. „Es war eine Liebe, eine heiße Liebe“, sagte sie. Der Arzt und sein Sohn hätten teure Sportwägen besessen. „Pro Auto kann man vom Wert von einer gehobenen Eigentumswohnung ausgehen“, erwähnte die Verteidigerin.

Befragt wurde auch jener Ex-Arbeitskollege der Angeklagten, der ihr zunächst die Wohnung vermittelt und diese ihr dann abgekauft hatte. 120.000 Euro habe er ihr dafür bezahlt, so der Zeuge. Das ist exakt jener Betrag, den der Arzt der Frau insgesamt überwiesen hatte. „Ich wusste, dass dieses Geld geschenkt war. Das war schon ein bisschen auffällig“, meinte der Ex-Arbeitskollege. Von einem „Investment“ sei jedenfalls nicht die Rede gewesen.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Doris Halper-Praunias fällte schließlich einen Freispruch im Zweifel. „Es kann so oder so gewesen sein“, erklärte die Richterin. Der Arzt wurde mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.