„Rechte Hand“ eines Drogenbosses zu 3,5 Jahren Haft verurteilt

Cannabis in Öfen

Ein 49-jähriger Ukrainer wurde jetzt verurteilt, weil er an der Lieferung von zwei mit Cannabis gefüllten Saunaöfen beteiligt gewesen sein soll.

Der Ukrainer blieb dabei: Er habe nur einen Ofen nach Österreich gebracht und nicht gewusst, dass sich Cannabis darin befand.

Der Ukrainer blieb dabei: Er habe nur einen Ofen nach Österreich gebracht und nicht gewusst, dass sich Cannabis darin befand.

© BVZ/Kirchmeir

Als „rechte Hand“ eines Drogenbosses mit dem Spitznamen „Onkel“ soll der Angeklagte Cannabislieferungen nach Salzburg und Graz durchgeführt haben. Er soll auch an Tathandlungen beteiligt gewesen sein, die im Raum Oberwart stattfanden, und insbesondere an Preisabsprachen und der Koordinierung des Cannabisverkaufs mitgewirkt haben.

Die Drogenlieferungen fanden 2016 und 2017 statt. Einige Mitglieder jener kriminellen Organisation, die sich damit befasst hatte, wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilt. Nach dem nunmehr Angeklagten war per europäischen Haftbefehl gefahndet worden. Er wurde im Frühjahr 2024 aus der Ukraine, wo er im Krieg gegen Russland gekämpft hatte, an Österreich ausgeliefert.

Vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Birgit Falb hatte sich der Vater zweier Kinder im Juli nicht schuldig bekannt. Dabei blieb er auch am zweiten Verhandlungstag, dem 18. September 2024.

Die Landeskriminalämter von Wien, Salzburg und Burgenland waren der Drogenbande bereits 2016 auf der Spur. Die Telefone der Verdächtigen wurden überwacht, es fanden Observationen statt.

Der Angeklagte „baute Druck auf“ und trieb Geld ein

Aus den Telefonüberwachungen wussten die Kriminalbeamten, dass der Angeklagte nach Österreich kommen und Geld eintreiben wollte. „Er baute Druck auf, wenn er kam, musste das Geld da sein“, berichtete jener Kriminalbeamte, der im Burgenland die Ermittlungen geleitet hatte. „Er war der Geldeintreiber. Die Leute hatten Angst, das war spürbar“, führte er weiter aus. „Man versuchte Geld einzusammeln, wenn er kam.“

Der Angeklagte hatte behauptet, nicht gewusst zu haben, was sich in den von ihm gelieferten Öfen befand. 25.000 Euro, die er nachweislich mittels Handynachricht von einem Bandenmitglied einforderte, seien für einen Fahrzeugankauf vorgesehen gewesen. Dieser Darstellung widersprach der Kriminalbeamte: „Alles bewegte sich im Bereich Ofenlieferungen und Drogen. Alle Personen, die involviert waren, wussten Bescheid. Ich bin überzeugt, dass auch der Angeklagte wusste, worum es ging.“

Nicht sehr ergiebig war die Aussage eines Zeugen, der 2016 in Hartberg bei einer Geldübergabe dabei gewesen sein soll. Statt 20.000 Euro sollen damals nur 10.000 Euro übergeben worden sein. Daraufhin soll der Angeklagte dem Geldboten ins Gesicht geschlagen haben. Das soll der befragte Zeuge beobachtet haben.

Zeuge konnte sich nur mehr vage an Zusammentreffen mit dem Angeklagten erinnern

„Ja, das stimmt, das habe ich gesehen“, bestätigte der Zeuge eine Aussage, die er vor Jahren bei der Polizei gemacht hatte. Genau könne er sich nicht mehr an das Zusammentreffen erinnern. Ein bereits verstorbenes Mitglied der Drogenbande habe ihn, so der Zeuge, betrogen. Da sei es aber nicht um Suchtgiftgeschäfte sondern über die Arbeit bei einem Paketdienst gegangen. „Er hat mich erpresst mit Schwarzgeld“, sagte der Zeuge.

Drei weitere geladene Zeugen waren unentschuldigt nicht erschienen, Staatsanwältin und Verteidigerin verzichteten jedoch auf deren Einvernahme.

Der Schöffensenat sprach den Ukrainer wegen der Lieferung von zwei mit Cannabis gefüllten Öfen, zur Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und wegen des Eintreibens von 25.000 Euro schuldig. Der bislang unbescholtene Angeklagte wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.