Gutachten: Unternehmen waren längst Pleite
Commerzialbank Tag 4
Am Dienstag drehte sich beim vierten Verhandlungstag im Prozess gegen drei Unternehmer und Commerzialbank-Vorstand Franziska Klikovits alles um das Sachverständigen-Gutachten zu den Finanzdaten der drei involvierten Unternehmen aus dem Bezirk Mattersburg.
Im Justizzentrum Eisenstadt fand am Dienstag der vierte Verhandlungstag im bisher größten Prozess in der Causa Commerzialbank statt.
© BVZ/Wagentristl
Über 100 Terabyte Daten musste der Sachverständige im bisher größten Prozess in der Causa Commerzialbank auswerten. Im Großen und Ganzen bestätigte der Wirtschaftsprüfer die Angaben der angeklagten Unternehmer, die sich bereits am ersten Prozesstag in mehreren Anklagepunkten für schuldig im Sinne einer Mittäterschaft erklärt hatten.
Am vierten Verhandlungstag wurde dabei zunächst der Fall des kleinsten der drei involvierten Unternehmen aus dem Bezirk Mattersburg exemplarisch tiefergehend beleuchtet. „Hier ist die Vorgehensweise am leichtesten nachzuvollziehen“, so der Sachverständige Karl Henbstberger. Auch hier kam der Gutachter auf 159 PDF-Seiten und zig Anhänge.
„Das Gutachten ist auch mit dem Wissen von heute vollinhaltlich korrekt“, betonte der Sachverständige. Im Zweifelsfall habe er die Daten zugunsten des Angeklagten ausgelegt. Daher wurden zur Ermittlung der erkennbaren Zahlungsunfähigkeit nur Daten ab 2005 herangezogen, da ältere Datensätze „nicht die notwendige Qualität aufweisen“ um ein adäquates Gutachten daraus erstellen zu können, betonte der Wirtschaftsprüfer.
Am Gesamtbild änderte auch das nichts. Eine erkennbare Insolvenz liege vor, wenn fünf Prozent der Verbindlichkeiten nicht beglichen werden können. „Hier waren es hundert Prozent“, so der Gutachter. Das Eigenkapital des Unternehmens sei ab 2005 durchwegs negativ gewesen, weshalb ab Prüfungsbeginn 2005 eine erkennbare Zahlungsunfähigkeit gegeben gewesen sei - und daher Kredite auch nicht mehr vergeben hätten werden dürfen.
Jedoch erhielt die Commerzialbank mit Bargeldübergaben das Unternehmen künstlich am Leben. Bankchef Martin Pucher tat dies, weil eine Insolvenz der am Dauertropf des Kreditinstituts hängenden Firma dazu geführt hätte, dass seine Malversationen auffliegen. Kaschiert wurden die Bargeldübergaben durch fingierte Rechnungen. Ein Teil des Geldes floss von den involvierten Unternehmen als Sponsoring an den SV Mattersburg.
Bei zwei der drei Angeklagten erhob Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler nur geringfügige Änderungen an der in der Klage genannten Beträge vor, bei einem gab es keine Anpassungen in Folge der Gutachtenpräsentation.
Auch Klagen gegen die Unternehmen sowie das Exekutionsregister wurden vom Sachverständigen für seine Expertise herangezogen. In der Auflistung der Gläubiger fanden sich beim wirtschaftlich unbedeutendsten der drei angeklagten Unternehmer Maschinenhändler, Spediteure, Zeitungen, diverse öffentliche Einrichtungen und vieles mehr.
Das Gutachten bestätige auch die Darstellung des Angeklagten, dass das Unternehmen mit den erzielten Margen durch Aufträge bei hohen Betriebskosten und suboptimaler Auslastung der Kapazitäten keine positive wirtschaftliche Entwicklung erzielen konnte.
Der nächste Prozesstag im Commerzialbank-Prozess ist für den 18. Februar geplant. An diesem Tag soll bereits das Urteil gegen Ex-Vorstandsdirektorin Franziska Klikovits und einen angeklagten Unternehmer erfolgen.
Bei diesem Teilbereich im Gesamtkomplex des Kriminalfalls „Commerzialbank“ geht es um einen Schaden von 70 Millionen Euro. Insgesamt versanken im Commerzialbank-Desaster mehr als 800 Millionen Euro. Wann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen die Beteiligten einbringt, steht noch nicht fest.