„Blütezeit“ für Trafiken: Ab sofort darf legaler Hanf verkauft werden
Cannabis
Ab Ende Juli dürfen Trafiken in Österreich legal rauchbaren Hanf verkaufen – solange der THC-Gehalt unter 0,3 Prozent beträgt. Zuvor gab es den rauchbaren Hanf nur in sogenannten „Hanfshops“ zu erwerben. Durch die Steuereinnahmen soll Österreichs Budget aufgepolstert werden.
Die Hanfblüten, die in den Trafiken zu kaufen sein werden, dürfen keinen höheren THC-Gehalt als 0,3 Prozent aufweisen, da sie sonst als Suchtmittel eingestuft werden.
© envivas
Auslöser für die neue Regelung waren letztlich die Hanfshops selbst. Ein Händler aus Vorarlberg hatte eine größere Menge getrockneter Hanfblüten aus der Schweiz eingeführt. Daraufhin forderte das Zollamt Feldkirch rund 30.000 Euro an Tabaksteuer. Der Händler wehrte sich gerichtlich dagegen und argumentierte, es handle sich bei der Ware „nicht um Tabak“.
Das Verwaltungsgericht wies diesen Einwand jedoch zurück – denn laut dem aktuellen Tabaksteuergesetz unterliegen auch rauchbare Produkte, die nicht aus Tabak bestehen, der Steuerpflicht. Hanfblüten machen nicht „high“, wie Marihuana, also Cannabis mit psychoaktiver Wirkung. Dieses weist normalerweise einen THC-Gehalt zwischen fünf und 25 Prozent auf, bleibt weiterhin als Suchtmittel eingestuft und ist damit in Österreich illegal.
Im Gesetz war bisher aber nicht eindeutig definiert, was ein „rauchbares Produkt“ ist, wenn es keinen Tabak enthält. Tabaksteuerpflichtige Produkte wie Zigaretten dürfen in Österreich eigentlich nur in Tabaktrafiken verkauft werden. Die Hanfshops, die in ganz Österreich vor Jahren einen Boom erlebt hatten, mussten auf ihre Joints lediglich Umsatz- und Einkommenssteuer zahlen, da sie als „Aromaprodukt“ eingestuft waren. „Schon 2018 haben wir Trafikanten das Finanzministerium gewarnt, dass die Hanfblüten eigentlich im Tabaksteuergesetz verankert gehören“, erzählt Otmar Schwarzenbohler am Telefon. Er führt eine Trafik im niederösterreichischen St. Pölten und ist Bundes-Obmann der Trafikantenhändler in der Wirtschaftskammer.
Die Hanfprodukte werden häufig aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen konsumiert, da sie beruhigend wirken, den Schlaf fördern und Schmerzen lindern sollen, sagt der Obmann. Der Verkauf erfolgt nun zu festgelegten Preisen, eine Zweigrammpackung soll um die 19 Euro kosten.
„Eigentlich hat das Gesetz, das dem Tabaksteuergesetz unterliegt, immer schon festgestanden“, sagt er. Nun seien die Produkte nur mehr in Trafiken erhältlich, wenn diese sie verkaufen wollen. Der österreichische Cannabis-Bundesverband ÖCB sieht darin eine nicht zulässige „Monopolisierung“ und einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Die Wirtschaftskammer spricht hingegen von einem besseren Überblick über potenziell gefährliche Suchtmittel. Bei einer Prüfung der AGES vor einigen Jahren seien von 46 Proben aus Hanfshops 45 über dem erlaubten Wert von 0,3 gelegen. „Ab 0,4 gilt Hanf eigentlich schon als Suchtmittel“, sagt Schwarzenbohler.
Trafiken auf medizinische Fragen vorbereitet
Ein halbes Jahr ist seit dem richtungsweisenden Urteil vergangen. Auch der Anbau von CBD-Hanf ist in Österreich künftig nur noch unter strenger Zollaufsicht erlaubt. Für viele kleinere Betriebe ein herber Schlag. Der einzige Großbetrieb, der derzeit die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt, sei Hanfama aus der Steiermark. Alle anderen Produkte werden von Großhändlern aus dem Ausland bezogen. „Es war ein großer Aufwand, alle Vorschriften zu prüfen und die Abwicklung entsprechend umzustellen“, heißt es von der Wirtschaftskammer.
Besonders heikel war die Vorbereitung der Trafikanten in Österreich, was die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden betrifft. „Als Mitarbeiter in einer Trafik muss man nun genau wissen, was zu den Hanfprodukten gesagt werden darf und was nicht – vor allem, um nicht unbeabsichtigt medizinische Empfehlungen abzugeben“, betont ein betroffener Händler. Denn damit würde man schnell in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes rutschen – obwohl Trafikanten keine medizinische Ausbildung haben.
Trotz aller Einschränkungen ist der Markt für legale CBD-Produkte wirtschaftlich bedeutsam. Die Wirtschaftskammer schätzt das künftige Umsatzvolumen auf ungefähr 50 Millionen Euro jährlich – das entspricht einem Steueraufkommen von etwa 9 bis 15 Millionen Euro. Dass die Hanfshops nun alle zusperren, glaubt Otmar Schwarzenbohler nicht. „Der Bereich für CBD-Blüten in den Geschäften war schon bisher relativ klein, etwa die Hälfte des Sortiments besteht aus Zubehör – wie Wachstumslampen, Ölen oder dergleichen.“
Dass bereits ab 21. Juli in allen Trafiken Hanfblüten erhältlich sein werden, sei eher unwahrscheinlich. Viele Trafikanten werden erst vorsichtig ihre Produktpalette erweitern und dann entsprechend reagieren, meint Schwarzenbohler.