Motorrad „jünger“ gemacht: Betrugsprozess

Diversion

Eine geländegängige KTM verkaufte ein 22-Jähriger mit weniger Betriebsstunden, als sie tatsächlich bereits absolviert hatte. Dazu manipulierte er einen Kaufvertrag.

Der 22-Jährige gab zu, in einem Kaufvertrag die Angaben zu den Betriebsstunden des Motorrads verändert zu haben.

Der 22-Jährige gab zu, in einem Kaufvertrag die Angaben zu den Betriebsstunden des Motorrads verändert zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Am 16. April 2025 musste sich der junge Mann aus dem Bezirk Neusiedl vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Anfang Oktober 2024 hatte er ein Motorrad an einen Steirer verkauft. Bei der Gerichtsverhandlung waren die Betriebsstunden des Motorrads ein Thema.

Anstatt einer Kilometeranzeige weist der Tacho dieses speziellen Motorrads nämlich die Betriebsstunden aus. Das Problem lag darin, dass der Vorbesitzer des Motorrads den Tacho getauscht hatte, nachdem dieser zu Bruch gegangen war.

Als der Vorbesitzer, ein Niederösterreicher, das Motorrad im März 2023 an den Angeklagten verkauft hatte, wies er auf die tatsächlichen Betriebsstunden hin.

Tacho war getauscht worden

36 Betriebsstunden habe das Motorrad angezeigt, als der Tacho zu Bruch ging, so der Vorbesitzer. Er habe dann vor dem Tachotausch weitere rund 34 Betriebsstunden absolviert. Neu montiert wurde sodann ein Tacho, der 22,5 Betriebsstunden anzeigte.

Tatsächlich habe das Motorrad damals aber bereits ein „Alter“ von rund 70 Betriebsstunden gehabt, so der Vorbesitzer. Als er das Fahrzeug im März 2023 an den Angeklagten verkaufte, zeigte es seiner Erinnerung nach 41 oder 42 Betriebsstunden an. In Wirklichkeit seien jedoch bereits 90 Betriebsstunden absolviert worden, so wurde es auch im Kaufvertrag zwischen dem Vorbesitzer und dem Angeklagten vermerkt.

17 Betriebsstunden wurden verheimlicht

Als dieser das Motorrad jedoch an den Steirer weiterverkaufte, wurden am Kaufvertrag nur 72,8 Betriebsstunden notiert - nämlich exakt jene Zahl, die der Tacho zu diesem Zeitpunkt anzeigte. Außerdem manipulierte der 22-Jährige den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer und besserte die Stundenzahl dort von 90 auf 72,8 aus.

Mit dieser Betriebszeit sei die KTM auch inseriert gewesen, gab der 40-jährige Käufer bekannt. Der Angeklagte habe ihm versichert, dass die Betriebsstunden stimmen, so der Käufer. Auch habe der 22-Jährige behauptet, er sei der Erstbesitzer und mit dem Motorrad nur auf Feldwegen unterwegs gewesen.

6.500 Euro bezahlte der Käufer und nahm die KTM gleich mit. „Ich fuhr 9,8 Betriebsstunden mit dem Motorrad“, schilderte der Steirer den weiteren Verlauf. „Als der Tacho 80 Betriebsstunden anzeigte, zog ich den Auspuffkrümmer herunter, um einen Blick auf die Kolben zu werfen.“ Dabei habe er aufgrund der Abnützung festgestellt, dass das Motorrad bereits älter sein musste.

Käufer: „Ich fiel aus allen Wolken“

Daraufhin habe er mit dem Erstbesitzer, dem Niederösterreicher, Kontakt aufgenommen. „Er sagte mir, er habe das Motorrad mit 90 Betriebsstunden an den Angeklagten verkauft. Ich fiel aus allen Wolken“, sagte der Käufer.

Er ließ das Motorsteuerungsgerät auslesen. Mit dem Ergebnis, dass das Motorrad bereits 157,9 Stunden in Betrieb gewesen war. Daraufhin habe er dem 22-Jährigen mitgeteilt, dass er sich betrogen fühle. „Das war nicht die ordnungsgemäße Art, ein Rechtsgeschäft abzuwickeln“, sagte der Käufer vor Gericht.

Mit diesen Betriebsstunden sei das Motorrad nur 5.500 Euro wert gewesen, erklärte der Steirer. Außerdem habe er Aufwendungen von 2.000 Euro für neue Reifen und diverse Reparaturen und Servicearbeiten gehabt.

Angeklagter: „Verkaufte um Echt-Tacho-Stunden weiter“

„Ich sagte dem Käufer, dass ich vom Erstbesitzer mitbekam, dass der Tacho getauscht wurde“, sagte der Angeklagte. „Und dass ich um Echt-Tacho-Stunden weiterverkaufe.“

„Wusste der Käufer, dass tatsächlich mehr Stunden drauf sind?“, fragte die Richterin. „Ich sagte, es sind mehr Stunden oben, aber ich verkaufe es mit den 72,8. Die 90 sagte ich nicht“, so der Angeklagte.

Zum Ergebnis des Auslesens der tatsächlichen Betriebsstunden wurde auch der Erstbesitzer befragt. Dieser erklärte dazu: „Die Betriebsstunden sind höher, weil das Motorrad im Gelände oft am Stand steht und der Motor trotzdem läuft.“ Der Tacho zähle hingegen nur, wenn sich das Vorderrad drehe.

Angeklagter erhielt wegen Urkundenfälschung eine Diversion

Der Angeklagte wurde schließlich nicht wegen Betrugs verurteilt. Er erhielt lediglich eine Diversion wegen der Fälschung des Kaufvertrags. Das Verfahren gegen ihn wird auf eine Probezeit von zwei Jahren eingestellt und der 22-Jährige muss 150 Euro Kostenbeitrag bezahlen.

Der verunglückte Verkauf des Motorrads soll jetzt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer am Zivilrechtsweg geklärt werden. Der Steirer hatte eine Rückabwicklung gefordert oder einen Betrag von 8.300 Euro, den der Verteidiger des Angeklagten als nicht nachvollziehbar ablehnte.