Plastikpfand und Gelber Sack: Das ist neu ab 2025
Darüber spricht das Land
Kaufen, trinken, sammeln heißt es bald für Getränke in Einweggebinden. An der Kassa macht das 25 Cent pro Verpackung. Wie funktionieren Pfand und Mix-Sammlung ab 1. Jänner? Die BVZ gibt einen Überblick zur neuen Regelung.
Wolfgang Stadlmann, Betreiber des Adeg in Rust (l.) und Manfred Moyses, Obmann des Landesgremiums des Lebensmittelhandels, bei einem der neuen Rücknahmeautomaten.
© Wirtschaftskammer Burgenland
Ab 1. Jänner 2025 gilt das Einwegpfand-System für PET-Flaschen und Metalldosen. 25 Cent Pfand wird man an der Kassa pro Verpackung bezahlen. Zurückgeben kann man die Flaschen und Dosen bei Rückgabeautomaten im Supermarkt oder manuell direkt an der Verkaufsstelle, wenn kein Automat vorhanden ist. Von der Pfandregelung sind nämlich nicht nur Lebensmittelhändler, sondern auch Gastgewerbebetriebe, Beherberungsbetriebe, Restaurants, Kaffeehäuser, Cateringbetriebe, ja selbst Würstelstände betroffen.
Für alle Verkaufsstellen gilt: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, muss diese auch zurücknehmen. Im Burgenland mussten sich im Lebensmittelhandel alle 366 Standorte auf die Pfandverpackungen-Rücknahme vorbereiten. Rücknahmeautomaten mussten neu aufgestellt oder aufgerüstet werden, weil keines der bislang verwendeten Systeme für die neuen Anforderungen geeignet war.
„Die Vorbereitung laufen schon das ganz Jahr hindurch und die Vertriebsstellen sind bestens informiert“, gibt Manfred Moyses, der Obmann des Lebensmittelhandels bei der Wirtschaftskammer, bekannt. Die Wirtschaftskammer Burgenland habe alle betroffenen Betriebe informiert und unterstütze bei allen Fragen.
Verkaufsstellen, die die Pfandgebinderücknahme über einen Automaten anbieten, können um eine Förderung einreichen. „Voraussetzung für die Förderung ist, dass in der Verkaufsstelle, in der der Automat betrieben wird, mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden“, informiert Manfred Moyses. Die Antragstellung ist bis 30. Juni 2025 möglich. Allerdings werden Förderungen nur ausbezahlt, bis das gesamte Förderungsbudget ausgeschöpft ist. Es gelte das First-come-first-serve-Prinzip.
Die maximal förderungsfähigen Investitionskosten betragen für Verkaufsstellen bis 599 Quadratmeter 35.000 Euro, von 600 bis 999 Quadratmetern 50.000 Euro und ab 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche 70.000 Euro.
Welche Ausnahmeregeln gelten fürs Einwegpfand?
Kein Pfand wird weiterhin für Milchprodukte, Sirupe und medizinische Produkte eingehoben. Auch gibt es eine Ausnahmeregelung für Gastronomiebetriebe, in denen Getränke ausschließlich vor Ort konsumiert und Getränke nicht mitgenommen werden. Das gilt zum Beispiel für Diskotheken, die Getränke in Einweggebinden servieren. In diesem Fall muss das Pfand nicht an die Konsumenten weiterverrechnet werden.
Jedoch sind Betriebe, die Getränke als „Take-away“ anbieten, zur Rücknahme der Verpackungen verpflichtet und sie müssen auch den Pfandbetrag an die Konsumenten weiterverrechnen. Kleine Verkaufsstellen wie beispielsweise Bäckereien oder Würstelstände müssen keinen Rücknahmeautomat aufstellen. Sie können Verpackungen direkt am Tresen zurücknehmen und den Pfandbetrag von 25 Cent in bar ausbezahlen.
Verpflichtet sind sie dazu, Verpackungen in verkaufsüblichen Mengen pro Verkaufsakt zurückzunehmen. Kleine Verkaufsstellen müssen nur solche Verpackungen zurücknehmen, wie sie sie selbst verkaufen. Das gilt auch für die Füllmengen. Entspricht Verpackungsart und Füllmenge dem Sortiment der Verkaufsstelle, nicht jedoch die Marke, so muss die Verpackung dennoch zurückgenommen und das Pfand ausbezahlt werden.

© Michaela Grabner
Betreiber kleiner Verkaufsstellen können selbst entscheiden, ob sie die Getränkeflaschen und Dosen selbst bei einem Rücknahmeautomaten abgeben und den Pfandbetrag mit einem Einkauf gegenrechnen, oder ob sie genormte Säcke in Anspruch nehmen.
Für dieses Rücknahmesystem ist eine Registrierung bei Recycling Pfand Österreich erforderlich. Der volle Sack wird mit einer Plombe verschlossen, der Code auf der Plombe wird vom Betreiber der Verkaufsstelle gescannt, der Sack wird von Recycling Pfand Austria oder einem Vertragspartner abgeholt. Bei Recycling Pfand Austria wird der Sack geöffnet, die Gebinde werden kontrolliert und gezählt und der Unternehmer bekommt den Pfandbetrag und eine Aufwandsentschädigung überwiesen.
Auch die Betreiber von Rücknahmeautomaten bekommen die Pfandbeträge für die zurückgenommenen Verpackungen plus eine Aufwandsentschädigung pro Stück ausbezahlt.
Ab 1. Jänner gilt österreichweit die „Mix-Sammlung“ für Leicht- und Metallverpackungen. Ab Jahresbeginn müssen Metallverpackungen, die nicht unter das Pfandsystem fallen, nicht mehr zu den Wertstoffsammelstellen gebracht, sondern können gemeinsam mit Kunststoffverpackungen bequem im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden.
„Mit Hilfe moderner Sortieranlagen wird eine effiziente Trennung der Materialien gewährleistet, um wertvolle Rohstoffe wiederverwerten zu können“, heißt es seitens des Burgenländischen Müllverbandes.

© BVZ
Info: So funktioniert das neue System
Das Einwegpfandsystem gilt ab 1. Jänner 2025 für Einweg-Getränkeverpackungen. Dazu gehören PET-Flaschen und Metalldosen. Für jede betroffene Einwegverpackung wird beim Verkauf ein 25-Cent-Pfand eingehoben.
Verpackungen, für die das Pfandsystem gilt, sind mit einem Logo gekennzeichnet. Diese Verpackungen können bei Rückgabestellen abgegeben werden. Bei der Rückgabe wird der Pfandbetrag von 25 Cent rückerstattet.
Zurückgeben kann man Verpackungen bei Automaten, wie sie meistens in Lebensmittelgeschäften aufgestellt sind, oder direkt an der Verkaufsstelle.
Mit 1. Jänner 2025 startet im Burgenland auch die „Mix-Sammlung“ für Kunststoff- und Metallverpackungen, die nicht unter das Einwegpfand-System fallen.
Diese Verpackungen können ab Jahresbeginn im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden.