BH-Mitarbeiterin bekam beunruhigende Post

Erpressungsversuch?

Auf eine Strafverfügung, zustellt von der Bezirkshauptmannschaft Güssing, reagierte ein 61-jähriger Mann mit seltsamen Aufforderungen, die er an eine BH-Mitarbeiterin schickte.

Der 61-jährige Angeklagte wollte zuerst nicht einsehen, dass er falsch gehandelt hatte.

Der 61-jährige Angeklagte wollte zuerst nicht einsehen, dass er falsch gehandelt hatte.

© BVZ/Kirchmeir

Anstatt die Strafe zu bezahlen, drohte der Mann der Beamtin mit einer Anzeige. Und er verlangte von ihr 100.000 Euro, wenn sie seine Daten nicht aus der Datenbank löschen würde.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt klagte den Mann, der als Selbstständiger in Österreich arbeitet, wegen Nötigung und Erpressung an. Am 15. Jänner 2026 bekannte er sich am Landesgericht nicht schuldig.

Im Juli 2025 hatte der gebürtige Pole von der BH Güssing eine Strafverfügung bekommen. Daraufhin schickte er jener BH-Mitarbeiterin, die den Fall bearbeitete, ein Formular, das sie mit ihren persönlichen Daten ausfüllen sollte. „Ich wollte wissen, ob sie eine richtige Beamtin ist“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.

Immer wieder wies der Mann darauf hin, dass sein Name nicht richtig geschrieben worden sei. Es fehle nur ein sogenanntes diakritisches Zeichen, nämlich ein Punkt über einem Buchstaben, den es im Polnischen gebe, auf der deutschen Tastatur jedoch nicht, stellte die Dolmetscherin klar.

Der Angeklagte hatte der BH-Mitarbeiterin mit einer Anzeige gedroht, wenn sie das von ihm übermittelte Formular nicht unterschrieben zurückschicken würde.

In einem zweiten Schreiben erklärte der Pole, er sei „ein lebendiger Mensch, keine juristische Person“ und forderte eine Löschung seiner Daten aus einer Datenbank, anderenfalls werde er 100.000 Euro Entschädigung verlangen.

Die Formulierungen würden an jene von „Staatsverweigerern“ erinnern, sagte die Richterin. „Als das erste Schreiben nicht beantwortet wurde, beschloss ich ein zweites aufzusetzen“, berichtete der Angeklagte. „Eine Firma ist nicht berechtigt, meine Daten ohne meine Zustimmung zu speichern.“

„Sie schrieben an die Bezirkshauptmannschaft Güssing“, wandte die Richterin ein. „Wie kommen Sie drauf, dass die BH eine Firma ist?“

„Ich dachte, es kommt die Antwort: Wir sind keine Firma“, meinte der Angeklagte. Doch statt einer solchen Reaktion sei er zur Polizei vorgeladen worden.

„Kann es vielleicht sein, dass Sie die Strafverfügung nicht bezahlen wollte?“, fragte die Richterin. „Wenn meine Daten korrigiert worden wären, hätte ich es bezahlt“, meinte der Angeklagte.

Nach einer Besprechung mit seinem Anwalt übernahm der 61-Jährige für die Nötigung die Verantwortung. Für den Tatbestand der Erpressung fehle die juristische Grundlage, erklärte die Richterin und sprach den Mann hierzu frei.

Weil er aber der BH-Mitarbeiterin gedroht hatte, er werde sie wegen Betrugs, Amtsanmaßung oder falscher Zeugenaussage anzeigen, erhielt er eine Diversion. Der Pole muss 600 Euro Geldbuße und 150 Euro Pauschalkosten bezahlen, dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. Damit war der Angeklagte einverstanden.