Gutachter bezeichnet Pucher als grundsätzlich aussagefähig

Commerzialbank-Prozess

„Die Aussagefähigkeit ist grundsätzlich gegeben“, sagte der Sachverständige für Psychiatrie, Peter Hofmann, zum Zustand von Ex-Bankchef Martin Pucher beim Commerzialbank-Prozess am 14. August 2025. Eine Einvernahme per Videoschaltung steht im Raum.

Am Donnerstag, 14. August, wurde der Prozess gegen zwei pensionierte Unternehmer fortgesetzt.

Am Donnerstag, 14. August, wurde der Prozess gegen zwei pensionierte Unternehmer fortgesetzt.

© BVZ/Kirchmeir

Der im Jänner begonnene Prozess wird wie berichtet noch gegen zwei pensionierte Unternehmer geführt, denen vorgeworfen wird, zum Schaden der Commerzialbank beigetragen zu haben. Ein Unternehmer und Ex-Vorständin Franziska Klikovits wurden bereits schuldig gesprochen.

Der große Abwesende in diesem Prozess ist der 69-jährige Martin Pucher, Hauptbeschuldigter und ehemals Vorstand der 2020 spektakulär gescheiterten Bank. Ihm wurde von Gutachter Peter Hofmann im Dezember 2024 attestiert, er sei nicht verhandlungsfähig. Das Verfahren gegen Pucher wurde aus dem laufenden Prozess ausgeschieden.

Die Verteidiger der beiden nunmehr noch Angeklagten forderten das Gericht auf zu klären, ob Martin Pucher eine Zeugenaussage zugemutet werden könne. Der Sachverständige wurde neuerlich mit einer Gutachtenserstellung beauftragt und zu Beginn des Prozesses am 14. August 2025 zu seinen Einschätzungen befragt.

Er gab bekannt, am Tag davor (13. August 2025) ein drittes Gutachten abgeschlossen zu haben. Dann nahm der Mediziner ausführlich zum Gesundheitszustand des Ex-Bankchefs Stellung.

Sachverständige untersuchte Martin Pucher zweimal

Er habe, so Hofmann, „den Herrn Pucher zweimal untersucht“. „Es geht bei ihm um eine psychosomatische Gesamtstörung“, so der Sachverständige. Pucher habe 2015 knapp hintereinander zwei Schlaganfälle gehabt und sei „von seiner Bewegtheit eingeschränkt“.

Pucher stürze immer wieder und habe sich bei einem dieser Stürze einen Schenkelhalsbruch zugezogen. Er leide an Zuckerkrankheit und Bluthochdruck und habe ein erhöhtes Risiko, einen weiteren Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Pucher beziehe Pflegegeld und sei „entsprechend eingestuft“.

Pucher leide unter ängstlicher Depression

„Das ergibt eine Grunderregung, dass etwas passieren könnte“, so Hofmann. „Dass jemand, der einen Prozess am Hals hat, nicht gut aufgelegt ist, wird schon so sein“, meinte er. Bei Pucher liege aber eine Angst vor einem neuerlichen Schlaganfall vor, diese Angst habe eine robuste medizinische Basis. Zudem leide der Ex-Bankchef unter einer ängstlichen Depression: „Es freut ihn nichts, er hat keinen Antrieb, leidet unter nächtlichen Grübeleien.“

„Glauben Sie, wäre er fähig zu kommen und zu den beiden Angeklagten Aussagen zu machen?“, fragte die beisitzende Richterin. „Die Aussagefähigkeit ist grundsätzlich gegeben“, sagte der Sachverständige. „Er ist nicht dement, hat sein Denken beinander.“

Nun warf Verteidiger Mirko Matkovits ein, dass den Verteidigern das am Tag davor abgegebene Gutachten nicht vorliege. Die Richterin unterbrach daraufhin den Prozess und ließ das Gutachten kopieren und an die Verteidiger aushändigen.

Oberstaatsanwalt: „Ist eine Zeugeneinvernahme möglich?“

Nach der Pause verwies Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) darauf, dass das Strafverfahren gegen Martin Pucher aus dem laufenden Prozess ausgeschieden worden sei, und fragte: "Ist eine Zeugeneinvernahme möglich?"

Der Sachverständige antwortete: „Eine Befragung zuhause wäre ideal, allein der Reisevorgang wäre ein Stress. Es wäre einen Versuch wert, zu sagen, man macht das eine Stunde und unterbricht dann. Wenn es um die Fertigkeit geht, Dinge wiederzugeben - das kann er."

Im Gutachten des Sachverständigen wird Martin Pucher mit der Aussage zitiert, er habe "Bammel" vor der Situation im Gerichtssaal. Dies habe sich, so Hofmann, auf die Verhandlungsfähigkeit des 69-Jährigen bezogen. „Die reine Aussagefähigkeit, da habe ich bei Herrn Pucher keinen konkreten Anhaltspunkt, dass er das nicht könnte“, sagte der Sachverständige.

Verteidiger beantragte Puchers Einvernahme

Martin Fischer, Anwalt des 70-jährigen angeklagten Ex-Unternehmers, stellte daraufhin den Antrag auf Einvernahme von Martin Pucher. „Es soll versucht werden, ihn hier unmittelbar einzuvernehmen.“ Sollte das nicht möglich sein, könnte man andere Formen der Einvernahme nutzen. Martin Pucher komme im laufenden Prozess „enorme Gewichtung zu“, so der Verteidiger.

Gutachter bezeichnet Pucher als grundsätzlich aussagefähig

© BVZ/Kirchmeir

Die Richterin befragte die beiden Angeklagte, ob sie der Meinung seien, ein Fehlverhalten gesetzt zu haben. Dies wiesen die Ex-Unternehmer zurück. „Es war für mich nie denkbar, dass er (Martin Pucher, Anm.) Geld aus der Bank nimmt, dass er Geld entwendet“, sagte einer der Angeklagten.

Der Schöffensenat zog sich zur Beratung zu mehreren noch offenen Anträgen der Verteidiger Martin Fischer und Mirko Matkovits zurück, darunter der am Montag, 11. August gestellte Antrag auf Enthebung des Sachverständigen Peter Hofmann von dessen Gutachterfunktion sowie ein weiterer Antrag auf Einvernahme von zehn Zeugen, die zur Machtposition von Pucher und Klikovits in der Commerzialbank Auskunft geben sollten.

Sämtliche Anträge wurden abgewiesen, die Beschlussfassung zum Antrag auf Einvernahme von Martin Pucher behielt sich das Gericht vor. Darüber werde am kommenden Prozesstag, Montag, 18. August 2025, entschieden, gab die Richterin bekannt. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für 19. August angesetzt.