Einbruchsserie: Oldtimer-Motorräder gestohlen

Drei Täter verurteilt

16 historisch wertvolle Oldtimer-Motorräder wurden im Sommer im Bezirk Neusiedl gestohlen. Jene Einbrecher, die jetzt vor Gericht standen, behaupteten, nur vier Motorräder mitgenommen zu haben.

Die drei Angeklagten schoben teilweise die Schuld auf andere Tätergruppen.

Die drei Angeklagten schoben teilweise die Schuld auf andere Tätergruppen.

© BVZ/Kirchmeir

Der Motorraddiebstahl war nur eines von insgesamt 15 Fakten. Drei in der Slowakei lebende Einbrecher im Alter von 37, 28 und 20 Jahren mussten sich am 15. Februar 2024 wegen dieser Straftaten vor Gericht verantworten. Der Gesamtschaden der Einbruchsserie liegt bei über 50.000 Euro.

Am 29. September 2023 war bei einer Baustelle in Zurndorf in Container eingebrochen worden. Die Polizei wurde über den Notruf verständigt und entdeckte auf dem Parkplatz eines nahegelegenen Supermarktes einen VW Passat mit slowakischem Kennzeichen.

In diesem Fahrzeug befanden sich Kabel jener Baufirma, die zuvor bestohlen worden war.

Polizei wartete bereits auf die Täter

Als die Einbrecher zu dem Auto zurückkehrten wurden sie von der Polizei festgenommen.

Umfangreiche Ermittlungen folgten.

Es stellte sich heraus, dass einer der Täter von einer Überwachungskamera gefilmt worden war, wie er sich an einem Objekt zu schaffen machte, in dem sich eine Sammlung von Oldtimer-Motorrädern befand.

Aus einem dieser Objekte hatten die Täter bereits zuvor Motorräder gestohlen. Insgesamt fehlten 16 Motorräder aus der historisch wertvollen Sammlung, die ein privater Motorrad-Freund mit viel Liebe angelegt hatte.

Die Kriminalbeamten fanden schließlich auf einem ausgewerteten Handy einen Chat, in dem über gestohlene Motorräder gesprochen wurde.

Die Angeklagten behaupteten, sie hätten „nur“ vier Motorräder gestohlen. Diese seien um 1.000 Euro verkauft worden.

Diebsgut von Wohnwagen-Einbruch bei Tätern gefunden

Zur Last gelegt wurde den Angeklagten auch ein Einbruch in einen Wohnwagen in Frauenkirchen, aus dem Elektrogeräte gestohlen wurden, darunter ein Fernsehgerät, Erdkabel und eine Motorsense. „Das waren wir nicht!“, behauptete der 37-jährige Angeklagte. Der Einbruchsdiebstahl hatte Ende August stattgefunden. Die Täter hatten damals auch aus dem Kühlschrank im Wohnwagen Speisen entnommen.

„Als Sie festgenommen wurden, fand man in Ihrem Fahrzeug ein Schalungseisen und einen Schraubendreher, die von diesem Diebstahl in Frauenkirchen stammen“, hielt ihm Richterin Gabriele Nemeskeri vor.

„Ich weiß nicht“, sagte der Angeklagte. „Das haben wir irgendwo im Gras gefunden. Am Fußballplatz...“

„Das wäre schon ein großer Zufall...“, meinte dazu die Richterin.

EVN vermisste mehr als 100 Straßenleuchten

Der EVN kamen Straßenleuchten abhanden. Die Täter gaben zu, vor Ort Diebstähle begangen zu haben, sie hätten aber nur zirka ein Drittel der insgesamt mehr als hundert vermissten Leuchten mitgenommen.

Gestohlen wurde im Tatzeitraum auch eine Rüttelplatte im Wert von 7.000 Euro.

„Die haben wir nicht mitgenommen“, sagte der 37-jährige Angeklagte. „Die Platte war 500 Kilo schwer, die hätte gar keinen Platz im Auto gehabt.“

In der Nacht, als sich der Diebstahl ereignete, wurde das Auto der Täter um 1.40 Uhr fotografiert, als es in Richtung Tatort fuhr, und um 4.11 Uhr, als es wieder in der Gegenrichtung wegfuhr. Um 6.45 Uhr wurde die Rüttelplatte als gestohlen gemeldet.

Täter-Auto wurde bei Zu- und Abreise zum Tatort fotografiert

„Mehr als zwei Stunden lang waren Sie dort!“, hielt die Richterin dem 37-Jährigen vor. „Wir haben herumprobiert“, sagte dieser. „Ehrlich! Die war zu schwer! Vielleicht hat sie jemand anderer mitgenommen“, bot er als Erklärung an.

Zwei andere Tätergruppen seien ebenfalls im Bezirk Neusiedl auf Einbruchstour gewesen, sagte der Angeklagte.

Den 28-jährigen Angeklagten fragte die Richterin: „Wie erklären Sie sich, dass man Ihre Schuhabdrücke an einem der Tatorte fand?“

Angeklagter: „Wenn Sie Beweise haben, gebe ich es zu“

„Wir kommen manchmal betteln“, sagte der Angeklagte. „Wenn Sie hunderprozentige Beweise haben, gebe ich es zu, ansonsten nicht“, lautete seine Strategie.

Der Schöffensenat sprach die Angeklagten von einigen Fakten frei, zu den anderen wurden sie verurteilt. Der vorbestrafte 37-Jährige muss 18 Monate Freiheitsstrafe verbüßen, seine Komplizen erhielten teilbedingte Strafen und wurden nach der Urteilsverkündung enthaftet. Das Urteil ist rechtskräftig.