84-Jähriger hörte Stimmen und prügelte auf Schwägerin ein

Einweisung angeordnet

Am 26. Februar 2026 hatte ein Pensionist seiner Schwägerin in Wallern mit einem Holzstecken schwerste Verletzungen zugefügt. Am 2. September 2026 wurde am Landesgericht Eisenstadt über seine Zukunft entschieden.

Der 84-jährige Betroffene wartete mit seinem Anwalt und dem Justizwachebeamten auf den Beginn der Verhandlung.

Der 84-jährige Betroffene wartete mit seinem Anwalt und dem Justizwachebeamten auf den Beginn der Verhandlung.

© BVZ/KIrchmeir

Die Heilige Maria habe ihm befohlen, seine Schwägerin umzubringen, soll der 84-Jährige nach der Tat zu einem Polizisten gesagt haben. Ein psychiatrischer Sachverständige stellte bei dem Pensionisten eine Demenz fest, der Mann habe im Zustand eines Delirs gehandelt und leide unter einer psychotischen Störung.

Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, dann würde ihm die Justiz Mordversuch vorwerfen. Doch darum ging es am Mittwoch, 2. September 2026, im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Eisenstadt nicht. Vor dem Richterinnenpult und den Geschworenen nahm der 84-Jährige als „Betroffener“ Platz, nicht als Angeklagter.

Und die Staatsanwaltschaft beantragte nicht dessen Bestrafung, sondern seine Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum.

Die Staatsanwältin schilderte das Szenario, in dem die Bluttat am Abend des 26. Februar geschah. Der 84-Jährige lebte mit seiner geistig beeinträchtigten erwachsenen Nichte in seinem Haus. Seine Schwägerin, Mutter der Frau, kümmerte sich regelmäßig um die beiden.

So war es auch am 26. Februar. „Er glaubte, dass ihm die Schwägerin Geld gestohlen hat und ihn vergiften wollte“, führte die Staatsanwältin aus. Der 84-Jährige habe der Frau im Innenhof des Anwesens einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.

„Dann hörte er Stimmen, die Schwägerin ist noch nicht tot“, so die Staatsanwältin weiter. Der Pensionist habe einen Holzstecken genommen, diesen hoch über den Kopf erhoben und zwölf Mal auf die am Boden liegende Frau eingeschlagen. Ohne das beherzte Einschreiten mehrerer Personen, darunter die Nachbarn, wäre die Frau wohl verstorben.

„I geb's zu“, sagte der 84-Jährige vor dem Schwurgericht. Seine Äußerungen waren schwer zu verstehen, immer wieder musste die vorsitzende Richterin nachfragen. „Wissen Sie, was da passiert ist?“, fragte sie.

„Hab mit dem Paradeisstecken hingehaut“, sagte der Betroffene. Über seine Schwägerin sagte er: „Sie hat ein Gift hinschütten wollen.“ Da habe er hingehaut. Schon am Tag davor habe ihn die Frau vergiften wollen, das habe er aber bemerkt gehabt.

„Das ist der Wahn!“, warf ein Freund des 84-Jährigen aus dem Zuschauerbereich ein. „Sie dürfen nichts sagen“, erklärte ihm die Richterin. „Es ist unsere Aufgabe, das zu klären.“

Als die Polizei eintraf, wurde die Holzlatte sichergestellt, mit der der Pensionist zugeschlagen hatte. Darauf befand sich das Blut des Opfers. „Das habe ich nicht gesehen, dass sie blutet“, sagte der 84-Jährige vor Gericht.

„Wollten Sie, dass sie stirbt?“, fragte die Richterin. „Ich hab mir nichts dabei gedacht“, sagte der Betroffene.

Bei der Polizei hatte er zugegeben, dass er seine Schwägerin habe umbringen wollen. „Ich weiß es nicht mehr“, sagte er vor Gericht.

Die unter paranoider Schizophrenie leidende Nichte musste mitansehen, wie ihr Onkel auf ihre Mutter einschlug. Es sei richtig, so der 84-Jährige, dass ihn die Nichte aufforderte, mit den Schlägen aufzuhören.

„Haben Sie das getan?“, frage die Richterin. „Na, i hab' ned aufg'hört“, sagte der Betroffene. Bei der Polizei hatte er auch angegeben, vor dem Vorfall seiner Schwägerin gedroht zu haben: „Ich schneide dir den Schädel ab und haue ihn dir ins Gesicht.“

„Wieso sagen Sie so etwas Grausliches?“, fragte die Richterin. „Gesagt habe ich es, weil sie immer mit dem Gift ang'hebt hat“, antwortete der Betroffene.

Das Opfer hatte bereits vor dem Prozess bekanntgegeben, sich der Aussage zu entschlagen. Die Nichte des Betroffenen konnte wegen ihres psychischen Zustands nicht befragt werden.

Als Zeugin in den Schwurgerichtssaal wurde die Nachbarin gerufen. Als sie den 84-Jährigen sah, kamen ihr die Tränen und das Gericht verzichtete auf die Einvernahme. Ihr Mann beschrieb, wie er mit seiner Frau am Abend des Vorfalls von einem Spaziergang heimgekommen und am Nachbargrundstück ein Wimmern gehört habe.

Der 84-jähriger sei „guter Nachbar“ gewesen. Von „religiösen Geschichten“ habe er im Ort gehört, darüber habe er mit dem Nachbar aber nie geredet, so der Zeuge. Er hätte es nie für möglich gehalten, dass „so etwas passiert“.

Die Polizei betrat das Grundstück dann von hinten durch eine Halle. Im Innenhof habe man den Pensionisten und seine Nichte wahrgenommen, der Pensionist habe mit einem Stock gegen ihn „aufgerieben“, so einer der Polizisten, die damals vor Ort waren.

Das Opfer habe man nicht gleich gesehen. Die schwer verletzte Frau lag seitlich in einer Art Regentraufe. „Vielleicht wurde sie von dem schmalen Graben ein bisschen geschützt“, meinte der Polizist. Vier Personen waren erforderlich, um sie herauszuheben.

„Er sagte, sie hat's mir angeschafft“, schilderte der Polizist die ersten Antworten, die ihm der 84-Jährige vor Ort gegeben hatte. „Wer ist sie?“, habe er nachgehakt. „Die Maria“, habe die Antwort gelautet. „Die Heilige Maria.“

Als Grund für die Gewalt habe der 84-Jährige angegeben, seine Schwägerin habe „die Kinder vergiftet, alle Kinder“. Die Mutter Maria habe ihm aufgetragen, sie zu erschlagen. Das sei „das Richtige, ich musste es tun“, lauteten die Äußerungen des 84-Jährigen gegenüber der Polizei.

Der medizinische Sachverständige schilderte die vielfachen Verletzungen, die die 75-jährige Frau erlitten hatte. Sie hatte mehrere Rissquetschwunden am Kopf, das Nasenbein, die Augenhöhle und der Oberkiefer waren gebrochen, ein Auge so schwer verletzt, dass es nicht mehr gerettet werden konnte. An den Armen wurden mehrere Brüche festgestellt. Das Verletzungsbild lasse auf „jedenfalls ein Dutzend heftige Schläge gegen den Kopf“ schließen, zudem erlitt die Frau Abwehrverletzungen.

Ein Monat lang wurde die Frau intensivmedizinisch betreut, erst am 17. April konnte sie in ambulante Pflege entlassen werden. Im Juni 2026 sei sie immer noch massiv eingeschränkt gewesen, von einer Ausheilung der Verletzungen keine Rede, so der Sachverständige. Ohne Hilfe wäre es zum Todeseintritt gekommen.

Danach führte der psychiatrische Sachverständige aus, dass der 84-Jährige unter einer Demenz und einer Psychose leidet. Er habe unter Wahnideen gelitten, das habe ihn zur Tat getrieben. Die Gefahr sei groß, dass er in Freiheit wieder eine Person angreifen und dieser schwere Verletzungen zufügen könnte.

Deshalb empfehle er, so der Sachverständige, die Unterbringung des Betroffenen in einem therapeutisch-forensischen Zentrum.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass der Betroffene versucht habe, seine Schwägerin mit einer 120 Zentimeter langen Vierkantholzlatte zu töten. Er sei aber aufgrund seines psychischen Zustands zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen.

Das Gericht ordnete daraufhin die Unterbringung des Betroffenen in einem therapeutisch-forensischen Zentrum an. Das Urteil ist rechtskräftig.