Doskozil: Künftig kein „Drüberfahren“ dank neuer Sonderwidmung
Causa Friedrichshof
Das mittlerweile abgesagte Projekt am Friedrichshof zur Unterbringung „geistig abnormer Rechtsbrecher“ sorgte beim Land für Empörung. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil will mit einer Änderung des Widmungsrechts dafür sorgen, dass „Vorhaben wie in Zurndorf nicht mehr hinter dem Rücken des Landes und der Bevölkerung“ möglich sein sollen.
Wenn der Flächenwidmungsplan, wie hier beim zu Zurndorf gehörenden Friedrichshof, keine der beiden neuen Sonderwidmungen vorsieht, sollen nach den Plänen des Landes keine "Unterbringung für psychiatrische Betreuung" und keine „Einrichtungen für den Maßnahmenvollzug" möglich sein.
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Um die „Einbindung des Landes bei derart sensiblen Themen“ gesetzlich zu verankern, will das Land „auf Initiative von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil“ zwei neue Sonderwidmungen einführen.
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Ohne die betreffenden Grundstücke im Flächenwidmungsplan als „Einrichtungen für den Maßnahmenvollzug“ oder „Unterbringung für psychiatrische Betreuung“ zu verankern, sollen Projekte wie jenes am Friedrichshof in Zurndorf (Bezirk Neusiedl) somit künftig nicht mehr möglich sein.
Laut Land keine Auswirkung auf bestehende Einrichtungen
Die neue Sonderwidmung „Einrichtungen für den Maßnahmenvollzug“ soll dabei für „stationäre oder ambulante Betreuung von Personen im oder nach dem Maßnahmenvollzug“ gelten, die Widmung „Unterbringung für psychiatrische Betreuung“ betrifft die stationäre oder teilstationäre Betreuung von Personen mit psychiatrischem Unterstützungsbedarf.

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Auf bestehende Einrichtungen habe die Änderung des Widmungsrechts keine Auswirkung, heißt es aus dem Büro des Landeshauptmanns auf BVZ-Nachfrage, „es geht ausschließlich um neue Projekte.“ Für bestehende Einrichtungen, die der „Unterbringung für psychiatrische Betreuung“ dienen, beispielsweise der pro mente Sonnenpark in Rust, sei demnach im Zuge der Gesetzesänderung keine Umwidmung nötig.
Mit dieser Maßnahme schützen wir unsere Gemeinden und unsere Bevölkerung vor unangekündigten Großprojekten, die erhebliche Auswirkungen auf das soziale Gefüge und die Sicherheit haben können. Das Burgenland wird weiterhin selbstbestimmt über solche Fragen entscheiden. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.
Ziel des neuen „Sicherheitsnetzes“ im Widmungsrecht soll sein, dass „Vorhaben wie in Zurndorf nicht mehr hinter dem Rücken des Landes und der Bevölkerung geplant werden können“, so Doskozil: „Ein Drüberfahren über die Öffentlichkeit ist damit ausgeschlossen. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung.“
Bei Verstoß drohen Verwaltungsstrafen bis Schadensersatzforderungen
Wird ein Grundstück entgegen der Widmung genutzt, können die Behörden „verwaltungsstrafrechtlich einschreiten, Nutzungen untersagen oder den Rückbau anordnen. In bestimmten Fällen drohen auch zivilrechtliche Folgen wie Schadenersatzforderungen“, heißt es vom Land.
„Widmungsrechtliches Instrument“ nach Eberauer Vorbild
Auch wenn das Widmungsrecht ein raumplanerisches und kein sicherheitspolitisches Instrument ist, sei dieser Hebel im konkreten Fall der richtige, betont man im Büro Doskozil gegenüber der BVZ: Es handle sich „natürlich um ein raumplanerisches Recht - aber als solches sichert es dem Land auch seine Mitwirkungs- und Einbindungsmöglichkeiten, die bislang nicht gewährleistet gewesen wären. Das kann, nachdem es um die Wahrung von Interessen des Landes und seiner Bevölkerung geht, nur ein Vorteil sein.“

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Auf einen ähnlichen Widmungstrick hat das Land auch gesetzt, als der Bund ankündigte, im südburgenländischen Eberau ein Erstaufnahmezentrum errichten zu wollen. Auch hier hat die Landesregierung raumplanerische Hürden eingebaut, um derartige Projekte ohne Zustimmung des Landes zu verhindern.