Junge Syrer attackierten Mitschüler: Diversion

Eisenstange als Waffe

Zwei Syrer im Alter von 15 und 16 Jahren standen jetzt wegen einer Gewalttat zu Schulbeginn im September 2025 im Bezirk Oberwart vor Gericht. Sie waren auf einen Mitschüler losgegangen.

Zwei in Syrien geborene Jugendliche mussten sich vor Gericht verantworten.

Zwei in Syrien geborene Jugendliche mussten sich vor Gericht verantworten.

© BVZ/Kirchmeir

Vor der Jugendrichterin gaben die beiden Angeklagten am Donnerstag, 12. Februar 2026, nur einen Teil der angeklagten Straftaten zu. Sie hatten am 11. September 2025 einen 15-jährigen Mitschüler am Parkplatz bei einem Supermarkt abgepasst und geschlagen.

Der 15-jährige Angeklagte gab zu, den Gleichaltrigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Mit einer Eisenstange schlug er dem Mitschüler dann noch auf die Beine und auf den Rücken.

Eisenstange soll „vier bis fünf Zentimeter dick“ gewesen sein

Während der Mitschüler angab, der 15-Jährige habe die Eisenstange aus seinem Rucksack gezogen, behauptete der Angeklagte, er habe diese am Boden gefunden. Ein unbeteiligter Augenzeuge beschrieb die Eisenstange als „30 bis 40 Zentimeter lang, vier bis fünf Zentimeter dick“.

Auch der zweite Angeklagte, ein 16-jähriger Jugendlicher, gab zu, den Mitschüler geschlagen zu haben.

Am Weg zur Schule soll der 15-jährige Angeklagte dem Mitschüler ein Messer gezeigt und ihn aufgefordert haben, sich am Nachmittag beim Supermarkt „zu fetzen“. In der großen Pause soll er diese Aufforderung wiederholt und dem Mitschüler gedroht haben, er werde ihn „abstechen“, wenn dieser davonlaufen sollte.

Beleidigungen und Beschimpfungen auf Snapchat

„Auf Snapchat begann es mit Beleidigungen und Beschimpfungen“, berichtete der 15-jährige Angeklagte. Er habe den Mitschüler aufgefordert, sich zu entschuldigen. Als sich der andere weigerte, habe er zugeschlagen. „Er hat mich die ganze Zeit genervt. Ich konnte es nicht mehr aushalten“, sagte der 15-jährige Angeklagte.

Ein Messer habe er nicht bei sich gehabt. Auch habe er dem Mitschüler in der Pause nicht gedroht.

Der 16-jährige Angeklagte gab zu, dem Mitschüler „eine Klatsche“ gegeben zu haben. Nach der Schule soll er den Mitschüler gepackt und festgehalten haben, bis sich dieser losreißen konnte und davonlief.

Als „grenzwertig“ bezeichnete die Richterin die Chats in der Snapchat-Gruppe der Schüler. „Ihr beschimpft euch, ihr droht auch. Was ist das für eine Gruppe?“, ermahnte sie die Jugendlichen.

Zum Glück wurde der Mitschüler durch die Schläge und die Attacke mit der Eisenstange nicht verletzt. „Die Schläge waren mittelstark“, sagte der attackierte Jugendliche. Die Richterin verwies darauf, dass bei einem Angriff mit einer Eisenstange Verletzungen hätten passieren können.

Weil sich die jugendlichen Angeklagten reuig zeigten und die Verantwortung für ihre Handlungen übernahmen, erhielten sie eine Diversion. Sie müssen jeweils 40 Stunden Sozialarbeit leisten, dann wird das Strafverfahren gegen sie eingestellt.