Weihnachtsfeiern bezahlt? Ex-Bankmitarbeiterin vor Gericht
Commerzialbank-Skandal
Jahrelang bezahlte die Commerzialbank die Weihnachtsfeiern von Polizeiinspektionen im Bezirk Mattersburg. Wegen dieser Zahlungen musste sich jetzt eine 2018 pensionierte Mitarbeiterin der Bank vor Gericht verantworten.
Die Angeklagte - eine pensioniertes Vorstandsmitglied der Commerzialbank - bekannte sich nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) warf dem ehemaligen Vorstandsmitglied der Commerzialbank vor, veranlasst zu haben, dass von 2013 bis 2018 Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg bezahlt wurden, um diese in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen.
Vier Polizeibeamten war in dieser Sache die Vorteilsannahme vorgeworfen worden. Diese Verfahren wurden bereits mit Diversionen beendet.
Die ehemalige Vorständin bekannte sich am 24. Jänner 2025 am Landesgericht Eisenstadt zu den Vorwürfen nicht schuldig. Seine Mandantin sei, so Verteidiger Mirko Matkovits, im Vorstand der Commerzialbank für Personalverrechnung und Buchhaltung zuständig gewesen.
„Alles, was Werbung betraf, dafür war Martin Pucher zuständig“, so Matkovits. „Und wir wissen aus dem anderen Verfahren, wie Pucher agierte.“
Es sei ihm „schleierhaft, warum die WKSTA überhaupt einen Strafantrag einbringt“, wunderte sich der Verteidiger. Seine Mandantin sei nur hinsichtlich der Weihnachtsfeiern einer Polizeiinspektion involviert gewesen. Nicht nur diese Polizeiinspektion sei von der Commerzialbank „gesponsert“ worden, so Matkovits, sondern „wir wissen, dass die Commerzialbank sehr großzügig sponserte“.
So seien „sämtliche Blaulichtorganisationen wie auch Feuerwehren und Polizeiinspektionen unterstützt worden“.
„Wir reden von 22 bis 24 Euro pro Mann und Nase“, hielt der Verteidiger hinsichtlich der Weihnachtsfeier der einen Polizeiinspektion fest. „Ich bin der Meinung, dass im System Pucher sehr viel falsch gelaufen ist. Es fehlen 840 Millionen Euro. Hier geht es um einige Weihnachtsfeiern mit 22 Euro pro Mann und Nase“, führte er aus und kritisierte, dass „Martin Pucher nicht hier sitzt“.
Gegen Ex-Bankchef Pucher waren die Ermittlungen in diesem Fall seitens der WKSTA eingestellt worden. Pucher sei im gesamten Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt sowie in weiteren Punkten angeklagt, weswegen keine wesentliche Strafe wegen dieses Delikts zu erwarten sei, hatte die WKSTA dazu bekanntgegeben.
„Wie kam es dazu, dass Weihnachtsfeiern der Polizeiinspektionen finanziert wurden?“, fragte die Richterin.
„Den Zeitpunkt weiß ich nicht, wo es begonnen hat. Es war schon einige Jahre“, sagte die Angeklagte. „Wieso zahlt eine Bank einer Polizeiinspektion Weihnachtsfeiern?“, hakte die Richterin weiter nach.
„Wir haben im Einzugsbereich sämtliche Vereine und Organisationen unterstützt“, sagte die Angeklagte. „Die kamen jährlich, wenn sie Feste haben. Das waren unsere Werbemaßnahmen.“
Die Richterin wies darauf hin, dass zwischen gemeinnützigen Vereinen und einer Polizeidienststelle, die Amtsträger beschäftige, ein Unterschied bestehe. „Wir unterstützten auch die Kirche“, antwortete darauf die Angeklagte. Die Anfragen bezüglich einer Unterstützung seien „am Schalter“ deponiert und dann an „Herrn Pucher weitergeleitet“ worden. „Er hat es bestimmt“, so die Angeklagte.
Ein Polizist von einer Polizeiinspektion habe sie bei Spielen des SV Mattersburg im Stadion angesprochen, „ob wir wieder bereit sind...“ Der Polizist wollte „eine Zusage haben, die kommende Weihnachtsfeier... Ich sagte, ich werde fragen“, so die Angeklagte. Wenn sie eine Antwort von Martin Pucher bekommen hatte, habe sie den Polizisten angerufen und ihm mitgeteilt: „Es ist genehmigt.“
Der Polizist habe dann die Rechnung von der Weihnachtsfeier zur Bankstelle gebracht, da sei ihm das Geld ausbezahlt worden.
Mit den Weihnachtsfeiern der beiden anderen Polizeiinspektionen habe sie nichts zu tun gehabt. Davon wisse sie nichts und die dort involvierten Polizeibeamten seien ihr nicht bekannt, so die Angeklagte.
Ein Thema bei dem Gerichtsprozess waren Fehlalarme in der Bank und ob die dadurch ausgelösten Polizeieinsätze bezahlt wurden. „Wenn einer war und vorgeschrieben wurde... Das war kein Thema, dass das nicht bezahlt wurde“, sagte die Angeklagte. Sie selbst habe „einmal in der Hektik“ einen Fehlalarm ausgelöst.
Es sei ihr bekannt gewesen, dass „man Geschenke bis 100 Euro annehmen darf“, so die Ex-Vorständin. Diesbezügliche Compliance-Regelungen seien ihr bekannt gewesen.
Mirko Matkovits sprach sich gegen die Verlesung der Aussage von Martin Pucher hinsichtlich der Bezahlung von Weihnachtsfeiern der Polizei aus. Ein zum laufenden Commerzialbank-Hauptverfahren eingeholtes Gutachten sage nur etwas zur Verhandlungsfähigkeit und nicht zur Aussagefähigkeit des ehemaligen Bankchefs aus. Martin Pucher nimmt aus gesundheitlichen Gründen nicht am seit 14. Jänner 2025 laufenden Commerzialbank-Verfahren teil.
Der Prozess wurde zur Einvernahme von Zeugen vertagt.