„Schäme mich für die Sprachnachrichten“

Ex-Freundin bedroht

Weil er seinen kleinen Sohn nicht sehen konnte, schickte ein 34-jähriger Vater seiner Ex-Freundin bedrohliche Nachrichten. Jetzt erhielt er vom Landesgericht Eisenstadt eine empfindlich hohe Geldstrafe von 7.500 Euro.

Der Angeklagte hatte seiner Ex-Freundin neuerlich bedrohliche Nachrichten geschickt.

Der Angeklagte hatte seiner Ex-Freundin neuerlich bedrohliche Nachrichten geschickt.

© BVZ/Kirchmeir

Der Mann ist ein Wiederholungstäter. Bereits im Oktober 2025 war er wegen gefährlicher Drohungen gegenüber seiner Ex-Freundin verurteilt worden. Die bedingte Haftstrafe hatte auf ihn offenbar keinen großen Eindruck gebracht, denn im Dezember 2025 erhielt die Mutter seines Sohnes neuerlich beunruhigende Nachrichten aufs Handy.

Wegen dieses raschen Rückfalls innerhalb offener Probezeit musste der 34-Jährige am Montag, 16. März 2026, neuerlich aufs Landesgericht Eisenstadt.

„Sie haben sich damals im Oktober vor Gericht entschuldigt und geschworen, dass es nicht mehr vorkommt“, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten vor.

„Ich kenne alle Ihre Sprachnachrichten“, sagte die Richterin zum Angeklagten. „Ich will sie gar nicht hören“, jammerte dieser. „Das müssen Sie über sich ergehen lassen“, ermahnte ihn die Richterin.

„Wenn du mich im Gefängnis sehen willst, bist du am richtigen Weg“, hatte der 34-Jährige seiner Ex-Freundin mitgeteilt. „Ich gebe dir zwei Wochen Zeit, um nachzudenken. Dann passiert etwas Sauschlimmes“, lautete eine weitere Drohung.

„Ich schäme mich für die Sprachnachrichten“, sagte der Angeklagte. Er sei, als er die Audios abschickte, „angetrunken“ gewesen. Es gehe ihm um den Kontakt zu seinem Sohn. Dieser habe ihn zu Weihnachten nicht besuchen dürfen. „Ich dachte nicht, dass sie ihn mir nicht gibt. Es muss ja nicht der 24. sein“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Er sei bereit, ein Anti-Aggressionstraining zu machen und wegen seines Alkoholkonsums eine entsprechende Einrichtung aufzusuchen. „Ich bitte um eine zweite Chance“, sagte er abschließend.

Die Richterin verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in der Höhe von 7.500 Euro. An seine Ex-Freundin muss er 200 Euro als Schadenersatz bezahlen.

„Es mag schon sein, dass Sie belastet sind, aber das rechtfertigt das keinesfalls“, sagte die Richterin. Die Nachrichten finde sie „verwerflich“. „So etwas darf nicht wieder vorkommen. Zügeln Sie Ihre Worte“, gab sie dem Angeklagten mit auf den Weg.

Dieser nahm das Urteil an.