Unfall mit fünf Verletzten: Lenkerin verurteilt
Einfach weggenickt
Frontal war eine Lenkerin am 19. März 2023 bei Markt Allhau in den Gegenverkehr gefahren. Jetzt stand sie vor Gericht und wurde verurteilt.
Die Angeklagte übernahm für den Horrorunfall, den sie verursacht hatte, die Verantwortung.
© BVZ/Kirchmeir
Fünf Schwerverletzte mussten nach dem Unfall auf der B50 am Autobahnzubringer geborgen werden. Zwei Rettungshubschrauber waren im Einsatz.
Unter den Schwerverletzten war auch die Unfall-Lenkerin selbst. Sie könne sich, sagte sie am Freitag, 12. April 2024, vor Gericht, an das Unfallereignis nicht mehr erinnern.
Sie sei am Vormittag dieses Sonntags bei ihrem Pferd in Ungarn gewesen. Das Letzte, woran sie sich erinnern könne, sei, dass sie den Stall verlassen habe. Dann sei sie erst wieder zu sich gekommen, als sie im Krankenhaus in Graz aus dem künstlichen Tiefschlaf geholt wurde.
Unfall-Lenkerin selbst schwer verletzt
Der Unfall-Lenkerin mussten die Milz und Teile von Dick- und Dünndarm entfernt werden. Außerdem erlitt sie bei dem Unfall mehrere Brüche.
Der Verteidiger kündigte an, dass sich seine Mandantin mangels Erinnerung zum Unfall nicht schuldig bekennen werde. Sie übernehme aber die volle Verantwortung.
Zeuge: Frau fuhr in Schlangenlinien
Sieben Zeugen wurden befragt. Einer von ihnen gab an, damals mit seinem Auto hinter der Angeklagten hergefahren zu sein. Die Frau sei in Schlangenlinien gefahren und bereits einige Male auf die Gegenfahrbahn gekommen.
Er habe sie angehupt, da sei die Frau in einer leichten Rechtskurve geradeaus gefahren.
Über eine doppelte Sperrlinie geriet der schwarze SUV der heute 29-Jährigen direkt in den Gegenverkehr.
Dort kollidierte das Auto mit entgegenkommenden Fahrzeugen.
Pensionist hatte der Lenkerin ins Gesicht geschaut
Ein 76-jähriger Pensionist schilderte vor Gericht, er habe kurz vor dem Zusammenprall noch gesehen, dass die Fahrerin mit „großen Augen“ am Steuer saß. Ihre Hände seien zum Lenkrad ausgestreckt gewesen. Der Mann erlitt 18 Knochenbrüche. Er wird sich noch zwei weiteren Operationen unterziehen müssen.
Mit den Worten „Es tut mir furchtbar leid“ entschuldigte sich die Angeklagte bei dem Pensionisten wie auch bei anderen Opfern.
Ein Verkehrssachverständiger war in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass weder Alkohol noch Drogen schuld am Unfall waren, sondern vermutlich ein Sekundenschlaf. Möglicherweise habe die Lenkerin Warnsignale wie mehrmaliges Gähnen zuvor ignoriert.
Die Angeklagte wurde wegen großfahrlässiger schwerer Körperverletzung zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 720 Euro Geldbuße unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.