„Gefahr im Verzug“: Vier Steinbrüche wegen Asbestbelastung gesperrt
Bez. Oberwart/Oberpull.
In den Bezirken Oberwart und Oberpullendorf sind vier Steinbrüche aufgrund einer Asbestbelastung behördlich geschlossen worden. Im November 2025 waren Material- und Bodenproben entnommen und im Labor untersucht worden. Dabei wurde in sämtlichen Proben Asbest nachgewiesen, bestätigte das Landesmedienservice Burgenland am Freitag auf APA-Anfrage einen „Krone“-Bericht.
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Betroffen sind drei Betriebe im Bezirk Oberwart - Glashütten bei Schlaining, Bernstein und Badersdorf - und einer im Bezirk Oberpullendorf, in Pilgersdorf. Die zuständigen Bezirkshauptmannschaften haben per Mandatsbescheid die unverzügliche Einstellung des gesamten Gewinnungs-, Abbau- und Aufbereitungsbetriebes angeordnet. Grundlage für diese Maßnahme waren behördliche Überprüfungen gemäß § 175 Mineralrohstoffgesetz.
Ein „sofortiges Handeln“ bei noch laufenden Verfahren sei wegen „Gefahr im Verzug“ erforderlich und alternativlos gewesen. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse könne eine Gefährdung der Gesundheit vor allem der Arbeitnehmer und Kunden nicht ausgeschlossen werden, hieß es.
Die Mandatsbescheide wurden den betroffenen Betrieben zu Wochenbeginn zugestellt. Sie sind nun verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen umzusetzen und ihre Kundinnen und Kunden zu informieren. Bis die Gefahrenlage vollständig beseitigt ist und dies auch behördlich festgestellt ist, bleiben die Unternehmen gesperrt.
Laut Angaben des Landesmedienservice liegen die betroffenen Steinbrüche in der sogenannten „Rechnitzer Einheit“, die durch großvolumige Serpentinit-Formationen geprägt ist. In diesen Gesteinen können aufgrund der geologischen Gegebenheiten natürlicherweise Asbest-Minerale auftreten. Asbestfasern können bei mechanischer Beanspruchung, etwa Brechen, Mahlen oder Sprengen, freigesetzt werden. Sie stellen beim Einatmen ein „erhebliches Gesundheitsrisiko“ dar. Gesundheitsgefährdend seien dabei vor allem lungengängige Fasern mit einer Länge von mehr als fünf Mikrometer und einer Breite von weniger als drei Mikrometer. In gebundener und fester Form gelte Asbest hingegen als ungefährlich.