Einlagensicherung betrogen: Weitere Urteile in Causa Commerzialbank

Mattersburg

Nach dem Commerzialbank-Crash hatte eine Familie über Umwege mehr Geld von der Einlagensicherung zurückerhalten, als ihr eigentlich zustand. Ein Beteiligter erhielt eine Diversion, zwei weitere wurden verurteilt.

Drei Angeklagte mussten sich Anfang September wegen Betrugs der Einlagensicherung durch Einlösung von Commerzialbank-Sparbüchern verantworten.

Drei Angeklagte mussten sich Anfang September wegen Betrugs der Einlagensicherung durch Einlösung von Commerzialbank-Sparbüchern verantworten.

© BVZ

Der Betrugsprozess hatte bereits im April 2025 begonnen, damals war ein Täter verurteilt worden, sechs weitere Angeklagte erhielten Diversionen.

Am Montag, 1. September 2025, erhielt nun ein weiterer Angeklagter, ein 54-jähriger Ungar, ebenfalls eine Diversion. Er muss 2.760 Euro Geldbuße bezahlen, dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Er hatte zugegeben, sechs Sparbücher eingelöst zu haben. Provision habe er dafür keine erhalten.

Einem 55-jährigen Angeklagten wurde nicht nur der Betrug an der Einlagensicherung, sondern auch Sozialbetrug vorgeworfen. Er bezieht nach einem schweren Unfall eine Unfallrente und soll nebenbei in der Slowakei als Geschäftsführer einer Firma gearbeitet haben.

Er soll, wie auch seine 57-jährige Lebensgefährtin, außerdem andere Personen dazu aufgefordert haben, Sparbücher der Familie einzulösen. Dadurch soll die Einlagensicherung betrogen und zur Erstattung von Spareinlagen verleitet worden sein.

Lebensgefährten wurden schuldig gesprochen

Ein Schöffensenat sprach schließlich die beiden Angeklagten des schweren Betruges schuldig.

Der 55-Jährige soll selbst keine Sparbücher eingelöst, sonderen andere Personen dazu aufgefordert haben. Diese erhielten daraufhin mehr als 300.000 Euro ausbezahlt. Seine Lebensgefährtin soll einerseits selbst drei Sparbücher eingelöst, andererseits ihre Schwester und zwei weitere Personen aufgefordert haben, dies zu tun.

Provisionen werden eingefordert

Der 55-Jährige wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, seine Lebensgefährtin zu fünf Monaten. Beide Haftstrafen wurden bedingt ausgesprochen. Der 55-Jährige muss 15.000 Euro an den Staat bezahlen, seine Lebensgefährtin 3.400 Euro - das sind jene Beträge, von denen der Schöffensenat davon ausging, dass es sich um Provisionen für das Einlösen der Sparbücher handelte.

Der 55-Jährige wurde hingegen vom Vorwurf des AMS-Betrugs freigesprochen. Es gebe zwar, so die Richterin, auffällige Indizien, zum Beispiel Auslandsreisen und Zahlungen auf das Konto des Angeklagten. Allerdings sei nicht eindeutig feststellbar gewesen, ob der Unfallrentner tatsächlich Geld von den ausländischen Gesellschaften bezog. Daher sei ein Freispruch im Zweifel gefällt.

Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel, ebenso der Staatsanwalt. Die Anwältin der Einlagensicherung gab keine Erklärung ab.