Pensionist besaß widerliche Videos und attackierte Jugendliche

Drei Jahre Haft

Fast 500 Fotos und Videos mit Darstellungen sexuell missbrauchter Kinder besaß ein vorbestrafter 62-jähriger Pensionist, der bis zu seiner Verhaftung im Bezirk Mattersburg lebte.

Geständig war der Pensionist nur zu wenigen Anklagepunkten.

Geständig war der Pensionist nur zu wenigen Anklagepunkten.

© BVZ/Kirchmeir

Am Dienstag, 27. Jänner 2026, musste sich der 62-Jährige wegen der Missbrauchsdarstellungen und zahlreicher weiterer Vorwürfe vor einem großen Schöffensenat verantworten.

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten den Besitz besonders brutaler Videos von Babys und Kleinkindern vor, die Richterin bezeichnete diese Videos später als „ganz widerlich“.

Immer wieder soll der Angeklagte in seinem Heimatort auf Jugendliche losgegangen sein. 13 Mal soll er andere Personen bedroht haben, teilweise unter Vorhalten einer Waffe, wie der Staatsanwalt sagte.

Das Strafregister des Angeklagten wies zu Verhandlungsbeginn bereits sechs einschlägige Vorstrafen auf, die letzte datierte aus dem Jahr 2023.

„Würden Sie sich als pädophil bezeichnen?“, fragte die Richterin den nur in Teilbereichen geständigen Angeklagten. „Nein“, widersprach der Pensionist. „Das Ganze ekelt mich an“, meinte er.

Ein Video, auf dem sexuell misshandelte Kinder zu sehen sind, habe er auf Facebook hochgeladen, gab der Angeklagte zu. Er habe es aber „nach 15 Minuten wieder gelöscht“.

Hunderte Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten seien „durch Autodownload von Telegram“ auf sein Handy gelangt. „Es fiel mir nicht auf“, behauptete der Angeklagte. „Ich schaue mir das nicht an.“

„Wenn Sie das so ablehnen, warum sind Sie dann in dieser Gruppe?“, fragte die Richterin. „Das war eine Erwachsenengruppe, ab 18“, antwortete der Angeklagte. „Und? Sind Kinderpornos ab 18 erlaubt?“, fragte die Richterin. „Wir kamen drauf, dass sich diese Leute eingeschlichen haben“, gab sich der Angeklagte unschuldig.

Vorgeworfen wurden dem Mann auch mehrere Gewalthandlungen gegenüber Jugendlichen in seinem Ort. So soll er mit einem Stock auf eine jugendliche Mopedlenkerin hingeschlagen haben. „Es war im Reflex, nicht absichtlich“, sagte der Angeklagte. „Die junge Frau musste auslenken, weil sie sich so geschreckt hat, und wäre fast mit einem Auto zusammengestoßen“, hielt ihm die Richterin vor.

Einer 13-jährigen Jugendlichen soll er gedroht haben: „Ich ziehe dich in eine Ecke, schlage dich blutig und du kommst nicht mehr nach Hause.“ Andere Jugendliche soll der Pensionist zu Unrecht beschuldigt haben, ihn verletzt zu haben.

„Sie riefen die Polizei und sagten, Sie hätten einen Kieferbruch erlitten“, erinnerte ihn die Richterin. Ein anderes Mal hatte der Angeklagte behauptet, er sei von Jugendlichen in den Rücken getreten worden. Zu einer Zeugeneinvernahme kam er aber nicht. „Ich habe kein gutes Verhältnis zur Polizei“, erklärte der Angeklagte.

Immer wieder soll er schreiend, schimpfend und Drohungen äußernd durch den Ort gegangen sein. „Ich wollte nur meine Ruhe“, sagte dazu der Pensionist. Er sei selbst „drangsaliert und beschimpft“ worden. „Auf den 200 Meter Hauptstraße gab es unzählige Vorfälle. Es war ein Kriegsgebiet“, sagte er.

Weder habe er mit einem Taser gedroht, noch einen gefährlichen Morgenstern besessen. Was die Polizei bei ihm gefunden habe, sei ein hölzernes und bemaltes Mitbringsel aus Griechenland gewesen, keine Waffe.

Der Angeklagte wurde von einem Teil der Vorwürfe im Zweifel freigesprochen. Zu den anderen Angeklagtepunkten, insbesondere zum Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen und zum Besitz des Morgensterns, erfolgte ein Schuldspruch. Der Pensionist wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurde angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.